Inbox: Buwog, Porr & Co mit Gleichenfeier für City Apartments

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Buwog
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Porr
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19.01.2018

Zugemailt von / gefunden bei: Buwog (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Am 18. Jänner 2018 fand in der Rechten Wienzeile 229 im 12. Wiener Gemeindebezirk gemeinsam mit rund 150 Gästen – darunter Bezirksvorsteherin Gabriele Votava, die planenden Architekten Peter Podsedensek und Hannes Kapfinger vom Architekturbüro Podsedensek und Alfred Vandrovec von der Firma Porr – die Gleichenfeier für das Buwog Projekt „City Apartments“ statt. Direkt am Wienfluss gelegen, entstehen hier 144 freifinanzierte Eigentumswohnungen und 86 PKW-Stellplätze, die Fertigstellung ist für das Sommer 2018 geplant.

„Wir sind sehr stolz darauf und freuen uns, dass der Rohbau unseres Projekts in der Rechten Wienzeile planmäßig fertiggestellt wurde. Unseren Dank richten wir insbesondere an all unsere Partner, die an der erfolgreichen Planung und Umsetzung beteiligt waren und dazu beitragen, dass unsere Kunden hier in Zukunft glücklich wohnen“, so Andreas Holler, für das Development verantwortlicher Geschäftsführer der Buwog Group in Österreich. Dabei setzt die Buwog Group auch bei den „City Apartments“ auf gewohnt hohe Qualitätsstandards: Dazu zählen unter anderem Fußbodenheizung und ausgesuchter Parkett- und Fliesenbelag in allen Wohneinheiten sowie große Fensterflächen, die nicht nur für viel Tageslicht, sondern auch für höchsten Wohnkomfort sorgen. Zudem werden alle Wohneinheiten mit Freiflächen wie Balkon, Loggia oder Eigengarten ausgestattet.

Auch hinsichtlich Infrastruktur bieten die „City Apartments“ alles, was das Herz begehrt. So sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Ärzte und Behörden schnell erreichbar und auch Naherholungsmöglichkeiten sind nicht weit entfernt: Die weitläufigen Parkanlagen Schönbrunns eigenen sich ideal zum Joggen, Spazierengehen und Entspannen und auch der Auer-Welsbach-Park mit Kinderspielplatz und großer Hundezone sowie der Theresienbad- Park sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Durch die Lage an der Rechten Wienzeile sind die „City Apartments“ auch ideal an das Verkehrsnetz der Wiener Linien (U4 „Schönbrunn“ und „Meidling Hauptstraße“ und U6 „Niederhofstraße“) sowie an das Straßenverkehrsnetz (A1 Westauffahrt, A2 Südauffahrt) angebunden. Die Verbindung von hochwertiger Ausstattung mit durchdachten Raumkonzepten, intelligenten Grundrissen und zentraler Lage machen die „City Apartments“ zudem

zu einem attraktiven Projekt für Anlieger auf der Suche nach Vorsorgewohnungen. Es zeigt sich reges Kaufinteresse an den „City Apartments“, so wurden aktuell bereits 70 Prozent der Einheiten verwertet.

Companies im Artikel

Buwog

 
Mitglied in der BSN Peer-Group Immobilien
Show latest Report (13.01.2018)
 
Für Zusatzliquidität im Orderbuch der Buwog -Aktien sorgen die Wood & Company Financial Services als Specialist sowie die Market Maker Baader Bank AG, Erste Group Bank AG, Hudson River Trading Europe, Société Générale S.A., Tower Research Capital und Raiffeisen Centrobank AG, Klick auf Institut/Bank öffnet Übersicht.



Porr

 
Mitglied in der BSN Peer-Group Bau & Baustoffe
Show latest Report (13.01.2018)
 
Für Zusatzliquidität im Orderbuch der Porr-Aktien sorgen die Raiffeisen Centrobank AG als Specialist sowie die Market Maker Baader Bank AG, Erste Group Bank AG, Hauck & Aufhäuser, Hudson River Trading Europe und Joh. Berenberg, Gossler & Co, Klick auf Institut/Bank öffnet Übersicht.



