21.12.2017
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Europäische Kommission (EK), Europäisches Parlament (EP) und Europäischer Rat (Rat) haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:
Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.
„Wir begrüßen diesen Vorstoß der europäischen Institutionen ausdrücklich, weil sie einen wichtigen ersten Schritt in die Regulierung und Aufsicht in den boomenden Markt der virtuellen Finanzinstrumente und Dienstleistungen darstellen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit künftig auch diese Online-Dienstleister ihre Kunden gleich wie die Finanzhäuser gemäß der üblichen Sorgfaltspflichten identifizieren, prüfen und die Transaktionen laufend überwachen müssen.“
Nach Abschluss des europäischen parlamentarischen Prozesses ist eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten ab In-Kraft-Treten der Abänderungs-Richtlinie vorgesehen.
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Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, Warimpex, Kapsch TrafficCom, Austriacard Holdings AG, Immofinanz, Addiko Bank, Mayr-Melnhof, ATX, ATX Prime, ATX TR, Wienerberger, EVN, Lenzing, Österreichische Post, FACC, Bawag, Rosgix, Palfinger, OMV, SBO, Athos Immobilien, AT&S, BKS Bank Stamm, Cleen Energy, Linz Textil Holding, Josef Manner & Comp. AG, Telekom Austria, Oberbank AG Stamm, Polytec Group, UBM, Agrana.
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Kostad Steuerungsbau
Kostad ist ein österreichisches Familienunternehmen, das sich auf maßgeschneiderte Elektromobilitätslösungen spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet Produkte und Dienstleistungen rund um die Elektromobilität in den Bereichen Schaltschrankbau, Automatisierungstechnik, Kabelkonfektionierung, Elektroprojektierung und Software an. Kostad hat in mehreren Ländern der Welt Schnell-Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtet.
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21.12.2017, 2645 Zeichen
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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Europäische Kommission (EK), Europäisches Parlament (EP) und Europäischer Rat (Rat) haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:
Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.
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Nach Abschluss des europäischen parlamentarischen Prozesses ist eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten ab In-Kraft-Treten der Abänderungs-Richtlinie vorgesehen.
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