02.10.2024, 2320 Zeichen
Wien (OTS) - „Der Druck, den wir als Wirtschaftskammer, aber auch die
Kollegen aus
Deutschland ausgeübt haben, zeigt Früchte: Die Europäischen
Kommission möchte die Übergangsfrist für die Umsetzung der
Entwaldungsverordnung um ein Jahr verlängern, was die dringend
notwendige Zeit bringt, die die Handelsbetriebe zur Vorbereitung
brauchen“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heutige Ankündigung der
EU-Kommission. Zudem sollte der Aufschub genutzt werden, um die
Verordnung noch einmal zu überarbeiten. „Und dabei reicht es nicht,
nur ein wenig nachzujustieren. In der derzeitigen Form enthält die
Verordnung noch zu viele Unklarheiten, die es zu beseitigen gilt.“
Entwaldungsverordnung betrifft breite Teile des Handels
Klarheit müsse vor allem darüber geschaffen werden, welche
Unternehmen konkret betroffen sind. „Die Verordnung ist keineswegs
ein Nischenthema“, so Trefelik. „Trotz der Ausnahmen für Kleinst- und
Kleinunternehmen sind auch viele kleinere Betriebe indirekt
betroffen.“ Sobald ein KMU mit einem größeren Unternehmen in der
Lieferkette steht, gelten auch für dieses umfangreiche
Verpflichtungen, wie die Beschaffung detaillierter Informationen über
Rohstoffe und Produktionsprozesse.
„Wir haben als Bundessparte hier zahlreiche
Verbesserungsvorschläge genannt und hoffen, dass einige davon
aufgegriffen werden“, sagt Trefelik. Etwa wären Vereinfachungen für
Länder mit geringem Risiko und somit eine zügige Bekanntgabe des
Länder-Benchmarkings eine wesentliche Erleichterung. Aber auch der
Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen sollte reichen
und in solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfung nötig
sein.
„Zusätzlich müssen auch Online-Plattformen eingebunden werden,
die in die EU hineinliefern. Es kann nicht sein, dass europäische
Handelsunternehmen eine Reihe von zusätzlichen Sorgfaltspflichten zu
erfüllen haben, für andere hingegen gar keine gelten“, so Trefelik.
Er hofft nun, dass auch das Europäische Parlament und der Rat der
Verlängerung der Frist zustimmen werden. „Wichtig ist jedoch, dass
dieses Jahr effektiv genutzt wird, um eine Verordnung zu schaffen,
die nicht nur den Schutz der Wälder unterstützt, sondern auch
praktikabel für die Unternehmen ist“, betont der Handelsobmann
abschließend. (PWK356/DFS)
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