21.12.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Europäische Kommission (EK), Europäisches Parlament (EP) und Europäischer Rat (Rat) haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:
Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.
„Wir begrüßen diesen Vorstoß der europäischen Institutionen ausdrücklich, weil sie einen wichtigen ersten Schritt in die Regulierung und Aufsicht in den boomenden Markt der virtuellen Finanzinstrumente und Dienstleistungen darstellen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit künftig auch diese Online-Dienstleister ihre Kunden gleich wie die Finanzhäuser gemäß der üblichen Sorgfaltspflichten identifizieren, prüfen und die Transaktionen laufend überwachen müssen.“
Nach Abschluss des europäischen parlamentarischen Prozesses ist eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten ab In-Kraft-Treten der Abänderungs-Richtlinie vorgesehen.
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Aktien auf dem Radar:UBM, Agrana, Zumtobel, Addiko Bank, Austriacard Holdings AG, Palfinger, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, Bawag, Mayr-Melnhof, RBI, Wienerberger, Lenzing, Rosenbauer, Warimpex, CA Immo, FACC, Wolford, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, VIG, Amag, AT&S, CPI Europe AG, Österreichische Post, voestalpine, Infineon, Merck KGaA, Fresenius Medical Care.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)192988
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Die EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG ist die führende österreichische Energiebörse mit einer breiten heimischen sowie internationalen Kundenbasis und einem länderübergreifenden Produktportfolio. Die Energiebörse versteht sich als Partner für alle Akteure am europäischen Energiemarkt und erschließt kontinuierlich neue Geschäftsfelder, um weiter nachhaltig zu wachsen.
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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Europäische Kommission (EK), Europäisches Parlament (EP) und Europäischer Rat (Rat) haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:
Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.
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