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Entwaldungsverordnung: Handelsverband begrüßt geplante Verschiebung durch EU-Kommission um 12 Monate

02.10.2024, 2279 Zeichen

Wien (OTS) - Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist am 29.06.2023 in Kraft getreten und müsste eigentlich ab dem 30.12.2024 angewendet werden. Durch die Verordnung werden Unternehmen verpflichtet sicherzustellen, dass verkaufte Produkte nicht zur weiteren Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Bei Zuwiderhandlung drohen Sanktionen von bis zu 4% des EU-weiten Unternehmensumsatzes .
"Wir befürworten und unterstützen das grundsätzliche Ziel, das hinter der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten steht. Auch unsere Branche möchte den Anteil der Europäischen Union an der globalen Entwaldung und Waldschädigung verringern. Einzelne Anforderungen in der Verordnung sind allerdings praktisch schlicht nicht umsetzbar, andere Vorgaben würden zu unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen vor allem für kleine und mittelständische Händler führen", erklärt Rainer Will , Geschäftsführer des freien und überparteilichen Handelsverbandes.
" Als Nahversorger und Teil der kritischen Infrastruktur Europas bedarf es aus Sicht des österreichischen Handels Verbesserungen und Klarstellungen, um sowohl den Ansprüchen der Verbraucher als auch jenen der Lieferanten und Produzenten gerecht zu werden und einen tatsächlichen Mehrwert für die Umwelt zu schaffen. Daher begrüßen wir die heute von der EU-Kommission angekündigte zusätzliche Übergangsfrist von zwölf Monaten, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten."
Zentrale HV-Forderung aus PLAN H des österreichischen Handels wird umgesetzt
In ihrer aktuellen Form würde die EUDR die Rezession der österreichischen Wirtschaft verschärfen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas verschlechtern und unseren Wohlstand gefährden.
Im PLAN H - dem Zukunftspapier des Österreichischen Handels mit 50 konkreten Empfehlungen an die Politik - war die Verschiebung der Entwaldungsverordnung um 12 Monate daher eine zentrale Forderung. Der Handelsverband hat sich auf nationaler wie EU-Ebene für eine Verschiebung eingesetzt.
"Die verbleibende Vorbereitungszeit von nur noch drei Monaten wäre viel zu knapp bemessen gewesen. Das hätte für die gesamten Branche eine massive Rechtsunsicherheit und in vielen Fällen den Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeutet" , so Rainer Will , der Sprecher des österreichischen Handels.



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