20.03.2025, 2810 Zeichen
Wien (OTS) - Die heimische Tourismuswirtschaft schlägt Alarm: Nach
einer aktuellen
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) 01/2025 (RV/1100318/2020)
, wonach Trinkgelder in Höhe von mehr als 25 % des Bruttolohnes nicht
mehr als ortsüblich und somit nicht steuerfrei gewertet werden ,
herrscht in der Gastronomie große Verunsicherung. Die Entscheidung
führt unter anderem dazu, dass in vielen Fällen
Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden - und das
rückwirkend. Die Branchenspitze fordert nun rasche und
praxistaugliche Lösungen von der Politik.
„ Trinkgelder sind in der Gastronomie kein netter
Zusatzverdienst, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens.
Die jüngste Rechtsprechung und das daraus resultierende Vorgehen der
ÖGK bei Prüfungen haben ein Klima der Rechtsunsicherheit geschaffen
“, warnt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger
Tourismusberatung.
Zwtl.: BFG-Urteil stellt bisherige Praxis infrage
Laut BFG ist ein Trinkgeld nur dann steuerfrei, wenn es
ortsüblich , freiwillig und von dritter Seite geleistet wird. Das
Gericht entschied nun, dass eine Überschreitung von 25 % des
Bruttolohnes nicht mehr als ortsüblich gelten könne - eine Auslegung,
die viele Betriebe hart trifft, gerade in Saisonzeiten oder bei
Teilzeitkräften mit geringem Grundgehalt, bei denen Trinkgelder
naturgemäß höher ausfallen.
Zwtl.: Ein System unter Druck
Im Zuge von Betriebsprüfungen konzentriert sich die
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zunehmend auf Trinkgelder -
insbesondere solche, die über Kreditkarte abgewickelt werden und
daher elektronisch nachvollziehbar sind. Obwohl Trinkgeldpauschalen
zur administrativen Entlastung eingeführt wurden, werden nun in
manchen Fällen hohe Nachforderungen geltend gemacht.
„ Das ist absurd - einerseits wurden Pauschalen geschaffen, um
den Aufwand gering zu halten, andererseits werden Betriebe jetzt
durch neue Auslegungen belastet. Das widerspricht dem ursprünglichen
Zweck der Regelung “, kritisiert Reisenzahn.
Ein Vorschlag, der in der Branche auf breite Unterstützung stößt,
wäre die vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit von Trinkgeldern,
sofern diese freiwillig und von dritter Seite geleistet werden.
Zwtl.: Appell an die Bundesregierung: Rasches Handeln notwendig
Das Regierungsprogramm 2025 sieht die „Evaluierung und
praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die
Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme“ vor. Die Branche fordert,
dass dieses Vorhaben nun mit höchster Priorität umgesetzt wird.
„ Wir brauchen eine moderne, praxisnahe Lösung. Trinkgelder
gehören den Mitarbeitenden - und dürfen nicht zu einer steuerlichen
Falle für Betriebe werden. Wenn wir dem Fachkräftemangel im Tourismus
nicht weiter Vorschub leisten wollen, braucht es hier dringend
Rechtssicherheit “, so der abschließende Appell des
Tourismusberaters.
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