11.07.2024,
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Wien (OTS) - Rechtsexperte Roland Norer von der Universität Luzern,
Autor eines Fachbuchs zu den Rechtsfragen des Wolfsmanagements, und
LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger werten die heutige
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Bestätigung der
bisherigen Länderregelungen zum Wolfsmanagement.
"Der EuGH hat im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung
und damit auch die Wolfsmanagement-Praxis in Österreich bestätigt.
Diese besteht darin, Einzelfallprüfungen auf regionaler und lokaler
Ebene vorzunehmen. Dabei werden insbesondere die wirtschaftlichen
Kosten von Herdenschutzmaßnahmen und auch ernste Schäden
berücksichtigt, die unmittelbar bestimmten Problemwölfen zugerechnet
werden können", betont Norer auf Anfrage nach der EuGH-Entscheidung
zum Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgerichtshofs
Tirol.
"Nach einer ersten Analyse des Urteils sehe ich somit keine
unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Rechtsgrundlagen der
Bundesländer und folglich keinen Änderungsbedarf. Dass es der
Gerichtshof darüber hinaus vermieden hat, das heiße Eisen der
Vereinheitlichung des nach EU-Mitgliedsland oder sogar Region
unterschiedlich hohen Schutzstatus des Wolfes gemäß Fauna Flora
Habitat-Richtlinie anzugreifen, war ohnehin nicht anders zu erwarten.
Ebenso bleibt es weiterhin Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden,
ob er die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands an den aktuellen
naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand anpassen möchte", erklärt der
Wolfsrechtsexperte.
LKÖ-Präsident Moosbrugger betont zur EuGH-Entscheidung: "Der
EuGH hat Österreichs bzw. Tirols eingeschlagenen Weg des
Wolfsmanagements somit erneut anerkannt. Damit müssen zukünftig auch
NGOs wie der WWF anerkennen, dass Entnahmen unter gewissen
Voraussetzungen rechtlich abgesichert sind und ihre ständigen
Anzeigen keinen Erfolg bringen. Zu den Voraussetzungen, die für
Entnahmen gegeben sein müssen, zählt etwa das Vorliegen von
Problemwölfen und dass Herdenschutzmaßnahmen unzumutbar bzw.
unverhältnismäßig sind. Wer die Kleinstrukturiertheit der heimischen
Alm- und Weidewirtschaft, die Besiedelungsdichte und den in keiner
Relation zu den Erlösen stehenden Kosten- und Arbeitsaufwand kennt,
der mit Herdenschutzmaßnahmen wie etwa Herdenschutzhunden verbunden
wäre, der weiß, dass diese Voraussetzungen in unseren Breiten allemal
gegeben sind."
Zwtl.: Alm- und Weidewirtschaft stärker gefährdet als
NGO-Maskottchen Wolf
"Die Sicherheit der Bevölkerung muss auch in Zukunft
gewährleistet werden. Es muss daher unser klares Ziel sein, Wölfe
scheu und von Menschen fernzuhalten. Mit dieser Entscheidung des EuGH
kann dieser Weg der Vergrämung bzw. Entnahme fortgesetzt werden",
unterstreicht der LKÖ-Präsident. "Parallel dazu wäre wichtig, dass
die EU-Umweltminister endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die
angesichts der hohen Wolfs-Populationsdichte in Europa überfällige
Änderung des Schutzstatus zulassen. Unsere Alm- und Weidewirtschaft
und die darauf angewiesene Biodiversität sind heute mit Sicherheit
stärker gefährdet als das NGO-Maskottchen Wolf, von dem mittlerweile
zwischen 20.000 und 30.000 Exemplare in Europa leben", so
Moosbrugger. (Schluss)
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