04.12.2024, 3278 Zeichen
Wien (OTS) - „Es ist erfreulich, dass das EU-Parlament, Kommission
und Rat sich
darauf geeinigt haben, endlich die Notbremse zu ziehen und den
Gültigkeitsbeginn der Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu
verschieben. Hier haben die konstanten Aktivitäten und die
Aufklärungsarbeit, die wir als Bundessparte betrieben haben, zu einem
wichtigen Schritt Richtung Realität geführt“, sagt Rainer Trefelik,
Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (
WKÖ).
„Dadurch, dass die Notwendigkeit der Verschiebung erkannt und
gestern Abend durch die Trilog-Verhandlung bestätigt wurde, gewinnen
die Betriebe die dringend notwendige Vorbereitungszeit. Aber auch die
europäische Kommission hat die Chance für Konkretisierungen und den
notwendigen Realitätscheck der angedachten Prozesse“, betont
Trefelik.
Die gewonnene Zeit gelte es nun entsprechend zu nutzen, um
Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen. „Es muss für jedes
Handelsunternehmen eindeutig ersichtlich sein, inwieweit es die
Verordnung betrifft, welche Sorgfaltsplichten es zu erfüllen hat und
welche Informationen es in welcher Form weitergeben muss“, so
Trefelik. Denn die Entwaldungsverordnung ist keineswegs ein
Nischenthema, stößt bei bestimmten Produkten aber an ihre logischen
Grenzen.
Hinzu kommt, dass trotz der vorgesehenen Ausnahmen und
Vereinfachungen für Kleinunternehmen, viele dieser dennoch betroffen
sind. „Sobald sich in der Lieferkette eines KMU auch ein größeres
Unternehmen findet, ist das KMU laut Entwaldungsverordnung (EUDR)
zwar nur zur Weitergabe der Referenznummer der ihm vorgelagerten
Meldung verpflichtet, für die Risikobewertung des größeren
Unternehmens werden dennoch umfangreiche Pflichten - inklusive der
Beschaffung detaillierte Informationen über Rohstoffquellen und
Produktionsprozesse - anfallen“, führt Trefelik aus und betont: „Dass
die Kommission anstelle einer no-risk-Klassifizierung von Ländern nun
einfachere Verpflichtungen für Länder mit effektivem und nachhaltigem
Waldmanagement in Erwägung ziehen will, sehen wir positiv, doch diese
Möglichkeit muss zeitnah genutzt werden, um einen fairen Wettbewerb
sicherzustellen.“
Die Vorschläge für Verbesserungen liegen vor
Welche Verbesserungsmöglichkeiten es an der EUDR gibt, hat die
Bundessparte Handel bereits mehrfach aufgezeigt. Zum Beispiel sollte
der Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen auch für
das Nicht-KMU in der nachgelagerten Position eines KMU reichen und in
solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfungen nötig sein.
Auch das Benchmarking der Länder hinsichtlich ihres
Entwaldungsrisikos muss so früh wie möglich veröffentlicht werden, um
eine adäquate Vorbereitung zu gewährleisten - derzeit ist eine
Veröffentlichung Juni 2025 geplant.
Zusätzlich fordert Trefelik, dass die Entwaldungsverordnung nicht
nur für Unternehmen mit Sitz in Europa gelten solle, sondern auch für
andere, die am europäischen Markt tätig sind. „Es kann nicht sein,
dass europäische Handelsbetriebe mit immer mehr Auflagen und
Bürokratie konfrontiert sind, während uns Millionen Pakete von Temu,
Shein und Co fluten, die keinerlei solche Hürden haben. Wir brauchen
gleiche Spielregeln für alle. Die Entwaldungsverordnung muss somit
auch für jene gelten, die nach Europa hineinliefen“, so Trefelik
abschließend. (PWK450/DFS)
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