Buwog feiert Gleichenfeier des Projekts „City Apartments“ in der Rechten Wienzeile 229 mit 144 Wohnungen. Peter Podsedensek (Architekt Podsedensek), Andreas Holler (Geschäftsführer Development BUWOG Group AT), Alfred Vandrovec (PORR), Gabriele Votava (Bezirksvorsteherin), Karl Keusch (Abteilungsleiter Baumanagement BUWOG Group), Klaus Rabenseifer (PORR), Copyright: BUWOG / Stephan Huger



Aktien auf dem Radar:Porr, VIG, FACC, Addiko Bank, Pierer Mobility, Rosenbauer, Österreichische Post, Lenzing, Bawag, Andritz, AT&S, Mayr-Melnhof, Erste Group, Palfinger, RBI, UBM, Wienerberger, Warimpex, SW Umwelttechnik, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Strabag, Austriacard Holdings AG, Agrana, Amag, Flughafen Wien, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, Uniqa, ATX.

(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Was die FMA zu wienwert zu sagen hat


19.01.2018

Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Die FMA informiert zu wienwert

Die WW Holding AG gibt an, dass aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorbereitet und beim Handelsgericht Wien eingebracht werden soll.

Ratsuchende Anleger können sich an Personen der beratenden Berufsstände, wie z.B. Rechtsanwälte, an den VKI, den Verein für Konsumenteninformation (www.vki.at (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) ) sowie an die AK – die Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)  )wenden.

Die FMA kann Ihnen leider aus gesetzlichen Gründen keine Beratung anbieten, wir stellen aber im Umfang unserer Möglichkeiten folgende Information zur Verfügung:

Weder die WW Holding AG noch die WIENWERT AG sind der Aufsicht der FMA unterstellt

Weder die WW Holding AG noch die WIENWERT AG sind durch die FMA konzessioniert. Die beiden Gesellschaften erbringen nach den vorliegenden Informationen derzeit in Österreich auch keine konzessionspflichtigen Finanzdienstleistungen. Die beiden Gesellschaften, die WW Holding AG sowie die WIENWERT AG, werden daher nicht durch die FMA beaufsichtigt. Die von uns zusammengefassten und dargelegten Informationen entspringen daher nicht Erkenntnissen der FMA aus einer laufenden Aufsichtstätigkeit, sondern aus öffentlich zugänglichen Informationen.

Zum besseren Verständnis fassen wir die Historie der WIENWERT AG und der WW Holding AG zusammen:

  • Die WW Holding AG (vormals WIENWERT AG – FN 308774f) wurde am 25.4.2008 unter  WIENWERT Immobilien Finanz AG im Firmenbuch eingetragen. Danach kam es zu den folgenden Umbenennungen der Gesellschaft: am 4.6.2016 zu WIENWERT AG, 14.12.2016 zu WIENWERT Holding AG und schließlich am 12.05.2017 zu WW Holding AG. Diese Gesellschaft hat die früheren Anleihen der „Wienwert“ emittiert.
  • Die neue WIENWERT AG (FN 332378t) wurde am 31.12.2016 nach deren Umbenennung von der SALEM Beteiligungsverwaltung sechzehnte GmbH ins Firmenbuch eingetragen. Diese Gesellschaft trat als Emittent der zuletzt emittierten „Wienwert-Unternehmensanleihen“ auf. 

Anleihen

Beide Unternehmen haben Anleihen begeben. Ein öffentliches Anbieten von Anleihen darf in Österreich nur erfolgen, wenn ein Kapitalmarktprospekt veröffentlicht oder eine der gesetzlichen Ausnahmen der Prospektpflicht in Anspruch genommen wird.

Im Fall der WW Holding AG und der WIENWERT AG wurden im Zeitraum von 2010 bis 2017 insgesamt mehr als 20 Anleihen begeben, davon wurden der Großteil unter Anwendung der Ausnahmen von der Prospektpflicht begeben.

Dies ist gesetzlich zulässig, die Regelungen dazu finden sich in § 3 Abs 1 Z 9 KMG (kurz: Mindeststückelung Euro 100.000) und § 3 Abs 1 Z 14 KMG (kurz: weniger als 150 Personen).

Bis 2017 wurden diese Anleihen durch die WW Holding AG begeben, ab 2017 durch die WIENWERT AG

Einige Anleihen wurden aufgrund von drei gebilligten Prospekten öffentlich angeboten. Von diesen drei Prospekten wurden zwei Prospekte durch die luxemburgische Aufsicht (CSSF) gebilligt, lediglich ein Prospekt wurde durch die FMA gebilligt.

