05.07.2024,
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Wien (OTS) - Großer Erfolg für das Gewerbe und Handwerk: Künftig
dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben
erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den
Titel Meister bzw. Meisterin führen und in Dokumente eintragen
lassen. Das wird durch eine Gewerberechtsnovelle möglich, die im
Nationalrat am Donnerstag, 4.7.2024, beschlossen wurde.
Ein besonderes Herzensanliegen ist das Renate
Scheichelbauer-Schuster, der Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk
in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Wir freuen uns über diese
Aufwertung sehr: Meisterliche Leistungen sollen sichtbar sein und die
Anerkennung erfahren, die sie verdient haben! Wir brauchen in
Österreich noch mehr Meisterinnen und Meister, um den
Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“
Der Meistertitel, den bereits alle Meister:innen im Handwerk seit
2020 tragen dürfen, wird nun auch für Gewerbe möglich, die in der
Öffentlichkeit bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in
denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern
Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Konkret sind das:
Elektrotechnik\nGas- und Sanitärtechnik\nKontaktlinsenoptik\nKosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren\nFußpflege\nMassage\nBestattung\nVulkaniseur\nWaffengewerbe (Büchsenmacher)\nSprengungsunternehmen\n Diese zehn handwerksähnlichen Gewerbe sind künftig berechtigt, die
Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform
(als „Mst.“, „Mst.in“ bzw. hochgestellt „Mst.in“) oder in vollem
Wortlaut zu führen. Zudem darf die Eintragung gleich einem
akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangt werden. Die
betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen
Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet. Der Meistertitel
ist offiziell dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Darüber hinaus gibt es künftig den eintragungsfähigen Meistertitel
- mit einer ergänzenden Spezifikation - für vier der höchsten
Berufsqualifikationen im Gewerbe und Handwerk, die schon bisher das
Wort „Meister“ in der Bezeichnung führten. Das sind:
Baumeister:in – Mst./ Mst.in (BM)\nBrunnenmeister:in – Mst. / Mst.in (BrM)\nSteinmetzmeister:in – Mst. / Mst.in (StM)\nHolzbau-Meister:in – Mst. / Mst.in (HBM)\n „Die Gleichwertigkeit des Meisters mit Hochschulabschlüssen, die
bessere Sichtbarkeit des eintragungsfähigen Meistertitels und die
neuen Qualifikationen, die mit der Höheren Beruflichen Bildung
möglich werden, bieten jungen Menschen großartige berufliche
Perspektiven. Viele Eltern wissen noch zu wenig Bescheid, welche
attraktiven Karriereoptionen über den Einstieg mit einer Lehre
möglich sind“, so Scheichelbauer-Schuster abschließend. (PWK273/HSP)
ZITATE
„Es ist ein wichtiger Schritt für unsere Branche, dass nun auch
der Titel zur Befähigung vergeben wird. Dies trägt maßgeblich zur
Förderung der Qualifikation und Fachkompetenz bei, stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit und sichert die Qualität unserer Arbeit.“
Präsident Komm.Rat Wolfgang Ecker, Bundesinnungsmeister der
Berufsgruppe der Steinmetze
„Die Einführung eines Titels für Holzbau-Meister nach erfolgreich
bestandener Befähigungsprüfung wird seitens der Branche begrüßt. Dies
ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung ihrer Qualifikation, die
Holzbau-Meister sind die anerkannten Spezialisten für die Planung,
Statik und Ausführung im Holzbau.“
Fachvertretungsvorsitzender Ing. Robert Böhm,
Bundesinnungsmeister-Stv. der Bundesinnung Holzbau
„Dass der Meistertitel nun in den Branchen Fußpflege, Kosmetik,
Massage, Piercen und Tätowieren nach der Befähigungsprüfung geführt
werden kann, ist eine lang verdiente Aufwertung der Berufe sowie
Sichtbarmachung höchster Qualität unserer Dienstleistungen.“
Bundesinnungsmeisterin Mag. Dagmar Zeibig, Bundesinnung der
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
„Unser Beruf ist unsere Berufung! Der Meistertitel ist eine
verdiente Anerkennung für die hohe Qualität und Professionalität in
der Ausbildung innerhalb des Bestattungsgewerbes. Er unterstreicht
die Bedeutung von fundiertem Fachwissen und menschlicher Fürsorge in
einem Beruf, der weit über eine handwerkliche Tätigkeit hinausgeht.
Die Meisterausbildung ist die Grundlage für die sensible, würdevolle
und professionelle Ausübung unseres Gewerbes.
Bundesinnungsmeister-Stv. Mag.(FH) Katharina Strack-Dewanger,
Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter
„Die Anstrengungen der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, den
eintragungsfähigen Meistertitel auch für Befähigte zu ermöglichen,
sind sehr zu begrüßen. Als Büchsenmacher mit abgelegter
Befähigungsprüfung weiß ich, wie wichtig die staatliche Anerkennung
für unser Handwerk ist.“
Valentin Krassnik, ARGE Zivile Sicherheit in der WKO -
Büchsenmacher
„Jetzt ist es auch den Gas- und Sanitärtechnikern möglich, mit
einem verständlichen und in der Bevölkerung akzeptierten Titel in der
Öffentlichkeit sichtbar zu sein und auf die für diese
sicherheitsrelevante Branche besonders wichtige Qualifikation
hinzuweisen.“
Bundesinnungsmeister Mst. Ing. Manfred Denk, MBA - Sanitär-,
Heizungs- und Lüftungstechniker
„Berufliche Qualifikation ist entscheidend für die fachgerechte
Ausführung des Elektrogewerbes. Absolvent:innen der
Befähigungsprüfung sollen die Qualität für ihre Betriebe deutlich
sichtbar machen dürfen. Wir brauchen den Meistertitel für befähigte
Elektriker!“
Bundesinnungsmeister Christian Bräuer, Elektro-, Gebäude-, Alarm-
und Kommunikationstechniker
„Der Reifen ist die wesentliche Verbindung zwischen Fahrzeug und
Asphalt und dessen fachgerechte Wartung und Pflege durch den
Vulkaniseur für die Sicherheit auf Österreichs Straßen unabdingbar.
Dies wird durch den Meistertitel für Vulkaniseure deutlich gemacht.“
Bundesinnungsmeister MMst. Roman-Keglovits-Ackerer, BA -
Fahrzeugtechnik
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