27.11.2024, 2697 Zeichen
Wien (OTS) - Ermittlungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht
(FMA) in einem
Fall von Insiderhandel sind nun erfolgreich zum Abschluss gebracht
worden. Im Zuge der Untersuchung gestand ein ehemaliger Manager eines
börsennotierten Unternehmens, dass er seine Kenntnis von nicht
öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu genutzt hat, mit
Aktien und Derivaten des Unternehmens zu handeln, bevor die
Informationen mit Ad-hoc-Meldungen bekanntgegeben wurden. Dem Manager
wurden schlussendlich drei Verstöße gegen die Bestimmungen zu
Insiderhandel nachgewiesen.
Insgesamt erzielte der Manager durch die verbotenen Geschäfte
einen Vorteil von Ꞓ 104.394,39 in Form von Gewinnen sowie vermiedenen
Verlusten. Dieser Vorteil wird von der FMA für verfallen erklärt und
eingezogen. Zusätzlich wird für die Verstöße gegen die Bestimmungen
von Insiderhandel eine Strafe in Höhe von Ꞓ 704.375 fällig - die
höchste, die die FMA je gegen eine natürliche Person verhängt hat.
„Insiderhandel lohnt sich nicht“, so die FMA-Vorstände Helmut
Ettl und Eduard Müller. „Die Vorschriften gegen Insiderhandel und
Marktmanipulation sind für die Integrität des Kapitalmarkts und das
Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger absolut unverzichtbar. Auch in
diesem Bereich verfolgt die FMA eine ganz klare Null-Toleranz-
Politik.“ Die Ermittlungsergebnisse der FMA lösten auch
Untersuchungen in anderen europäischen Ländern aus.
Der Abschluss des Insiderhandel-Verfahrens im Wege der
beschleunigten Verfahrensbeendigung bringt einerseits für den
Beschuldigten rasch Rechtssicherheit, andererseits verkürzt sie das
behördliche Verfahren und spart damit Ressourcen und steigert die
Effizienz der Aufsicht.
Zwtl.: Insiderhandel ist illegal und lohnt sich nicht
Wer Insiderinformationen erlangt und dieses Wissen für
Wertpapiergeschäfte ausnützt, kann sich strafbar machen. Die FMA
gewährleistet eine engmaschige Marktüberwachung durch die laufende
Analyse von Wertpapiertransaktionen und den Einsatz von
Hinweisgebersystemen, mit dem Ziel, die Marktintegrität und die
Stärkung des Vertrauens der Anleger:innen in diese Märkte
sicherzustellen.
Beschwerden und Hinweise aus dem Markt zur Verfolgung von
Marktmissbrauch können einen bedeutenden Beitrag für die Sauberkeit
am österreichischen Finanzmarkt leisten. Wenn Sie Informationen zu
möglichem Insiderhandel oder Marktmanipulation haben, dann melden Sie
diese an die Beschwerdestelle der FMA mittels Kontaktformular oder
anonym über das Whistleblower-System der FMA. Personen, die beruflich
Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, sind verpflichtet,
verdächtige Transaktionen und Aufträge an die FMA zu melden.
Link zum Whistleblower-Tool der FMA:
https://www.fma.gv.at/whistleblowing/
Börsepeople im Podcast S16/03: Thomas Soltau
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