Sample page 1 for "Finanzmarkt auf Sicht: Zeit der Stripper - Börse Social Magazine #06"
4338 ZeichenAlljährlich zur Dividendenzeit flammt die Diskussion über „Cum-Ex-„ und „Cum-Cum-Geschäfte“ wieder auf. Bei diesen im Kapitalmarkt-Volksmund als „Dividendenstripping“ bezeichneten Transaktionen wird, kurz gesagt, mittels verwinkelter Aktien-Kauf- und Verkauf-Trades rund um den Dividendenstichtag letztlich die Finanz um die Kapitalertragsteuer „geprellt“. Die einen nennen das charmant „Steueroptimierung“, die anderen sprechen grantig von „Steuerbetrug“.
Cum-Ex und Cum-Cum
Cum-Ex-Geschäfte sind solche, bei denen ein Broker Aktien leerverkauft („short geht“). Bei seinem Käufer wird eine Aktienposition dargestellt, die wirtschaftlich gar nicht existiert bzw. erst nach der Dividendenausschüttung angeschafft wird. Das „schändliche“ dabei ist, dass der Aktionär für diese „virtuellen“ Stücke die Rückerstattung der KESt beansprucht, die Finanz also eine nicht erhaltene Steuer vergütet. Jener Investor, der die Stücke tatsächlich hat und sie im Rahmen der Konstruktion für eine kurze Zeitspanne zur Verfügung stellt, beantragt ebenfalls die Rückvergütung der Dividendensteuer. Es wird zweimal vergütet, was nur einmal abgeführt wurde. Bei Cum-Cum-Geschäften wird eine Aktienposition zwischen zwei Marktteilnehmern zum Dividendenstichtag hin- und hergeschoben, um dem an sich dazu nicht berechtigten Käufer die Möglichkeit der Steuererstattung einzuräumen. Der Gewinn in Form der Steuerrückvergütung wird immer geteilt.
In Deutschland dürften die Konstruktionen inzwischen obsolet sein. Mehr Verantwortung bei den Depotbanken und eine längere Behaltedauer rund um die Ausschüttung haben ihnen die Grundlage entzogen. Um sich die Kapitalertragsteuer zurückholen zu können, muss der Investor die Stücke jetzt 45 Tage vor und nach dem Stichtag besitzen. In dieser Zeit können Kurs-Risiken entstehen, die nicht absehbar und kaum vernünftig absicherbar sind. Nachwehen gibt es bei unseren Nachbarn in zweierlei Hinsicht: Renommierte Banken zittern vor der Finanz, die sich um zig Milliarden Euro betrogen sieht, und prominente Investoren haben ihre Finanzdienstleister geklagt, weil die sie nicht ausreichend aufgeklärt hatten über die „Pfui-Deibel-Geschäfte“, die sie so doch nie gemacht hätten! Auch der heimische Fiskus bekämpft mögliche Tricksereien, unter anderem mit einer Verschärfung der Informationspflichten im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens. Doch scheint das Thema in Österreich keine allzu große Rolle zu spielen. Bekannt sind nur wenige Fälle. Warum aber sollten die heimischen Finanz-Gurus diese Chance ausgelassen haben? Vielleicht prüft ja die Finanz bereits vergleichbare Transaktionen; im Moment noch ohne großes Aufsehen…
Sinn macht Dividendenstripping im Hinblick auf Kosten und Spesen nur in großem Stil, da stets mehrere Banken und Finanzdienstleister an der Abwicklung beteiligt sind, und jeder ein Stück von dem Kuchen abhaben will. Drängt sich die Frage auf, ob derart große Positionen überhaupt „frei“ auf dem Markt handelbar sind? Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Art von Geschäft regelmäßig OTC, also außerhalb der Börsen, abgewickelt wird. Der ursprüngliche Eigentümer stellt von vornherein sicher, dass er am Ende des „Ringelspiels“ die Stücke tatsächlich wieder hat. Ist dies abgesichert, kann auch ein Großaktionär, der seine Stücke syndiziert hält, solche Trades machen; und so ein Körberlgeld dazuverdienen.
Illegal oder nur unanständig?
Die rechtliche Zulässigkeit des Dividendenstrippings ist die eine Sache. Darüber, ob und wie man Transaktionen unterbinden kann, die eigentlich nur den Zweck haben, Steuerverpflichtungen zu umgehen, mögen sich Legisten den Kopf zerbrechen. Doch hat dieses Geschäft, so wie jedes andere, auch eine moralische Komponente. Und die muss jeder für sich selbst beurteilen. Abgesehen von der Moral und ohne hier polemisieren zu wollen: Die Sache läuft doch letztlich darauf hinaus, dass die einen (wie immer die „Kleinen“) brav ihre KESt zahlen, während die anderen ihrer Steuerpflicht über ein Schlupfloch entkommen.
Zum Autor
Gerald Dürrschmid war als Jurist jahrelang im Risikomanagement einer österreichischen Großbank tätig. Er ist heute selbständiger Unternehmensberater, außerdem gerichtlich beeideter Sachverständiger für Bank- und Börsenwesen.
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DADAT Bank
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Aus dem Börse Social Magazine #06
(Juni 2017)
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