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Blanko-Börsengänge durch SPACs

BSM #51

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Sie sind in aller Munde, die sogenannten SPACs. Was sind SPACs eigentlich und wozu sind sie da? Vedran Obradović und Andrei Demian von LeitnerLaw Rechtsanwälte erläutern in diesem Beitrag in Kurzform das Phänomen SPACs.

Was sind SPACs?
Bei einer SPAC (Special Purpose Acquisition Company) handelt es sich um eine Mantelgesellschaft, d.h. eine Gesellschaft ohne wirtschaftliche Tätigkeit, die zum alleinigen Zweck gegründet wird, um durch einen anschließenden Börsengang Kapital einzusammeln und in weiterer Folge ein nicht börsenotiertes Unternehmen zu übernehmen, etwa durch Anteilskauf oder Verschmelzung. Das übernommene Unternehmen geht somit im SPAC auf und notiert an der Börse. Diese „Blanko-Börsengänge“ sind insbesondere in den USA seit Jahren als Investmentmöglichkeit weit verbreitet. Nun sind sie wieder im Trend. Allein im Januar 2021 gingen in den USA 74 SPACs mit einem Gesamtvolumen von 21 Mrd. Dollar an die Börse. Durch den im Februar dieses Jahres vollzogenen Gang der mit dem deutschen Techinvestor Klaus Hommels gegründeten Lakestar SPAC I SE an die Frankfurter Börse, geraten SPACs nun vermehrt in den Fokus europäischer Investoren. 

Die Gründer als essenzielle Player
Der Gründungsprozess wird in der Regel von einer Gruppe erfahrener Investmentmanager durchgeführt. Neben der Kapitalbeschaffung zählen vor allem die Identifizierung und der Erwerb eines geeigneten Zielunternehmens innerhalb einer Frist von 18 bis 24 Monaten zu den Kernaufgaben der Gründer. Potenzielle Anleger sollten bei ihrer Investitionsentscheidung berücksichtigen, welche Reputation, Erfahrungen und Marktkenntnisse die Gründer vorweisen. Zur Kapitalbeschaffung begeben SPACs sogenannte Units, die sich aus einer Aktie und einem selbständigen Optionsschein zum Erwerb weiterer Aktien zusammensetzen und unabhängig voneinander an der Börse handelbar sind. Beim Erwerb des Zielunternehmens haben die Investoren in der Regel ein Zustimmungsrecht. Stimmt die in der Satzung festgelegte Mehrheit für die Durchführung der geplanten Transaktion zum Erwerb des Zielunternehmens, können die ablehnenden Investoren ihr Kapital gegen Rückgabe ihrer Aktien zurückverlangen (Opt-out). 

SPACs zukünftig auch an der Wiener Börse?
SPACs spielen am österreichischen Kapitalmarkt bislang noch keine Rolle. Für einen potenziellen zukünftigen IPO an der Wiener Börse sind verschiedene kapitalmarktrechtliche Regeln zu beachten. So ist für die Ausgabe von Wertpapieren ab Erreichen eines Schwellenwerts von 5 Mio. Euro ein Kapitalmarktprospekt zu erstellen, der die wesentlichen Informationen über den Emittenten sowie über die zu begebenden Wertpapiere (Units) enthält und von der FMA gebilligt werden muss. Weiters wird für das Börselisting ein Mindestgrundkapital von 1 Mio. Euro vorausgesetzt, welches für ausreichende Marktqualität sorgen und eine verlässliche Kursfeststellung sichern soll. Für die Genehmigung der Aktien zum amtlichen Handel muss auch ein Antrag eingebracht werden, welchem die Jahresabschlüsse samt Bestätigungsvermerken der Abschlussprüfer und Lageberichte der drei vorangegangenen Geschäftsjahre beizulegen sind. Da SPACs erst kurz vor dem IPO gegründet werden, wird die Einhaltung dieser Vorgabe nicht möglich sein. Vom Erfordernis der dreijährigen Bestandsfrist könnte die Wiener Börse absehen, wenn dies im Interesse der Emittentin (SPAC) oder des Publikums liegt. Ob die Wiener Börse dieser Ausnahmeregelung ähnlich offen gegenübersteht wie die Frankfurter Börse (in Deutschland gibt es eine vergleichbare Ausnahmeregelung), bleibt abzuwarten.

Viel größere Hürden bereiten allerdings die aktienrechtlichen Vorschriften, wenn eine österreichische AG als SPAC dienen soll, weil etwa der für den Opt-out-Fall erforderliche (Rück-)Erwerb der Aktien durch die AG nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zulässig ist und noch dazu der mit den (zurück-)erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital der AG in den überwiegenden Fällen höchstens 10 Prozent des Grundkapitals betragen darf (§ 65 AktG). Da in Deutschland ein ähnlich strenges Aktienrecht besteht, scheint dies der Grund gewesen zu sein, weshalb die an der Frankfurter Börse notierte Lakestar I SE nach luxemburgischem Recht, welches für die typische SPAC-Struktur das flexiblere und damit geeignetere gesetzliche Regelwerk bietet, gegründet wurde.

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