05.07.2024,
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Wien (OTS) - Der Nationalrat hat heute, Freitag, das Umsetzungsgesetz
zur EU‑Verbandsklagenrichtlinie beschlossen. Klagebefugt sind demnach
nur sogenannte „Qualifizierte Einrichtungen“. Sie erhalten, neben den
schon seit Jahren bekannten Unterlassungsklagen, in Österreich
erstmals die gesetzliche Möglichkeit, für Verbraucher:innen eine
kollektive Klage auf Abhilfe gegen Unternehmen anzustrengen, mit der
etwa Schadenersatz, Preisminderung oder Reparatur unmittelbar für
Verbraucher:innen geltend gemacht werden können.
Diese Verfahren können durchaus dem lauteren Wettbewerb dienen.
„Wir haben immer darauf gedrängt, dass ein solches Verfahren fair
ausgestaltet wird und die Interessen aller Beteiligten ausgewogen
berücksichtigt werden“, betont Rosemarie Schön, Leiterin der
Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Eine wesentliche Erleichterung in der gebündelten Verfolgung der
Verbraucher-Interessen darf im Zivilprozess nicht dazu führen, dass
beklagte Unternehmer:innen in ihren Prozessrechten unsachlich
beschnitten werden. Ungerechtfertigte Vorverurteilungen sind
jedenfalls ebenso zu vermeiden, wie amerikanische Verhältnisse mit
ihrer class action inklusive Strafschadenersatzelementen und sehr
hohem Vergleichsdruck.
Wesentlich für die Wirtschaft ist bei dieser Umsetzung, dass
Verbraucher:innen durch ein kollektives Abhilfeverfahren
grundsätzlich nicht mehr Schadenersatz erhalten, als sie in einem
Individualverfahren erhalten würden. Die Prüfung jeden einzelnen
Anspruchs - dem Grunde und der Höhe nach - ist auch in jedem
Abhilfeverfahren ein zwingend notwendiger Bestandteil.
„Insgesamt kann das nunmehr vom Nationalrat beschlossene
Umsetzungsgesetz, nach jahrelangem Ringen um eine möglichst faire und
praxistaugliche Lösung, als tragfähiger Kompromiss angesehen werden,“
so Rosemarie Schön abschließend. (PWK276/HSP)
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