21.12.2017 Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com) ...
... FMA begrüßt europäische Einigung, künftig auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zur Prävention der Geldwäsche einzubeziehenÖsterreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Europäische Kommission (EK), Europäisches Parlament (EP) und Europäischer Rat (Rat) haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:Tauschbörsen für Virtuelle Währungen fallen dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn sie den Umtausch Virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch unterschiedlicher Virtueller Währungen untereinander ist hiervon jedoch nicht erfasst.„Wallet Provider“, also die Anbieter elektronischer Geldbörsen, die die jeweiligen kryptographischen „Schlüssel“ der Inhaber von Virtuellen Währungen („private keys“) verwalten, fallen auf jeden Fall unter die Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie.Darüber hinaus sind solche Anbieter künftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen.Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.„Wir begrüßen diesen Vorstoß der europäischen Institutionen ausdrücklich, weil sie einen wichtigen ersten Schritt in die Regulierung und Aufsicht in den boomenden Markt der virtuellen Finanzinstrumente und Dienstleistungen darstellen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit künftig auch diese Online-Dienstleister ihre Kunden gleich wie die Finanzhäuser gemäß der üblichen Sorgfaltspflichten identifizieren, prüfen und die Transaktionen laufend überwachen müssen.“Nach Abschluss des europäischen parlamentarischen Prozesses ist eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten ab In-Kraft-Treten der Abänderungs-Richtlinie vorgesehen. Geldwäsche by RenatA PantherA. 9134 fma_bitcoin_co_im_geldwasche-fokus_gleichgestellt
Um diesen Artikel zu lesen, müssen Sie eine Mitgliedschaft erwerben.
Aktien auf dem Radar:Flughafen Wien, S Immo, Frequentis, Agrana, Kapsch TrafficCom, Lenzing, ATX, ATX Prime, ATX TR, voestalpine, Bawag, Wienerberger, AT&S, Amag, Mayr-Melnhof, Semperit, Österreichische Post, Stadlauer Malzfabrik AG, UBM, Frauenthal, Zumtobel, Oberbank AG Stamm, RBI, Strabag.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)192988
inbox_fma_bitcoin_co_im_geldwasche-fokus_gleichgestellt
Frequentis
Frequentis mit Firmensitz in Wien ist ein internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben. Solche „Control Center Solutions" entwickelt und vertreibt Frequentis in den Segmenten Air Traffic Management (zivile und militärische Flugsicherung, Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Schifffahrt, Bahn).
>> Besuchen Sie 64 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien
21.12.2017, 2645 Zeichen
21.12.2017 Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com) ...
... FMA begrüßt europäische Einigung, künftig auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zur Prävention der Geldwäsche einzubeziehenÖsterreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch „Virtuelle Währungen“ in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Europäische Kommission (EK), Europäisches Parlament (EP) und Europäischer Rat (Rat) haben im Trilog zur Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015) beschlossen, auch Tauschbörsen für Virtuelle Währungen sowie sogenannte „Wallet Provider“, also elektronische Geldbörsen, den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie zu unterwerfen:Tauschbörsen für Virtuelle Währungen fallen dann unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn sie den Umtausch Virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch unterschiedlicher Virtueller Währungen untereinander ist hiervon jedoch nicht erfasst.„Wallet Provider“, also die Anbieter elektronischer Geldbörsen, die die jeweiligen kryptographischen „Schlüssel“ der Inhaber von Virtuellen Währungen („private keys“) verwalten, fallen auf jeden Fall unter die Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie.Darüber hinaus sind solche Anbieter künftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen.Zudem wird es in der Novelle zur 4. Geldwäsche-Richtlinie auch erstmals eine gesetzliche Definition – und damit klare Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung – für ein „Virtuelle Währung“ in einem EU-Rechtsakt geben.„Wir begrüßen diesen Vorstoß der europäischen Institutionen ausdrücklich, weil sie einen wichtigen ersten Schritt in die Regulierung und Aufsicht in den boomenden Markt der virtuellen Finanzinstrumente und Dienstleistungen darstellen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit künftig auch diese Online-Dienstleister ihre Kunden gleich wie die Finanzhäuser gemäß der üblichen Sorgfaltspflichten identifizieren, prüfen und die Transaktionen laufend überwachen müssen.“Nach Abschluss des europäischen parlamentarischen Prozesses ist eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten ab In-Kraft-Treten der Abänderungs-Richtlinie vorgesehen. Geldwäsche by RenatA PantherA. 9134 fma_bitcoin_co_im_geldwasche-fokus_gleichgestellt
Um diesen Artikel zu lesen, müssen Sie eine Mitgliedschaft erwerben.
Was noch interessant sein dürfte:
Vor Marktstart, unser Robot zum Dow: Boeing 7 Tage im Plus #bsngine #fintech
Inbox: Buwog steigert FFO um mehr als 30 Prozent
Inbox: AMAG bekommt höheres Kursziel
Inbox: WIFO rechnet 2018 mit einem Wirtschaftswachstum von 3 Prozent und für 2019 von 2,2 Prozent
Inbox: Trump, Bitcoin und Inflation als Überraschungen im Jahr 2018
Inbox: Dynamik und Flexibilität an den Aktienmärkten zu erwarten
Inbox: Es ist wichtig, für die Portfoliopositionierung die Rezessionswahrscheinlichkeit zu kennen
Audio: JDC: Newsflow zieht an - CEO Konrad "der Vertag mit Albatros ist ein Game Changer"
Inbox: ATX - Die Luft wird dünner
Inbox: Europäische Investoren mit bedachterer Investmentstrategie
Wiener Börse Plausch S3/97: RBI mit Liebesgrüssen aus Moskau, ich nach Frauenthal, voestalpine-Solo, dad.at-Power und KESt-Fehler
1.
Geldwäsche by RenatA PantherA.
Aktien auf dem Radar:Flughafen Wien, S Immo, Frequentis, Agrana, Kapsch TrafficCom, Lenzing, ATX, ATX Prime, ATX TR, voestalpine, Bawag, Wienerberger, AT&S, Amag, Mayr-Melnhof, Semperit, Österreichische Post, Stadlauer Malzfabrik AG, UBM, Frauenthal, Zumtobel, Oberbank AG Stamm, RBI, Strabag.
Frequentis
Frequentis mit Firmensitz in Wien ist ein internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben. Solche „Control Center Solutions" entwickelt und vertreibt Frequentis in den Segmenten Air Traffic Management (zivile und militärische Flugsicherung, Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Schifffahrt, Bahn).
>> Besuchen Sie 64 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab.
Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.
Newsletter abonnieren
Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)
per Newsletter erhalten
AT0000A284P0 | |
AT0000A2MJG9 | |
AT0000A28JG4 |
Auch Sport ist endlich ...
Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 5. Jänner 2023 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 5. ...
Jake Reinhart
Laurel Mountain Laurel
2021
Deadbeat Club
Julieta Averbuj
El juego de la madalena
2022
Fuego Books
Regina Anzenberger
Under the Apple Tree
2022
AnzenbergerEdition