04.04.2025, 5891 Zeichen
Wien (OTS) - Angesichts der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche
(MKS) in
unmittelbarer Nähe zu Österreich richtet LKÖ-Präsident Josef
Moosbrugger als oberster Bauernvertreter einen dringenden Appell an
die gesamte Bevölkerung, zehn Verhaltensregeln dringend einzuhalten.
Außerdem stellt er Forderungen auf, die Anzahl der Grenzübergänge auf
ein notwendiges Mindestmaß einzuschränken, an den verbleibenden
Stellen für seuchenhygienische Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen, die
Transit-Tiertransporte aus Ländern mit MKS-Fällen vorübergehend
auszusetzen und für den Seuchenfall die Entschädigungszahlungen für
betroffene Betriebe anzupassen.
"Die Maul- und Klauenseuche rückt näher und es herrscht enorme
Verunsicherung unter den Bäuerinnen und Bauern. Wir alle sind im
eigenen Sinne gefordert, verantwortungsvoll zu handeln und
mitzuhelfen, eine weitere Verbreitung dieser für Paarhufer wie
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und diverses Wild höchst
gefährlichen Viruserkrankung zu verhindern", appelliert Moosbrugger.
"Diese hochansteckende Seuche kann erhebliche wirtschaftliche Schäden
verursachen, Bauernfamilien in ihrer wirtschaftlichen Existenz
gefährden und zu großem Tierleid führen. Helfen wir alle zusammen, um
das zu verhindern – auch im Sinne unserer Versorgungssicherheit", so
Moosbrugger.
Grenzübergänge auf Mindestmaß reduzieren, Seuchenhygiene
einhalten
"Nachdem uns täglich Meldungen über weitere Ausbrüche in
unmittelbarer Nähe Österreichs erreichen, sind umfassende,
weitergehende Maßnahmen wichtig. Auch wenn aus dem zuständigen
Gesundheitsministerium rasch erste Schritte gesetzt und an
Hauptverkehrsrouten angeordnet worden sind, braucht es zusätzliche
Vorkehrungen. Die Anzahl der offenen Grenzübergänge muss auf ein
Mindestmaß reduziert werden. Bei diesen gilt es dann, umfassende
seuchenhygienische Sicherheitsmaßnahmen zu setzen und strengstens
einzuhalten", betont der LKÖ-Präsident.
Transit-Tiertransporte aus MKS-Ländern vorübergehend unterbinden
"Aus Sicht der Landwirtschaft braucht es auch ein vorübergehendes
Verbot von Transit-Tiertransporten aus den betroffenen Ländern quer
durch Österreich. Gerade Bäuerinnen und Bauern, deren Betriebe
entlang der üblichen Hauptverkehrsrouten liegen, haben enorme Sorge
vor einer Ansteckung ihrer Tiere, was die Keulung des gesamten
Tierbestandes zur Folge hätte. Welch schreckliche,
existenzbedrohliche Situation das für den ganzen Betrieb mit sich
brächte, kann sich wohl jeder vorstellen", hebt Moosbrugger hervor.
Arbeitgeber:innen und Gesamtbevölkerung zur Mithilfe aufgerufen
"Wir fordern auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die
Arbeitskräfte aus diesen Ländern beschäftigen, dringend dazu auf,
umfassende Seuchenhygiene-Sicherheitsmaßnahmen zu setzen und
einzuhalten. Dazu zählen etwa Wechsel der Kleidung und Schuhe,
Desinfektion und das Untersagen des Mitbringens von Milch- und
Fleischprodukten", betont der LKÖ-Präsident. "Des Weiteren rufen wir
die Bevölkerung auf, nicht zwingend notwendige Fahrten in die
Risikogebiete zu unterlassen und keinesfalls derartige tierische
Lebensmittel mitzubringen. Auch sollten keine fremden Ställe betreten
und Kontakt zu gefährdeten Tieren vermieden werden", so Moosbrugger,
der auf die von der LKÖ erstellen 10 Verhaltensregeln hinweist (siehe
unten).
"Für die bäuerlichen Betriebe gibt es auf sämtlichen Kanälen der
Landwirtschaftskammer, insbesondere www.lko.at (eigener Button rechts
unter dem Wetter), umfangreiche Informationen. Wir ersuchen die
Bäuerinnen und Bauern, diesen Selbstschutz für den eigenen Betrieb
ernstzunehmen und einzuhalten, insbesondere die sieben von der LKÖ
erarbeiteten Gebote. Es ist auch wichtig, auf den Ställen und
Betrieben Hinweisschilder anzubringen, um betriebsfremde Personen
fernzuhalten", appelliert der LKÖ-Präsident.
Anpassung der Entschädigungszahlungen für Seuchenfall vornehmen
"Für den Fall, dass die MKS trotz aller Sicherheitsmaßnahmen
dennoch nach Österreich 'überschwappt' und somit Keulungen ganzer
Betriebe notwendig wären, fordern wir eine Anpassung der
Entschädigungszahlungen für die betroffenen Betriebe. Diese
Werttarifverordnung, die bestimmte Zahlungen pro Tier vorsieht, ist
letztmalig 2019 angepasst worden und somit veraltet. Es ist wichtig,
die Tarife an die tatsächlichen Tierwerte anzupassen. Auch gilt es
festzuhalten, dass die Bäuerinnen und Bauern im Seuchenfall ohnehin
nur für den direkten Tierverlust, nicht jedoch für den
Einkommensentfall wegen des Betriebs-Stillstands entschädigt werden –
vom oftmals viel höheren Zuchtwert und der emotionalen Bindung der
Bäuerinnen und Bauern zu ihren Tieren ganz zu schweigen", gibt der
LKÖ-Präsident zu bedenken.
Die zehn Verhaltensregeln:
1.
Betreten Sie keine fremden Ställe, Weiden oder andere
landwirtschaftliche Flächen!
2.
Halten Sie sich vor Klauentieren wie Rindern, Schweinen, Schafen,
Ziegen, Alpakas und (Farm-)Wild fern – vor allem in Risikogebieten!
3.
Halten Sie Ihren Hund stets an der Leine, insbesondere in
Risikogebieten, da der Virus von Wild- und Nutztieren auch z.B. über
das Hundefell übertragen werden kann.
4.
Verzichten Sie auf nicht unbedingt notwendige Reisen in die von
der Seuche betroffenen Gebiete in der Slowakei und Ungarn!
5.
Fleisch- und Milchprodukte aus Ländern mit MKS dürfen nicht nach
Österreich mitgenommen werden!
6.
Es ist verboten, Speisereste an Nutztiere zu verfüttern und
Lebensmittel in der freien Natur wegzuwerfen!
7.
Achten Sie auf die Hygiene und Desinfektion von Schuhen, Kleidung
und Fahrzeugen vor bzw. nach jedem Kontakt mit Tieren oder
landwirtschaftlichen Betrieben!
8.
Kein Jagdtourismus in den betroffenen Gebieten.
9.
Informieren Sie sich und andere über die Gefahren und
Schutzmaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
10.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Personen aus den
Risikogebieten werden ersucht, sich über weitergehende Hygiene- und
Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und diese umzusetzen.
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