14.11.2024, 2212 Zeichen
Wien (OTS) - „Es ist erfreulich, dass das EU-Parlament der Empfehlung
der
Kommission gefolgt ist und für eine Verschiebung der
Entwaldungsverordnung gestimmt hat. Hier haben die Aufklärungsarbeit,
die wir als Bundessparte geleistet haben, und bei der wir auch
prominente Mitstreiter:innen aus Deutschland hatten, zumindest zu
einem vorläufigen Sieg der Vernunft geführt“, sagt Rainer Trefelik,
Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (
WKÖ). Denn noch muss der Aufschub um zwölf Monate in den
Trilogverhandlungen bestätigt werden.
„Diese Verhandlungen müssen ehestmöglich starten, sodass die
Verschiebung noch rechtzeitig vor Jahresende beschlossen wird. Denn
die Betriebe brauchen dringend mehr Vorbereitungszeit“, betont
Trefelik.
Außerdem müsse die dann gewonnene Zeit genützt werden, um
Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen. „Es muss für jedes
Handelsunternehmen ersichtlich sein, inwieweit es die Verordnung
betrifft und welche Sorgfaltsplichten es zu erfüllen hat“, so
Trefelik. Denn die Entwaldungsverordnung ist keineswegs ein
Nischenthema: Obwohl sie Ausnahmen für Kleinunternehmen vorsieht,
sind viele trotzdem betroffen. „Sobald sich in der Lieferkette eines
KMU auch ein größeres Unternehmen findet, gelten auch für das KMU
umfangreiche Verpflichtungen und es muss detaillierte Informationen
über Rohstoffe und Produktionsprozesse beschaffen“, führt Trefelik
aus.
Welche Verbesserungsmöglichkeiten es hier gibt, hat die
Bundessparte Handel bereits mehrfach aufgezeigt. Zum Beispiel sollte
der Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen reichen
und in solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfung nötig
sein.
Zusätzlich fordert Trefelik, dass die Entwaldungsverordnung nicht
nur für Unternehmen mit Sitz in Europa gelten solle, sondern auch für
andere, die am europäischen Markt tätig sind. „Es kann nicht sein,
dass europäische Handelsbetriebe mit immer mehr Auflagen und
Bürokratie konfrontiert sind, während uns Millionen Pakete von Temu,
Shein und Co fluten, die keinerlei solche Hürden haben. Wir brauchen
gleiche Spielregeln für alle. Die Entwaldungsverordnung muss somit
auch für jene gelten, die nach Europa hineinliefern“, so Trefelik
abschließend. (PWK414/DFS)
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