28.01.2018
Zugemailt von / gefunden bei: Wienwert (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Der Vorstand der WW Holding AG hält fest, dass bis dato kein Angebot jedweder Art, geschweige denn ein verbindliches Kaufanbot inkl. Finanzierungsbestätigung, eingegangen ist.
Dr. Stefan PROCHASKA, rechtsfreundlicher Vertreter der Wienwert-Gründer und Aktionäre Nikos BAKIRZOGLU und Wolfgang SEDELMAYER, wird in einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins PROFIL vom 27.01.2018 zitiert, wie folgt:
„Ein deutscher Investor ist bereit, die Sanierung zu finanzieren“ sowie „Eine entsprechende Finanzierungsbestätigung liegt vor“.
Der Vorstand sowie der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft haben umgehend nach Bekanntwerden dieser Information Dr. Stefan PROCHASKA aufgefordert, das angeblich vorliegende verbindliche Kaufanbot inkl. Finanzierungsbestätigung bis zum heutigen Tage, 12:00 Uhr, dem Vorstand sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft zur Kenntnis zu bringen.
Diese Frist ist nunmehr verstrichen und seitens Dr. Stefan PROCHASKA wurden keinerlei Informationen übermittelt, sondern lediglich (Zahlen-)Informationen seitens der Gesellschaft angefordert.
Der Vorstand der Gesellschaft geht aus diesem Grunde davon aus, dass kein Angebot, geschweige denn ein verbindliches Kaufanbot inkl. Finanzierungsbestätigung, vorliegt und wird wie geplant einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensbeim zuständigen Insolvenzgericht, dem Handelsgericht Wien, einbringen.
Darüber hinaus berichtet das Nachrichtenmagazin PROFIL, dass Dr. Stefan PROCHASKA bereits am 12.01.2018 ein Angebot vorgelegt habe, wie der WW Holding AG ausreichend Liquidität zuzuführen sei. Der Vorstand der Gesellschaft hält fest, dass dieses sogenannte Angebot nach Prüfung durch seine rechtsfreundlichen Vertreter einerseits nichts an der Zahlungsunfähigkeit und der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft geändert und andererseits gleich mehrere strafrechtlich relevante Tatbestände (Gläubigerbevorzugung, Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, etc.) beinhaltet hätte. Aus diesem Grunde konnte der Vorstand der Gesellschaft diesem sogenannten Angebot leider nicht nähertreten.
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Die VARTA AG produziert und vermarktet ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen, und setzt als Technologieführer in wichtigen Bereichen die Industriestandards.
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„Ein deutscher Investor ist bereit, die Sanierung zu finanzieren“ sowie „Eine entsprechende Finanzierungsbestätigung liegt vor“.
Der Vorstand sowie der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft haben umgehend nach Bekanntwerden dieser Information Dr. Stefan PROCHASKA aufgefordert, das angeblich vorliegende verbindliche Kaufanbot inkl. Finanzierungsbestätigung bis zum heutigen Tage, 12:00 Uhr, dem Vorstand sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft zur Kenntnis zu bringen.
Diese Frist ist nunmehr verstrichen und seitens Dr. Stefan PROCHASKA wurden keinerlei Informationen übermittelt, sondern lediglich (Zahlen-)Informationen seitens der Gesellschaft angefordert.
Der Vorstand der Gesellschaft geht aus diesem Grunde davon aus, dass kein Angebot, geschweige denn ein verbindliches Kaufanbot inkl. Finanzierungsbestätigung, vorliegt und wird wie geplant einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensbeim zuständigen Insolvenzgericht, dem Handelsgericht Wien, einbringen.
Darüber hinaus berichtet das Nachrichtenmagazin PROFIL, dass Dr. Stefan PROCHASKA bereits am 12.01.2018 ein Angebot vorgelegt habe, wie der WW Holding AG ausreichend Liquidität zuzuführen sei. Der Vorstand der Gesellschaft hält fest, dass dieses sogenannte Angebot nach Prüfung durch seine rechtsfreundlichen Vertreter einerseits nichts an der Zahlungsunfähigkeit und der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft geändert und andererseits gleich mehrere strafrechtlich relevante Tatbestände (Gläubigerbevorzugung, Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, etc.) beinhaltet hätte. Aus diesem Grunde konnte der Vorstand der Gesellschaft diesem sogenannten Angebot leider nicht nähertreten.
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