Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.






NaDiVeG – es zählen nicht (mehr) nur Finanzkennzahlen

3766 Zeichen

Wer beim Stichwort „NaDiVeG“ an einen neuen medizinischen Wirkstoff oder dergleichen denkt, der irrt. Das etwas sperrige Akronym steht für das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, das große Unternehmen von öffentlichem Interesse – was vor allem börsegelistete Unternehmen miteinschließt – und ihre Abschlussprüfer in den letzten Monaten zum Teil sehr intensiv beschäftigt hat. Auch wenn bereits 2014 klar war, dass eine derartige Verpflichtung in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben auf Unternehmen zukommen wird, so wird es nun für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 begannen, ernst: Betroffene Unternehmen müssen zu einer Reihe von nicht-finanziellen Themen, wozu zumindest Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zählen, Rechenschaft ablegen. Insbesondere in der Berichtssaison zum Geschäftsjahr 2017 erwartet Anleger somit eine Flut an neuen Informationen und ungewohnten Angaben.

Im Unternehmensgesetzbuch (UGB), welches mit dem NaDiVeg geändert wurde, findet sich nunmehr die entsprechende Verpflichtung, wonach eine nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufzunehmen ist oder das Unternehmen einen eigenen nichtfinanziellen Bericht aufzustellen hat. Aufzunehmende Angaben sind die, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind. Hierzu ist etwa das Konzept zu erläutern, das die Gesellschaft bei der Erreichung der genannten Ziele anwendet. Verfolgt die Gesellschaft im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption oder Bestechung kein eigenes Konzept, ist dies zu begründen. Weiters sind zB die wesentlichsten Risiken und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung offenzulegen. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die einen Corporate Governance Bericht erstellen, diesen um Angaben zum Diversitätskonzept zur Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats bezüglich Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund erweitern.

Der nichtfinanzielle Bericht (sofern die Angaben nicht im Lagebericht enthalten sind) ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss spätestens 9 Monate nach Ende eines Geschäftsjahres beim Firmenbuchgericht einzureichen und hat zuvor vom Aufsichtsrat geprüft zu werden. Der Jahresabschlussprüfer kontrolliert, ob die Unterlagen gesetzeskonform veröffentlicht wurden. 

Dass in der heutigen Zeit nichtfinanzielle Themen neben Unternehmensbewertungen mehr und mehr in den Investorenfokus gelangt sind, ist unbestritten. Aktionäre wie auch sonstige Stakeholder (insb Kunden und Lieferanten) beurteilen Gesellschaften nicht mehr ausschließlich nach ihren reinen Finanzkennzahlen, ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihren Geschäftsaussichten sondern auch nach der Unternehmensleistung im nichtfinanziellen Bereich. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie stark dieses Thema mit der prominenten Veröffentlichungspflicht ins Rampenlicht rücken wird. Der nichtfinanzielle Bericht sollte in jedem Fall nicht mit einem Marketingtool verwechselt werden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist es erforderlich, dass eine genaue Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wird, Chancen und Risiken ausgewogen dargestellt werden und hinter den Angaben auch auditierungsfähige Kennzahlen stecken. 

Börseninteressierte dürfen sich also auf eine informative Berichtssaison 2018 freuen, die neue Einblicke und Informationen zu den gelisteten Unternehmen bereithalten wird.

Mag. Christoph Moser, Rechtsanwalt/Partner, Weber & Co, E-Mail Adresse c.moser@weber.co.at

Aus dem "Börse Social Magazine #14" - 1 Jahr, 12 Augaben, 77 Euro. Ca. 100 Seiten im Monat, ca. 1200 Seiten Print A4

 


Seiten und Bilder aus dem Magazine (Navigieren mit Klick oder den Cursor-Tasten, Wischen am Smartphone)
BSM #14

Sample page 1 for "BSM #14"


Random Partner

stock3
Der Münchner FinTech-Vorreiter wurde im Jahr 2000 gegründet und bietet Privat- und Geschäftskunden IT-Lösungen und redaktionelle Inhalte. Bekannt ist die BörseGo AG für GodmodeTrader und Guidants. Das Portal GodmodeTrader bietet Web-Lösungen für Trading, Technische Analyse und Anlagestrategien. Guidants ist eine Finanzmarktanalyse- und Multi-Brokerage-Plattform.


>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner







Aus dem Börse Social Magazine #14
(Februar 2018)





Börse Social Magazine Abo

1 Jahr, 12 Augaben, 77 Euro.
Ca. 100 Seiten im Monat, ca. 1200 Seiten Print A4 gesamt. Das Abo endet nach Ablauf automatisch.
by the way: Die Heftrücken aneinandergereiht werden im Bücherregal den ATX TR-Chart ergeben, der rote Balken ist stets der Stand vom Monatsultimo.
>> Abo bestellen


Prime Content Magazine