26.09.2013, 4646 Zeichen
Robert Zikmund und Christian Drastil haben den Parteien sechs Börsefragen gestellt. Hier die Antworten der ... FPÖ.
In Ihrem aktuellen Parteiprogramm zur Nationalratswahl kommt das Thema „Börse“ oder „Kapitalmarkt“ so gut wie kaum vor. Warum?
Der veröffentlichte Folder stellt eine Zusammenfassung unserer Inhalte in stark verkürzter Form dar. Fragen der Finanzwirtschaft haben auch für uns hohen Stellenwert.
In anderen Ländern ist das üblich: In welcher Frequenz/Regelmäßigkeit tauscht sich ihre Partei mit den Vorständen der Börse über die Situation am heimischen Kapitalmarkt aus? Wer ist zuständig?
Nein, es gab bisher keine Koordinationstreffen unseres Finanzsprechers NAbg. Elmar Podgorschek mit den Vorständen der Börse.
Soll bei sehr langfristiger Vorsorge mit Aktien ein geringerer KESt-Satz zur Anwendung kommen? Wenn ja – warum, wenn nein – warum nicht?
Wir missbilligen die jüngsten Entscheidungen der Regierungsparteien hinsichtlich einer Gleichstellung von kurzfristigen Spekulationen mit langfristigen Investitionen im Rahmen der beschlossenen WP-KEst. Hier ergibt sich ein negativer Lenkungseffekt, der auch dem Finanzplatz schadet.
Erste Schätzungen zeigen, dass das Steueraufkommen – also der Ertrag für die Republik – bei WP-KESt fast null ist. Welchen Sinn macht die Aufrechterhaltung?
Wie die Zahlen zeigen, haben hier die Regierungsparteien eine mehr als unglückliche Entscheidung getroffen, die hoffentlich in der neuen Legislaturperiode von neuen Verantwortungsträgern korrigiert werden wird.
Welche Bedeutung hat der österreichische Kapitalmarkt für den Wirtschaftsstandort Österreich?
Inwiefern und inwieweit sollen Banken an etwaigen weiteren Kosten im Zuge der Krise von verstaatlichten Banken beteiligt werden?
Hinsichtlich des Kapitalmarktes hält die FPÖ grundsätzlich eine Abschottung im Rahmen einer globalisierten Weltwirtschaft für praktisch und juristisch unmöglich und steht Forderungen in diese Richtung skeptisch gegenüber. Dennoch gilt es, durch Eigeninitiative und Kreativität einen vielfältigen Kapitalmarkt und einen gesunden Wettbewerb mit fairen Marktpreisen zu erzeugen und Übertreibungen kompromisslos einzudämmen, damit der Kapitalmarkt seine primäre Funktion als Mittelbeschaffungsinstrument für die Wirtschaftssubjekte auch tatsächlich erfüllen kann. Die FPÖ ist deshalb der Auffassung, dass Steuerpflichtige, die wesentliche Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, auch einen angemessenen Beitrag für die Erhaltung des Staates zu leisten haben. Dies soll durch moderate Maßnahmen im Steuerrecht verwirklicht werden, die aber keinen in Kapitalflucht ausartenden monetären Abfluss mit sich bringen. Abzulehnen sind dagegen Einmalmaßnahmen, die von ihrem Wesen gegen die Struktur des heimischen Besteuerungswesens verstoßen und dabei Steuerflucht begünstigen. Abgeltungssteuern, die österreichische Vermögen, die im Ausland angelegt wurden, um der heimischen Steuer zu entgehen, einmalig besteuern und danach legalisieren, sind im Endeffekt ein Anreiz zur Steuerflucht. Trotz kurzfristiger Entlastungen wird damit das Budget langfristig belastet und außerdem jene, die versuchen, sich ihrem Beitrag zur Gemeinschaft zu entziehen, entlastet.
Zum zweiten Punkt: Letztendlich muss das Problem in der Grundstruktur gelöst werden. Banken und Kreditinstitute unterliegen wie andere Unternehmen den Anforderungen des freien Marktes; eine Insolvenz muss deswegen ebenso möglich sein. Um Schaden für die Wirtschaft, der auf Grund der besonderen Funktion als Anlage- und Kreditvergabeinstitut entstehen kann, zumindest zu minimieren ohne das Gemeinwesen zu belasten fordert die Freiheitliche Partei eine eigene Bankenkonkursordnung. Bei aller Bedachtnahme auf diese spezielle Funktion sind dabei Hilfeleistungen der Allgemeinheit, die zudem den Wettbewerb krass verzerren, zu vermeiden.
Zahlreiche Experten, aber auch erste Erfahrungen, bringen Ernüchterung in die anfängliche Euphorie der Politik, was die FTT betrifft. Was erwarten sie sich von so einer Steuer? Sehen sie auch Gefahren und wenn ja – welche?
Bei Einführung einer derartigen Steuer ist zu beachten, dass gerade auch die großen Finanzzentren weltweit eingebunden sind. Vor allem das Vereinigte Königreich hat sich mit Rücksichtnahme auf die City of London als weltweit größtem Finanzzentrum bisher einer Finanztransaktionssteuer immer verweigert. Die nächst größeren Finanzzentren liegen außerhalb der Europäischen Union, wobei allein das Finanzzentrum Zürich überhaupt in Europa liegt. Um die gewollte Lenkungswirkung zu entfalten, ist es jedoch von besonderer Bedeutung die wichtigsten Finanzzentren in eine Finanztransaktionssteuer miteinzubeziehen.
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