Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung beginnt beim Wunsch einer Stifterin oder eines Stifters, das Vermögen einem bestimmten gemeinnützigen Zweck zu widmen. Vielfach basiert diese gemeinnützige Intention auf den eigenen Erfahrungen im Leben und umfasst eine Vielfalt von Möglichkeiten wie beispielsweise in den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt und Kultur. Die Umsetzung dieser gemeinnützigen Idee bedingt im folgenden organisatorische Maßnahmen wie die Erarbeitung von Statuten und Reglements. Gerade bei kleineren und mittleren gemeinnützigen Vermögenswidmungen stellt sich dabei die Frage, ob sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen lohnt. Denn das Aufsetzen und Betreiben einer eigenständigen gemeinnützigen Stiftung verursacht angesichts der heute bestehenden gesetzlichen Anforderungen und verbreiteten Best-Practice-Standards nicht geringe Kosten. In solchen Fällen stellt die segmentierte Verbandsperson, genannt Protected Cell Company (PCC), eine geeignete, da kostengünstige Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Einzelstiftung dar.
Rechtssichere Alternative zu Dachstiftungs-Lösungen
Die Protected Cell Company (PCC) ist eine grundsätzlich für alle juristischen Personen mögliche Organisationsform, die aus zwei Komponenten besteht: einem «Kern» sowie einem oder mehreren «Segmenten», die organisatorisch voneinander und vom Kern getrennt sind. Bezüglich der eingangs erwähnten Problemstellung können im Rahmen einer PCC-Stiftung eigene Segmente für einzelne Vermögenswidmungen erstellt werden, die bezüglich des gemeinnützigen Zwecks, des Kapitals und der Haftung voneinander getrennt bleiben. Ihre Verwaltung erfolgt aber gemeinsam über den Kern, was sich vorteilhaft auf den administrativen Aufwand auswirkt.
In der Regel wird eine gemeinnützige PCC-Stiftung durch ein spezialisiertes Treuhandunternehmen errichtet und verwaltet, wobei in der Folge für verschiedene Kunden jeweils neue Segmente dazu gegründet werden. Durch die Nutzung von Synergien entstehen für die einzelnen Kunden deutlich geringere Administrations- und Verwaltungskosten. Die PCC ist somit eine einzigartige Möglichkeit, um philanthropische Vorhaben kleineren Ausmaßes unter Wahrung der notwendigen Individualität kostenoptimiert und rechtssicher umzusetzen.
Im Gegensatz zu den in Österreich, Deutschland und in der Schweiz bekannten Dachstiftungen, die ebenfalls Vermögen verschiedener Stifterinnen und Stifter zusammenfassen, besteht bei PCC-Stiftungen eine echte Haftungstrennung, sowohl zwischen dem Kern und den Segmenten als auch zwischen den einzelnen Segmenten der Stiftung. Auch die Tatsache, dass Dachstiftungen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz rechtlich nicht verankert, sondern Hilfs-Konstruktionen basierend auf allgemeinen stiftungs- und vertragsrechtlichen Vorgaben sind, unterscheidet die gesetzlich geregelte liechtensteinische PCC von den Dachstiftungs-Lösungen der deutschsprachigen Nachbarländer.
Steigende Beliebtheit dieser innovativen Form zur gemeinnützigen Vermögenswidmung
Seit der Einführung dieser neuen Organisationsform im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht im Jahr 2016 wurden in Liechtenstein bislang 25 segmentierte Verbandspersonen errichtet, wovon fünf gemeinnützige PCC-Stiftungen sind. Die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts (VLGST) darf drei dieser PCC-Stiftungen zu ihren Mitgliedern zählen. Die VLGST begrüßt und unterstützt Innovationen wie die segmentierte Verbandsperson / PCC, die mit dem Ziel geschaffen werden, die Anziehungskraft des liechtensteinischen Finanzplatzes zu fördern und die attraktiven Rahmenbedingungen, die den heutigen Stiftungssektor ausmachen, zu stärken und weiterzuentwickeln.
Dr. Thomas Zwiefelhofer,
Präsident der Vereinigung liechensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts (VLGST)
Das Wohl der Allgemeinheit im Auge
Gemeinnützige Stiftungen übernehmen Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft und die Stärkung gesellschaftlicher Strukturen. Sie haben die Möglichkeit, neue Themen und Ideen anzustossen, mit positiven Beispielen gar ein Umdenken in der Gesellschaft zu bewirken und andere ebenfalls dafür zu gewinnen. Dr. Peter Goop, Gründungsmitglied der VLGST, beschreibt die Bedeutung der Stiftungsarbeit: „Gemeinnützige Stiftungen bilden eine wichtige Stütze unserer Zivilgesellschaft. Deren Potential für Einflussnahme soll dazu dienen, nicht nur aus Nächstenliebe Gutes zu tun, sondern bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten auszugleichen. Die Sicherung der natürlichen Ressourcen für ein langfristiges Überleben – auch der Enkelgenerationen – ist heute ein immer dringenderes Anliegen.“
Gemeinsam mehr bewegen
Um der Gemeinnützigkeit eine Stimme zu geben, wurde vor 10 Jahren die Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen und Trusts (VLGST) gegründet. Die Vereinigung unterstützt ihre mehr als 100 Mitglieder in der Stiftungsarbeit und leistet einen substanziellen Beitrag zur zukunftsorientierten Positionierung des Philanthropiestandorts Liechtenstein. National und international ist eine große Dynamik im Stiftungssektor zu erkennen und eine stetige Professionalisierung ist erforderlich. Zu den klassischen Formen des Stiftens und Spendens tritt bei vielen Stifterinnen und Stiftern ein neues Verständnis von Stiftungsarbeit. Sie nutzen neue Möglichkeiten wie das nachhaltige Investieren, um nicht nur durch die Ausschüttung von Beiträgen an gemeinnützige Projekte Wirkung zu erzielen, sondern auch durch ihre Vermögensanlage.
Ein Ort des Vertrauens und der Nachhaltigkeit
Für die Umsetzung gemeinnütziger Aktivitäten bietet der Philanthropiestandort Liechtenstein vorteilhafte und international anerkannte Rahmenbedingungen. Einzigartig am liechtensteinischen Standort sind Innovationen in der Vermögensstrukturierung und Alleinstellungsmerkmale für gemeinnützige Aktivitäten. Dazu zählen im Besonderen die Segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company, PCC) und der gemeinnützige Trust. Der Präsident der VLGST, Dr. Thomas Zwiefelhofer, beschreibt die Bedeutung der gemeinnützigen Stiftungen für das Land Liechtenstein: „Das Engagement der gemeinnützigen Stiftungen hat eine national und international positive Strahlkraft, weil es glaubwürdig auf eine solidarische und nachhaltige Wirkung zielt und damit zu einer positiven Wahrnehmung Liechtensteins beiträgt.“
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