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WKÖ-Gewerbe und Handwerk: Meistertitel für 14 weitere Befähigungsprüfungen

05.07.2024, 5722 Zeichen
Wien (OTS) - Großer Erfolg für das Gewerbe und Handwerk: Künftig dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den Titel Meister bzw. Meisterin führen und in Dokumente eintragen lassen. Das wird durch eine Gewerberechtsnovelle möglich, die im Nationalrat am Donnerstag, 4.7.2024, beschlossen wurde.
Ein besonderes Herzensanliegen ist das Renate Scheichelbauer-Schuster, der Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Wir freuen uns über diese Aufwertung sehr: Meisterliche Leistungen sollen sichtbar sein und die Anerkennung erfahren, die sie verdient haben! Wir brauchen in Österreich noch mehr Meisterinnen und Meister, um den Wirtschaftsstandort in den Regionen zu stärken.“
Der Meistertitel, den bereits alle Meister:innen im Handwerk seit 2020 tragen dürfen, wird nun auch für Gewerbe möglich, die in der Öffentlichkeit bisher schon als Handwerker wahrgenommen wurden, in denen aber aus historischen Gründen keine Meister-, sondern Befähigungsprüfungen abgelegt wurden. Konkret sind das:
Elektrotechnik\nGas- und Sanitärtechnik\nKontaktlinsenoptik\nKosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren\nFußpflege\nMassage\nBestattung\nVulkaniseur\nWaffengewerbe (Büchsenmacher)\nSprengungsunternehmen\n Diese zehn handwerksähnlichen Gewerbe sind künftig berechtigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (als „Mst.“, „Mst.in“ bzw. hochgestellt „Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen. Zudem darf die Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangt werden. Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet. Der Meistertitel ist offiziell dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Darüber hinaus gibt es künftig den eintragungsfähigen Meistertitel - mit einer ergänzenden Spezifikation - für vier der höchsten Berufsqualifikationen im Gewerbe und Handwerk, die schon bisher das Wort „Meister“ in der Bezeichnung führten. Das sind:
Baumeister:in – Mst./ Mst.in (BM)\nBrunnenmeister:in – Mst. / Mst.in (BrM)\nSteinmetzmeister:in – Mst. / Mst.in (StM)\nHolzbau-Meister:in – Mst. / Mst.in (HBM)\n „Die Gleichwertigkeit des Meisters mit Hochschulabschlüssen, die bessere Sichtbarkeit des eintragungsfähigen Meistertitels und die neuen Qualifikationen, die mit der Höheren Beruflichen Bildung möglich werden, bieten jungen Menschen großartige berufliche Perspektiven. Viele Eltern wissen noch zu wenig Bescheid, welche attraktiven Karriereoptionen über den Einstieg mit einer Lehre möglich sind“, so Scheichelbauer-Schuster abschließend. (PWK273/HSP)
ZITATE
„Es ist ein wichtiger Schritt für unsere Branche, dass nun auch der Titel zur Befähigung vergeben wird. Dies trägt maßgeblich zur Förderung der Qualifikation und Fachkompetenz bei, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert die Qualität unserer Arbeit.“
Präsident Komm.Rat Wolfgang Ecker, Bundesinnungsmeister der Berufsgruppe der Steinmetze
„Die Einführung eines Titels für Holzbau-Meister nach erfolgreich bestandener Befähigungsprüfung wird seitens der Branche begrüßt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung ihrer Qualifikation, die Holzbau-Meister sind die anerkannten Spezialisten für die Planung, Statik und Ausführung im Holzbau.“
Fachvertretungsvorsitzender Ing. Robert Böhm, Bundesinnungsmeister-Stv. der Bundesinnung Holzbau
„Dass der Meistertitel nun in den Branchen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Piercen und Tätowieren nach der Befähigungsprüfung geführt werden kann, ist eine lang verdiente Aufwertung der Berufe sowie Sichtbarmachung höchster Qualität unserer Dienstleistungen.“
Bundesinnungsmeisterin Mag. Dagmar Zeibig, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
„Unser Beruf ist unsere Berufung! Der Meistertitel ist eine verdiente Anerkennung für die hohe Qualität und Professionalität in der Ausbildung innerhalb des Bestattungsgewerbes. Er unterstreicht die Bedeutung von fundiertem Fachwissen und menschlicher Fürsorge in einem Beruf, der weit über eine handwerkliche Tätigkeit hinausgeht. Die Meisterausbildung ist die Grundlage für die sensible, würdevolle und professionelle Ausübung unseres Gewerbes.
Bundesinnungsmeister-Stv. Mag.(FH) Katharina Strack-Dewanger, Bundesinnung der Rauchfangkehrer und Bestatter
„Die Anstrengungen der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, den eintragungsfähigen Meistertitel auch für Befähigte zu ermöglichen, sind sehr zu begrüßen. Als Büchsenmacher mit abgelegter Befähigungsprüfung weiß ich, wie wichtig die staatliche Anerkennung für unser Handwerk ist.“
Valentin Krassnik, ARGE Zivile Sicherheit in der WKO - Büchsenmacher
„Jetzt ist es auch den Gas- und Sanitärtechnikern möglich, mit einem verständlichen und in der Bevölkerung akzeptierten Titel in der Öffentlichkeit sichtbar zu sein und auf die für diese sicherheitsrelevante Branche besonders wichtige Qualifikation hinzuweisen.“
Bundesinnungsmeister Mst. Ing. Manfred Denk, MBA - Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
„Berufliche Qualifikation ist entscheidend für die fachgerechte Ausführung des Elektrogewerbes. Absolvent:innen der Befähigungsprüfung sollen die Qualität für ihre Betriebe deutlich sichtbar machen dürfen. Wir brauchen den Meistertitel für befähigte Elektriker!“
Bundesinnungsmeister Christian Bräuer, Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
„Der Reifen ist die wesentliche Verbindung zwischen Fahrzeug und Asphalt und dessen fachgerechte Wartung und Pflege durch den Vulkaniseur für die Sicherheit auf Österreichs Straßen unabdingbar. Dies wird durch den Meistertitel für Vulkaniseure deutlich gemacht.“
Bundesinnungsmeister MMst. Roman-Keglovits-Ackerer, BA - Fahrzeugtechnik

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