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Vorstandsvergütungen  (Wilhelm Rasinger)

Bild: © Martina Draper/photaq, Wilhelm Rasinger (IVA)

Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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03.04.2017, 2696 Zeichen

Die Höhe von Vorstandsbezügen ist ein beliebtes Thema: Jeder kann mitreden und eine Meinung haben, Vorkenntnisse und Fachwissen sind nicht erforderlich, ideal um versteckte Neidgefühle auszuleben. 

In Deutschland ist es nicht viel anders: die Bezüge der CEOs machen regelmäßig Schlagzeilen, vor allem dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg nicht gegeben ist.

2015 erhielten nach einer Studie des DSW –Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und der Technischen Universität München die CEOs der DAX-Unternehmen im Schnitt 5,1 Millionen EUR, wovon auf die fixe Barvergütung 1,5 Millionen entfielen, die variabel Komponente 2,3 Millionen EUR betrug und zusätzlich aus einer aktienkursbasierten Vergütung 1,3 Millionen EUR lukriert werden konnten. Spitzenreiter ist Dieter Zetsche von Daimler mit 8,5 Millionen EUR, „Schlusslicht“ sind Carsten Spohr von Lufthansa mit 2,7 Millionen und Reinhard Ploss/Infineon knapp darunter. Das sind Zahlen, bei denen die Österreicher bei weitem nicht mithalten können. Diese Größenordnungen, die voll versteuert werden müssen, können diese Manager in der Regel gar nicht vernünftig ausgeben. Für viele ein echtes Problem angesichts der beschränkten Freizeit. Für das persönliche Prestige sind solche Zahlen aber sehr wichtig. In Deutschland wird, was in Österreich bereits umgesetzt wurde, daran gearbeitet, dass Bezüge ab 500.000 EUR beim Unternehmen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein sollen. Eine Maßnahme, die wenig bringt, bestenfalls eine Signalwirkung hat. Eine gesetzliche Begrenzung ist sicher auch keine Lösung. 

Eine andere Stoßrichtung geht dahin, dass die Hauptversammlung, also die Aktionäre, die Vergütungen bestimmen soll bzw. zumindest Grundsätze zu genehmigen hat. In Deutschland wurde „Say on Pay“, eine unverbindliche Abstimmung, bereits vor einigen Jahren eingeführt, wobei eine zunehmende Unzufriedenheit mit zu großzügigen Regelungen feststellbar ist. Jetzt wird überlegt ein „Decide on Pay“, d.h. die Kompetenz für die Vorstandsbezüge, weg vom Aufsichtsrat hin zu den Aktionäre zu verlagern. Es gibt bereits heftiges Für und Wider.

Eines muss aber auch klar sein: dass es einen großen Unterschied zwischen Leistung des Einzelnen und wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens geben kann. Ein Aspekt, der immer wieder in die Diskussion eingebracht wird, ist die Nachhaltigkeit. Wir müssen wegkommen von der kurzfristigen Gewinnmaximierung und der „Aprés moi le deluge“-(„Nach mir die Sintflut“-)Mentalität. Die Deutsche Bank ist das augenscheinliche Negativbeispiel einer falschen Entlohnungspolitik.

Zu überlegen wäre, erfolgsabhängige Bezüge erst am Ende der Vorstandstätigkeit auszubezahlen, wobei Misserfolge gegenverrechnet werden.  


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Wilhelm Rasinger
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