05.07.2024,
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Wien (OTS) - Mit dem am Donnerstag beschlossenen Bundesgesetz über
die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen
Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024) werden die von diesem Gesetz
umfassten Berufe aufgewertet.
Mit der nun beschlossenen Fassung des MTD-Gesetzes ist durch die
Berücksichtigung der Gewerbeordnung gewährleistet, dass
Konsumentinnen und Konsumenten umfassend geschützt werden und sich
auf Produkte und Gesundheitsdienstleistungen in bester Qualität
verlassen können.
Durch das Engagement der Branchenvertretung der gewerblichen
Gesundheitsberufe wurde nämlich sichergestellt, dass das MTD-Gesetz
die Qualifikationen der Berufsgruppen adäquat berücksichtigt. Durch
die Anpassungen ist festgehalten, dass Ergotherapeut:innen und
Physiotherapeut:innen nur eingeschränkt Medizinprodukte bzw.
Heilbehelfe und Hilfsmittel mitentwickeln oder anpassen dürfen. Das
bleibt den eigens dafür ausgebildeten Orthopädietechniker:innen und
Bandagist:innen sowie Orthopädieschuhmacher:innen vorbehalten.
Die Reglementierung der Berufsvoraussetzungen hat schließlich die
Produktsicherheit und somit den Schutz der Patient:innen bzw.
Konsument:innen zum Ziel, betont Mariella Leitner-Frisee,
Bundesinnungsmeisterin der Orthopädietechniker:innen: „Mit den
Abänderungen im MTD-Gesetz ist geklärt, dass Heilbehelfe und
Hilfsmittel auch weiterhin von den dafür am besten qualifizierten
Fachkräften individuell hergestellt und angepasst werden. Gerade im
Fall von so sensiblen Medizinprodukten wie Prothesen ist die
umfassende fachliche Kompetenz und vollumfängliche Qualifikation der
Orthopädietechniker:innen unabdingbar.“ (PWK274/HSP)
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