02.10.2024, 2279 Zeichen
Wien (OTS) - Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
(EUDR) ist am
29.06.2023 in Kraft getreten und müsste eigentlich ab dem 30.12.2024
angewendet werden. Durch die Verordnung werden Unternehmen
verpflichtet sicherzustellen, dass verkaufte Produkte nicht zur
weiteren Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Bei Zuwiderhandlung
drohen Sanktionen von bis zu 4% des EU-weiten Unternehmensumsatzes .
"Wir befürworten und unterstützen das grundsätzliche Ziel, das
hinter der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten steht.
Auch unsere Branche möchte den Anteil der Europäischen Union an der
globalen Entwaldung und Waldschädigung verringern. Einzelne
Anforderungen in der Verordnung sind allerdings praktisch schlicht
nicht umsetzbar, andere Vorgaben würden zu unverhältnismäßigen
bürokratischen Belastungen vor allem für kleine und mittelständische
Händler führen", erklärt Rainer Will , Geschäftsführer des freien und
überparteilichen Handelsverbandes.
" Als Nahversorger und Teil der kritischen Infrastruktur Europas
bedarf es aus Sicht des österreichischen Handels Verbesserungen und
Klarstellungen, um sowohl den Ansprüchen der Verbraucher als auch
jenen der Lieferanten und Produzenten gerecht zu werden und einen
tatsächlichen Mehrwert für die Umwelt zu schaffen. Daher begrüßen wir
die heute von der EU-Kommission angekündigte zusätzliche
Übergangsfrist von zwölf Monaten, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu
gewährleisten."
Zentrale HV-Forderung aus PLAN H des österreichischen Handels
wird umgesetzt
In ihrer aktuellen Form würde die EUDR die Rezession der
österreichischen Wirtschaft verschärfen, die Wettbewerbsfähigkeit
Europas verschlechtern und unseren Wohlstand gefährden.
Im PLAN H - dem Zukunftspapier des Österreichischen Handels mit
50 konkreten Empfehlungen an die Politik - war die Verschiebung der
Entwaldungsverordnung um 12 Monate daher eine zentrale Forderung. Der
Handelsverband hat sich auf nationaler wie EU-Ebene für eine
Verschiebung eingesetzt.
"Die verbleibende Vorbereitungszeit von nur noch drei Monaten
wäre viel zu knapp bemessen gewesen. Das hätte für die gesamten
Branche eine massive Rechtsunsicherheit und in vielen Fällen den
Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeutet" , so Rainer Will , der
Sprecher des österreichischen Handels.
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