  1. Nur der Prospekt der vormaligen WIENWERT AG (nunmehr WW Holding AG) vom 19.11.2013 wurde von der FMA für das Angebot der Anleihe 6,5 % mit einem Emissionsvolumen in der Höhe von EUR 5 Mio. gebilligt. Diese Anleihe ist am 11.12.2018 zu Zahlung fällig.
  2. Der Basisprospekt der WW Holding AG (vormals WIENWERT AG) wurde von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde (CSSF) im Jahr 2016 gebilligt und an die FMA lediglich notifiziert. Darunter wurden 2016 zwei Anleihen in emittiert und in den Dritten Markt der Wiener Börse AG einbezogen.
  3. Der Basisprospekt der (neuen) WIENWERT AG wurde am 11.05.2017 von der luxemburgischen CSSF gebilligt und an die FMA lediglich notifiziert; am 09.06.2017 wurde ein Nachtrag zum Prospekt veröffentlicht. Unter diesem Prospekt wurde das letzte Angebot der „Wienwert-Unternehmensanleihen“ begeben. Derzeit werden die Wienwert-Unternehmensanleihen nach den uns vorliegenden Informationen nicht mehr öffentlich angeboten.

Für das letzte Angebot ist die FMA nicht die billigende Aufsichtsbehörde. Billigende und damit primär zuständige Aufsichtsbehörde ist die luxemburgische CSSF.

Tätigkeiten der FMA bei „irreführender Werbung“ in Zusammenhang mit WIENWERT

Werbung von Unternehmen, die Anleihen begeben, muss in Einklang mit dem Prospekt stehen und darf auch nicht irreführend oder unrichtig sein. Wird in Werbeanzeigen ein Eindruck erweckt, der zu einer Irreführung geeignet ist, z.B. durch die extrem positive Darstellung oder durch Hervorrufen von Missverständnissen, kann dies von Seiten der FMA zu einer Verwaltungsstrafe führen.

Die FMA hat keine gesetzliche Möglichkeit das öffentliche Angebot von Unternehmensanleihen zu untersagen.

Die FMA ist ihren gesetzlichen Möglichkeiten und Kompetenzen vollinhaltlich nachgekommen und hat folgende Straferkenntnisse erlassen:

  • Im Jahr 2016 hat die FMA gegen die beiden Vorstandsmitglieder der Wienwert Immobilien Finanz Aktiengesellschaft, Wolfgang Sedelmayer und Nikos Bakirzoglu, Straferkenntnisse (beide vom 06.04.2016) mit Geldstrafen in Höhe von jeweils insgesamt € 9.800 wegen irreführender Werbung gemäß § 4 Abs 3 KMG (irreführende Werbeanzeige in der Tageszeitung „Die Presse“ mit den Schlagworten „3-fach sicher: treuhandgesichert. prospektgeprüft. grundbücherlich eingetragen.“) sowie wegen Verletzung der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 13 KMG in jeweils sechs Fällen erlassen. Beide Straferkenntnisse sind rechtskräftig geworden und wurden auf der Website der FMA veröffentlicht.
  • Mit Straferkenntnis vom 05.09.2017 wurde gegen das Vorstandsmitglied Stefan Gruze als im Tatzeitraum Verantwortlicher der WIENWERT AG wegen zahlreicher Verstöße gegen die Werbevorschriften des KMG, nämlich fehlender Prospekthinweis und irreführende Werbung  (§ 16 Z 3 iVm § 4 Abs 2 und 3 KMG), eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt € 85.000 erlassen. Dagegen wurde am 05.10.2017 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist derzeit beim BVwG anhängig. Das Straferkenntnis wurde auf der Website der FMA veröffentlicht.

Rolle der FMA im Verbraucherschutz

Darüber hinaus ist die FMA dem kollektiven Verbraucherschutz verpflichtet und schützt daher die Interessen der Gemeinschaft von Verbrauchern – zum Beispiel Kunden einer bestimmten Versicherungssparte, die Gemeinschaft der Sparer und der Anleger nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Gesetze.

Die FMA ist jedoch keine Verbraucherschutzorganisation im „klassischen“ Sinn.

Der FMA ist es untersagt, in den zivilrechtlichen Vertrag zwischen Unternehmen und einem individuellen Kunden einzugreifen. Für Schadenersatzansprüche oder auch Ansprüche aus einem Vertrag hat die FMA Konsumenten stets auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Für die Entscheidung über solche Ansprüche sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

Zum Schutz individueller Verbraucherinteressen sowie zur Unterstützung von Anlegern sind klassischen Verbraucherschutzinstitutionen, wie etwa dem VKI – dem Verein für Konsumenteninformation (www.vki.at) (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)   und die AK – der Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.) ) eingerichtet. Ebenso können sich Geschädigte an einen Rechtsanwalt wenden.


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    Inbox: Buwog, Porr & Co mit Gleichenfeier für City Apartments


    19.01.2018, 4770 Zeichen

    19.01.2018

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