03.07.2024,
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Wien/Graz (OTS) - Die Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN
claims kann in der Franken-„Kredit“-Problematik einen Erfolg
vermelden: Laut BG Graz-Ost muss eine steirische Bank Vereinsmitglied
Herrn S. 1650 € (samt Zinsen für drei Jahre) zurückzahlen, die man
2005 als eine Art Bearbeitungsgebühr einhob. Der Kreditvertrag
enthielt verschiedene Gebühren, die vermengt dargestellt wurden:
„Sittenwidrig, da intransparent“, urteilte sinngemäß das BG Graz-Ost
und gab der Klage von Anwalt und Vereins-Beiratsvorsitzenden Wolfgang
Haslinger statt. Laut Haslinger muss die Bank insgesamt rund 3000 €
inkl. Kostenersatz zahlen.
Für Obmann Oliver Jaindl hat das Urteil weitreichende Bedeutung: Für
COBIN claims sind nicht nur einzelne Gebühren, sondern das seit 2008
de facto verbotene Kredit-Modell an sich problematisch. „Wir haben im
letzten Jahr intensive Grundlagenforschung zum Massenschadenfall
Franken-Kreditderivate betrieben, da sich mittlerweile rund 1400 von
Existenzsorgen geplagte Kredit-Kunden an den Verein gewandt haben.
Herausgekommen ist, dass die allermeisten dieser einst als günstige
Alternative angepriesenen ,Kredit‘-Vehikel im Endeffekt so teuer
kommen, dass die Betroffenen ihr Haus salopp formuliert nicht nur
einmal, sondern eineinhalb oder zweimal abbezahlen müssen. Dass das
für viele im Sinne einer Lebens-Finanzplanung nicht leistbar ist, ist
klar. Die meisten ,Kredite‘ werden um 2030 endfällig: Die Folge sind
hohe Anschlussfinanzierungs-Kosten, die entweder für viele der dann
in Pension gehenden Kreditnehmer in der Altersarmut münden oder zu
zeitlich geballten Notverkäufen führen, die für den Immobilien-Markt
nicht gesund sein werden.“
Für Haslinger und Jaindl sind daher Verfahren wegen unzulässiger
Gebühren nur ein Teil der Lösung: „Alleine das verlorene Verfahren in
erster Instanz hat der beklagten R.-Bank samt frustrierten
Anwaltskosten unterm Strich sicher einen fünfstelligen Betrag
gekostet. Statt Geld am Gericht und bei Anwälten zu verschwenden,
wären die Mittel besser eingesetzt, um diese für eine
Kredit-Restrukturierung heranzuziehen: Banken sollen proaktiv mit
Kunden ein Modell erarbeiten, das sich an einer ursprünglichen
Kredit-Gewährung in Euro orientiert. Es soll ein Abzahlen der
finanzierten Immobilie erlauben, ohne dass der Kunde in der Pension
finanziell vor sich dahin darbt oder sein Eigenheim verliert bzw. die
Bank selbst am Ende den Kredit in den Büchern berichtigen muss, falls
mit einem Notverkauf die am Papier aufgeblasene Schuld des Kunden
nicht getilgt werden kann.“
Aber: Vor dem Hintergrund der Grundlagen-Forschung des Vereins wurde
mit der Grazer Entscheidung auch den Banken eine Rute ins Fenster
gestellt – denn wenn schon einzelne Bestandteile des Kreditvertrags
sittenwidrig und intransparent sind, könnte dies auch auf das Modell
Franken-„Kredit“ an sich in vielen Fällen zutreffen. Davon ist COBIN
claims jedenfalls überzeugt: Ab 2003 warnte FMA und später OeNB –
richtig – davor, dass nur betuchte Kunden derartige „Kredite“
erhalten sollten, da nur diese etwaige Verluste „verdauen“ können.
Stattdessen vergab man in großem Stil in Zeiten des CEE-Hypes in
Österreich Fremdwährungskredite an jedermann: Ohne jedoch
Modellrechnungen auf Basis historischer Volatilitäten und dem seit
den 1970er-Jahren in Wahrheit für die Banken laufenden, langjährigen
Trend im Franken-Währungsmarkt anzustellen und dies mit der
Kunden-Bonität abzugleichen. Zwar hat das Gesamt-Obligo an
Fremdwährungskrediten seit 2008 stark abgenommen – aber: Die heute
noch mit den (auch kürzlich umgeschuldeten) „Krediten“ kämpfenden
Kunden hatten verbreitet nicht die damals behördlich angeratenen
Bonitäts-Voraussetzungen erfüllt, ein derart riskantes Geschäft aus
einer endfälligen Rückzahlungsverpflichtung in einer Fremdwährung und
oft untauglichen Tilgungsträgern einzugehen. Diese Kunden hätten
einen Euro-Kredit erhalten müssen. Stattdessen haben ihnen die Banken
sorgfaltslos hohe Risken aufgebunden und sie bezüglich ihrer
finanziellen Leistungsfähigkeit mit Risiken „überhebelt“ – wohl mit
einem Eigennutz-Gedanken der Banken im Hintergrund. Schon mit den
ersten Volatilitäten in der Krise 2008 war diese „Risiko-überhebelte“
Gruppe im Fremdwährungskredit gefangen und konnte sich keine
Umschuldung in einen Euro-Kredit mehr leisten.
„Das hätte so nie passieren dürfen. Überdies dürfte es auch so
gewesen sein, dass im Hintergrund verbreitet keine direkte
Zuzählungskette in der Fremdwährung vorlag – zum Teil steht auf
Unterlagen sogar, dass der Kreditbetrag in Euro ausbezahlt wird:
Daher handelt es sich hier in Wahrheit um keinen ,Kredit‘, sondern um
ein Finanz-Derivat – eine bloße Wette, bei der die Bank Euro
auszahlte und sich eine Rückzahlung in einer Fremdwährung versprechen
ließ. Umso mehr verwundert es, dass bei Franken-‚Krediten‘, die
sozusagen niemals einen Franken ,gesehen‘ haben und im Grund bloß aus
einer Rückzahlungs-,Wette‘ der Bank bestehen, heimische Gerichte aus
dem Nichts heraus einen ,Geldwechselvertrag‘ annahmen und Banken
Recht gaben – statt die sittenwidrige Ausbeutung des Kunden bzw.
seines Risikos zu erkennen, da der Franken-‚Kredit‘ x-fach teurer ist
als ein normaler Häuslbauer-Kredit. Bei der heimischen Justiz wurde
daher das Modell der Franken-Kreditderivate offenbar nicht
verstanden, während man in anderen EU-Ländern dem Spuk bereits ein
Ende gesetzt hat und auch der EuGH Fremdwährungskredite problematisch
sieht“, so Jaindl und Haslinger.
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