14.11.2024, 2630 Zeichen
Wien (OTS) - Das Europäische Parlament hat heute zugestimmt, den
Geltungsbeginn
der Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12 Monate zu verschieben. Darüber
hinaus wurde ein wichtiger Änderungsantrag angenommen, der eine
Kategorie von Ländern schafft, von denen hinsichtlich der Entwaldung
kein Risiko ausgeht und die Produzenten daher in jenen Staaten, die
seit 1990 eine stabile oder wachsende Waldfläche aufweisen - u.a.
auch Österreich - von bürokratischen Auflagen ausnimmt. Damit wird
eine zentrale Forderung aus dem Handelsverband-Zukunftspapier PLAN H
umgesetzt.
Zwtl.: Handelsverband: Nur praxistaugliche Regelung ist gute Regelung
"Zettelwirtschaft rettet keinen einzigen Baum, das Gegenteil ist
der Fall. Wir unterstützen selbstverständlich das grundsätzliche Ziel
der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, indem auch der
heimische Handel seinen Beitrag leistet, den Anteil der EU an der
globalen Entwaldung zu verringern. Einige Anforderungen der
ursprünglichen Verordnung wären jedoch in der Praxis nicht umsetzbar
gewesen, andere Vorgaben hätten zu unverhältnismäßigen bürokratischen
Belastungen vor allem für KMU-Händler geführt. Daher hat der
Handelsverband auf nationaler und EU-Ebene für eine unternehmensnahe
Umsetzung gekämpft", erklärt Rainer Will , Geschäftsführer des freien
und überparteilichen Handelsverbandes.
"In ihrer ursprünglichen Form hätte die Entwaldungsverordnung die
Rezession der österreichischen Wirtschaft verschärft, die
Wettbewerbsfähigkeit Europas verschlechtert und unseren Wohlstand
gefährdet. Daher begrüßen wir die heutige Entscheidung des
Europäischen Parlaments, die Entwaldungsverordnung inhaltlich zu
überarbeiten, unternehmensnäher auszugestalten und um 12 Monate zu
verschieben. Nur eine praxistaugliche Regelung ist auch eine gute
Regelung", so Will .
Zwtl.: Verschiebung um 12 Monate absolut sinnvoll
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist
am 29.06.2023 in Kraft getreten und hätte ursprünglich bereits ab dem
30. Dezember 2024 zur Anwendung gelangen sollen. Mit der heutigen
Zustimmung des Europäischen Parlaments ist nun die Verschiebung um
ein Jahr auf 30. Dezember 2025 beschlossene Sache. Dies soll
Unternehmen zusätzliche Zeit gewähren, um den Vorschriften gerecht zu
werden. Zuvor hatte die EU-Kommission bereits am 2. Oktober einen
Vorschlag zur Verschiebung unterbreitet, welchem auch der Rat bereits
zugestimmt hat.
Durch die Verordnung werden Unternehmen verpflichtet
sicherzustellen, dass verkaufte Produkte nicht zur weiteren
Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Bei Zuwiderhandlung drohen
Sanktionen von bis zu 4% des EU-weiten Unternehmensumsatzes .
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