Zoll: 7 lebendige Warane am Flughafen Wien aufgegriffen

31.03.2025, 2176 Zeichen

Wien (OTS) - Am 23. März 2025 staunten die Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen Wien nicht schlecht: Ein 55-jähriger Deutscher versuchte 7 lebendige Warane am Körper von Wien über Doha nach Johannesburg zu schmuggeln. Bei der Sicherheitskontrolle in Doha wurden die Reptilien in den Jackeninnentaschen entdeckt und dem deutschen Staatsbürger aufgrund fehlender Genehmigungspapiere die Durchreise in Katar verweigert. Die Reptilien wurden in eine Transportbox umgeladen und daraufhin mit dem Reisenden mit dem nächsten Flug zurück nach Wien geschickt.
Aufgrund eines Hinweises der Fluglinie führten die Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen Wien eine Schwerpunktkontrolle bei der Ankunft des Flugs aus Doha durch. In Folge dieser Zollkontrolle wurden bei dem deutschen Passagier 5 lebende Buntwarane (Varanus Varies) sowie 2 Borneo-Taubwarane (Lanthanothus borneensis) gefunden. Nach Rücksprache mit dem Grenztierarzt sowie dem Tiergarten Schönbrunn wurden die Reptilien aufgrund des schlechten Gesundheitszustands nach Schönbrunn gebracht, um dort versorgt zu werden.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Verstöße gegen den Artenschutz sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefahr für die weltweite Artenvielfalt. Ich gratuliere den Beamtinnen und Beamten des Zolls am Flughafen Wien zu diesem Aufgriff, der einmal mehr die Wichtigkeit dieser Kontrollen verdeutlicht.“
Zur Gattung der Warane gehören mehr als 80 Arten, die eine Größe von bis zu 3 Meter erreichen können. Diese Reptilien sind fast ausschließlich Fleischfresser und ernähren sich von Insekten, Vögeln, Fischen aber auch von kleinen bis mittelgroßen Säugetieren. Warane sind in der Regel scheu, doch große Arten wie der Komodowaran können für Menschen äußerst gefährlich werden, da ihr Biss eine Kombination aus scharfen Zähnen, potenziell giftigem Speichel und massiver Kraft beinhaltet.
Gegen den 55-jährigen Deutschen wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil die 7 Warane dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen. Es drohen Strafen in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Darüber hinaus wurde er wegen des Verstoßes gegen das Tiertransportgesetz und Tierquälerei angezeigt.
Fotos: https://bit.ly/42cXHPp



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