15.12.2024, 2544 Zeichen
Wien (OTS) - Der Jahreswechsel rückt näher und ein Feuerwerk ist für
viele ein
fester Bestandteil der Feierlichkeiten. Das Zollamt Österreich warnt
jedoch eindringlich vor der Nutzung illegaler Pyrotechnik: Diese
stellt nicht nur ein erhebliches Verletzungsrisiko dar, sondern
verstößt auch gegen geltendes Recht.
Im Vorjahr wurden in 67 Aufgriffen insgesamt 143 Packungen mit
4.189 Stück an Pyrotechnik sichergestellt. Heuer wurden bis zum 9.
Dezember 2024 im Rahmen von Zollkontrollen bereits 33 Aufgriffe
illegaler Feuerwerkskörper verzeichnet. Dabei konnten 67 Packungen
mit insgesamt 3.662 Feuerwerkskörpern sichergestellt werden.
Besonders auffällig war die große Menge an Feuerwerkskörpern ohne
jegliche Kennzeichnung - allein 9 Packungen mit 1.530 Stück fielen in
diese Kategorie.
Die gefährlichsten Produkte, Feuerwerkskörper der Kategorie F4,
die nur von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden
dürfen, machten 33 Packungen mit 233 Stück aus. Die Kategorie F3,
ebenfalls für den privaten Gebrauch verboten, war mit 18 Packungen
und 1.470 Stück ebenfalls stark vertreten. Zusätzlich wurden 4
Packungen der Kategorie F2 (287 Stück), 3 Packungen der Kategorie P1
(50 Stück) und 92 Stück der Kategorie T1 beschlagnahmt.
Finanzminister Gunter Mayr betont: „Illegale Pyrotechnik birgt
massive Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit. Jedes Jahr gibt
es etliche Verletzte und oft sogar Todesfälle. Verzichten Sie darauf
und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen. Nutzen Sie die legalen
Angebote und starten Sie unbeschwert und unverletzt in das neue
Jahr.“
Strafen bis zu 10.000 Euro und sechs Wochen Gefängnis
Die Zöllnerinnen und Zöllner führen regelmäßig mobile
Schwerpunkteinsätze durch, um illegale Feuerwerkskörper aus dem
Verkehr zu ziehen, die aus anderen Mitgliedsstaaten der EU bzw. aus
einem Drittland nach Österreich gebracht wurden. „Nach dem
Pyrotechnikgesetz unterliegen der Besitz und die Einfuhr von
Feuerwerkskörpern strengen Vorschriften. Insbesondere Produkte ohne
Kennzeichnung oder aus unautorisierten Quellen stellen ein hohes
Risiko für den Konsumenten dar und sind in Österreich verboten“,
erklärt die Vorständin des Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner.
Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können auch drastische
Konsequenzen haben, wenn niemand zu Schaden kommt: Neben der
Beschlagnahmung drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder sogar
Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen für Erzeuger oder Händler,
die die Bestimmungen über das Inverkehrbringen missachten.
Fotos: http://bit.ly/3BlwIrw
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