02.10.2024, 1871 Zeichen
Wien (OTS) - Vom Fleischer bis zum Futtermittelhersteller, vom
Chocolatier bis zur
Konditorei, vom Tischler bis zum KFZ-Betrieb, der Kautschuk-Produkte
importiert: Das Gewerbe und Handwerk in Österreich ist ebenfalls
massiv von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen.
Die Verschiebung der Entwaldungsverordnung durch die EU-
Kommission sei somit ein „dringend notwendiger und alternativloser
Schritt, um ein Chaos auf den Märkten zu verhindern“, sagt Renate
Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk
in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„Jetzt müssen inhaltliche Änderungen folgen: Österreich muss als
entwaldungsfrei eingestuft werden. Denn Österreich hat kein
Entwaldungsproblem, es gibt im Gegenteil einen stetigen Zuwachs an
Waldfläche.“ Durch das Zuwachsen von nicht mehr bewirtschafteten
Almweiden sind in den vergangenen zehn Jahren 330 Hektar
landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gegangen.
Das Gewerbe und Handwerk fordert, dass für alle Marktteilnehmer
rasch Klarheit über die rechtlichen wie technischen Voraussetzungen
geschaffen wird. Zudem müsse es weitere Erleichterungen speziell für
die vielen Klein- und Mittelbetriebe geben, die bereits
überdurchschnittlich mit Bürokratie belastet werden. So müsse es
reichen, dass die Bestimmungen der Entwaldungsverordnung beim Erst-
Import in den EU-Raum erfüllt werden.
„Bei Waren, die erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden,
muss es reichen, dass die Entwaldungsfreiheit beim
Erstinverkehrbringer festgestellt wird. Alle nachgelagerten Stufen
müssen sich auf die erfolgte Erstprüfung verlassen können“, betont
Scheichelbauer-Schuster. „Die Prüfpflichten und das Mitführen von
Referenznummern bis hin zur einzelnen Praline oder zum Möbelstück
müssen unbedingt aus der Verordnung gestrichen werden.“ Alles andere
würde eine völlig unnötige Bürokratieflut verursachen. (PWK357/HSP)
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