04.04.2025, 2987 Zeichen
Zwtl.: Hilfestellungen der apf bei Problemen mit dem
Fluggepäck
Im Rahmen der Verbraucherschlichtung unterstützt die apf die
Reisenden bei:
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Gepäcksverspätung
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Gepäcksverlust
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Gepäcksbeschädigung
Die Rechte von Flugreisenden in Bezug auf Gepäcksprobleme sind im
sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Die apf hilft im
Rahmen von Schlichtungsverfahren, die Ansprüche geltend zu machen.
Zwtl.: Vorgehen bei Gepäcksproblemen
Wenn das Gepäck nicht am Zielflughafen ankommt, sollte die
Verspätung mittels PIR-Formular (Property Irregularity Report) am
Lost & Found Schalter des Ankunftsflughafens gemeldet werden.
Je nach Zweck der Reise steht Fluggästen ein (Teil)Ersatz für
notwendige Ersatzeinkäufe zu.
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Kosten für Kleidung werden meist zu 50% erstattet,
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Hygieneartikel bzw. Artikel zum einmaligen Gebrauch zu 100%.
Die getätigten Ersatzeinkäufe müssen binnen 21 Tagen ab
Entgegennahme des nachgelieferten Gepäcks bei der Fluglinie angezeigt
werden. Die Nachlieferung des Gepäckstücks durch die Fluglinie hat
kostenfrei zu erfolgen.
Als verloren gilt ein Gepäckstück dann, wenn es nach 21 Tagen
nicht gefunden wird. Die apf empfiehlt in solchen Fällen eine
schriftliche Anzeige bei der Fluglinie, eine genaue Aufstellung der
Kosten des Gepäcksstücks und der darin verlorenen Gegenstände (Preis,
Kaufdatum).
Kommt ein Gepäckstück beschädigt am Zielflughafen an, ist es
wichtig dies mittels PIR-Formular direkt am Lost & Found Schalter zu
melden. Eine Anzeige muss spätestens binnen sieben Tagen ab
Entgegennahme des beschädigten Gepäcks erfolgen.
Die apf empfiehlt nur dann einen Kostenvoranschlag für die
Reparatur einzuholen, wenn das die Fluglinie aktiv verlangt. Oftmals
nennen die Unternehmen konkrete Vertragspartner für die
Schadensabwicklung. Wenn ein großer Schaden vorliegt und die Kosten
der Reparatur höher sind als der Zeitwert des Gepäckstücks, kann der
Ersatz des Zeitwerts und nicht etwa der Preis einer Neuanschaffung
eingefordert werden.
Zwtl.: Für welche Fluglinien ist die apf zuständig?
Die apf ist im Rahmen der Gepäcksschlichtung für Fluglinien
zuständig, die eine Niederlassung in Österreich haben und wenn das
Gepäcksproblem auf einem Flug mit Abflug oder Ankunft in Österreich
aufgetreten ist. Darunter fallen u.a. die Austrian Airlines,
Eurowings, Lufthansa, Swiss Air, Turkish Airlines und WizzAir.
Fluggäste dieser und weiterer Anbieter können ihre Beschwerden zu
verlorenem oder beschädigtem Reisegepäck kostenlos über einen Online-
Schlichtungsantrag auf www.passagier.at einreichen, falls es zu
keiner Einigung mit dem betroffenen Unternehmen gekommen ist.
Zwtl.: Über die apf
Die apf ist für die außergerichtliche Streitbeilegung im Bahn-,
Bus-, Schiffs- und Flugverkehr zuständig.
Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von
Streitfällen mittels außergerichtlicher Streitbeilegung
verantwortlich. Sie verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit
einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.
Wiener Börse Party #884: ATX rauf, Porr plant was mit UBM, Wienerberger 156. Börsegeburtstag, Palfinger beim Öst. Aktientag
Aktien auf dem Radar:Frequentis, Porr, DO&CO, Pierer Mobility, RHI Magnesita, Austriacard Holdings AG, ATX, ATX Prime, ATX TR, Verbund, Wienerberger, Andritz, AT&S, CA Immo, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Lenzing, SBO, Mayr-Melnhof, Strabag, Bawag, Erste Group, Gurktaler AG VZ, Palfinger, Polytec Group, Semperit, voestalpine, Marinomed Biotech, FACC, Kapsch TrafficCom.
Kontron
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