12.03.2026, 3583 Zeichen
Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse deutlich zu verschärfen. Ein neuer Gesetzentwurf des Justizministeriums zielt darauf ab, gängige Umgehungspraktiken zu stoppen. Die Frist für Stellungnahmen von Ländern und Verbänden ist gerade abgelaufen – die politische Debatte kocht hoch.
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Im Zentrum des Vorstoßes stehen zwei Schlüsselmaßnahmen. Künftig sollen Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Das soll Mieter vor übermäßigen Belastungen schützen.
Zudem will das Ministerium die Vermietung von möbliertem Wohnraum eindämmen. Diese gilt als beliebte Methode, die Mietpreisbremse zu umgehen. Künftig muss der Möblierungszuschlag im Vertrag transparent ausgewiesen werden. So können Mieter prüfen, ob die Grundmiete noch im legalen Rahmen liegt.
Die Pläne erhalten starken Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht. Dieses bestätigte kürzlich erneut die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse. Die Richter stellten klar: Die Begrenzung der Miethöhe stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
Das Grundgesetz schütze nicht die einträglichste Nutzung von Eigentum, so das Gericht. Es sei legitim, wenn der Gesetzgeber auf soziale Ungleichgewichte am Wohnungsmarkt reagiere. Diese Entscheidung bietet der Regierung eine solide Basis für weitere Schritte.
Die Reaktionen fallen erwartungsgemäß gespalten aus. Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Entwurf als „überfälligen Schritt“. Die Transparenz bei Möblierung und die Deckelung von Indexmieten seien langjährige Forderungen.
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Aus der Immobilienwirtschaft kommen dagegen Warnungen. Verbände wie der IVD sehen in einer zu starken Regulierung eine Gefahr. Sie fürchten sinkende Investitionen in Wohnungsbau und Instandhaltung. Die detaillierten Stellungnahmen der Verbände werden in den kommenden Wochen erwartet.
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015, ihre Grundlage wurde bereits bis 2029 verlängert. Doch in der Praxis zeigt das Instrument Schwächen. Vermieter umgehen die Regelungen häufig durch spezielle Vertragsgestaltungen – etwa über möblierte Wohnungen oder Indexverträge.
Genau hier setzt der neue Gesetzentwurf an. Er ist eine direkte Reaktion auf diese Schlupflöcher. Die Bundesregierung will die Wirksamkeit der Bremse erhöhen und den Mieterschutz in angespannten Märkten stärken.
Das Justizministerium wertet nun die Stellungnahmen aus und wird den Entwurf möglicherweise anpassen. Anschließend geht er ins Kabinett und in das parlamentarische Verfahren.
Die Details, insbesondere die genaue Höhe der Index-Deckelung, dürften noch intensiv verhandelt werden. Für Millionen Mieter und Vermieter zeichnet sich aber ab: Die Regeln für Mietverträge werden sich erneut ändern.
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Strabag SE ist ein europäischer Technologiekonzern für Baudienstleistungen. Das Angebot umfasst sämtliche Bereiche der Bauindustrie und deckt die gesamte Bauwertschöpfungskette ab. Durch das Engagement der knapp 72.000 MitarbeiterInnen erwirtschaftet das Unternehmen jährlich eine Leistung von rund 14 Mrd. Euro (Stand 06/17).
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