04.07.2024,
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Wien (OTS/BMAW) - „Die enorme Leistung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Tourismus schafft ein unvergessliches Gästeerlebnis,
sowie Wertschöpfung und Wohlstand in Österreich. Das gilt ganz
besonders für Saisonkräfte und jene Tourismus-Beschäftigte, die
Spätdienste übernehmen. Für sie ist oftmals wichtig, dass ihnen eine
arbeitsplatznahe Dienstwohnung zur Verfügung steht. Die Neuregelung
des Sachbezugs bedeutet deshalb gerade für die Beschäftigten im
Tourismus mehr Netto vom Brutto“, zeigt sich
Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler erfreut.
Ab dem nächsten Jahr fällt kein steuerpflichtiger Sachbezug mehr
an, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine arbeitsplatznahe
Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen
(bisheriger Grenzwert: 30 m²). Außerdem kommt es durch eine neue
Methode bei der Berechnung dieser Grenzwerte auch bei größeren
Unterkünften zu Steuerentlastungen, wenn solche von mehreren
Beschäftigten in Form einer Wohngemeinschaft genutzt werden.
Darüber hinaus enthält das Entlastungspaket weitere Maßnahmen, die
gerade auch der Tourismusbranche zu Gute kommen: So sind unter
anderem die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro, eine
zusätzliche Anpassung der niedrigen Tarifstufen sowie einer
Attraktivierung des Kilometergelds vorgesehen.
„Mit der Abschaffung der Kalten Progression ist der
Bundesregierung ein Meilenstein gelungen. Zusätzlich zu den
wiederholten Anpassungen der steuerlichen Tarifgrenzen, werden jene
Menschen nachhaltig entlastet, die durch ihre Arbeit einen wichtigen
Beitrag für unser Land leisten“, so Kraus-Winkler abschließend.
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