11.07.2024,
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Wien (OTS) - Mehr als 20.000 Wölfe gibt es in der Europäischen Union,
das Großraubtier ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht,
konstatiert Bauernbund-Direktor Ing. Mag. David Süß: „Die ungebremste
Explosion der Wolfs-Population gefährdet nicht nur unsere
unschätzbare Alm- und Weidewirtschaft, sondern auch die Sicherheit
der gesamten Bevölkerung, da sich Wölfe zusehends auch in die Nähe
von Siedlungen vorwagen.“
Aus diesem Grund haben in Österreich vom Wolf besonders betroffene
Regionen - etwa das Bundesland Tirol – im Rahmen des strengen
Schutzes nach der Flora-Fauna-HabitatRichtlinie für Möglichkeiten zur
Entnahme einzelner Wölfe gesorgt. Nachdem ein Abschussbescheid im
Jahr 2022 von Umweltorganisationen beeinsprucht worden war, hat das
Landesverwaltungsgericht Tirol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im
Herbst 2022 mehrere Rechtsfragen zur Auslegung der derzeit geltenden
FFH-Richtlinie für eine Vorabentscheidung übermittelt. Das Urteil des
EuGH wurde heute veröffentlicht.
EuGH-Urteil bestätigt österreichisches Wolfsmanagement
Süß sieht die österreichischen Maßnahmen im Urteilsspruch
bestätigt: „Das Urteil besagt, dass die Bundesländer richtig
gehandelt haben. Die Folgen eines ungebremsten Wachstums der
Wolfspopulation wären verheerend: Nicht nur unsere hochwertigen
Lebensmittel aus der Almwirtschaft stünden vor dem Aus. Unsere
Freizeitgestaltung, ein Mehr an Biodiversität und insbesondere der
österreichische Tourismus hängen direkt mit der Bewirtschaftung von
Almen zusammen. Vor allem aber geht es um den Schutz von Nutztieren
vor brutalen Wolfsattacken und letzten Endes auch um den Schutz von
Menschen vor der Bedrohung durch den Wolf. Daher sind die gesetzten
Maßnahmen gegen das Großraubtier notwendig und angemessen.“
Wenngleich sich das EuGH-Urteil auf veraltete Maßnahmen bezieht –
mittlerweile wird etwa in Tirol nicht mehr mit Bescheiden, sondern
nach mehreren Erneuerungen des Jagdgesetzes mit Entnahmeverordnungen
gearbeitet – so sieht Süß eine klare Bestätigung des Wolfsmanagements
durch die Bundesländer: „Die Verantwortlichen vor Ort arbeiten mit
größter Genauigkeit und prüfen jeden Fall sorgfältig. Das hat sich
ausgezahlt – auch der EuGH bestätigt nun, dass die Vorgangsweise,
Problemwölfe zu entnehmen, richtig ist. Die Abschuss-Verordnungen
haben sich bewährt.“
Gleichzeitig sei die EU am Zug, den strengen Schutzstatus von
Wölfen herabzusenken: „Seit Jahren setzen wir uns auf allen Ebenen
für einen zeitgemäßen Umgang mit dem Großraubtier ein. Die
EU-Kommission hat nun angekündigt, den Schutzstatus senken zu wollen,
das EU-Parlament eine entsprechende Resolution verabschiedet. Jetzt
müssen diesen Worten Taten folgen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei
unseren politischen Vertretern – allen voran bei
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und unserem Abgeordneten
zum Europäischen Parlament Alexander Bernhuber – die dieses wichtige
Thema für die heimische Land- und Forstwirtschaft vorantreiben,“ so
Süß abschließend.
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