04.07.2024,
2404 Zeichen
Wien (OTS) - KORREKTURHINWEIS:
Im 3. Absatz muss es richtig lauten:
Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 42.000 auf 55.000 Euro\nAnhebung der Taggelder auf 30 Euro und Nächtigungsgelder auf 17 Euro\n „Es freut uns, dass sich unser Einsatz gelohnt hat und heute
mehrere langjährige Forderungen der Tourismuswirtschaft auf Schiene
gebracht wurden“, kommentiert Robert Seeber, der Obmann der
Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die kurz vor der
Sommerpause im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen der
Bundesregierung. Vor allem die Modernisierung und Vereinfachung des
Sachbezugs für Dienstwohnungen war und ist ein wichtiges Anliegen der
Tourismusbranche. In der Sachbezugswerteverordnung ist die Erhöhung
der Sachbezugsbefreiung von 30m² auf 35m² vorgesehen. Anstelle der
vollen Anrechnung von Gemeinschaftsräumen, die Aliquotierung pro
Benutzer:in.
Eine Maßnahme, die auch dringend notwendig war, wie Seeber
erklärt: „In kaum einer anderen Branche sind Wohnungen für
Mitarbeiter:innen aufgrund der Saisonarbeit in der Sommer- und
Wintersaison so wichtig wie im Tourismus. Daher ist es seit jeher
üblich, den Mitarbeiter:innen am Beschäftigungsort regelmäßig eine
Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Gründe dafür liegen auf der
Hand: Müssten Arbeitnehmer:innen zusätzlich eine Unterkunft am
Beschäftigungsort suchen und anmieten, wäre eine Beschäftigung im
Tourismus für Saisonarbeitskräfte weder rentabel noch attraktiv.
Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom Dezember
2021 war es aber kaum mehr möglich, unter die Sachbezugs-Freigrenzen
zu kommen.“
Neben den Erleichterungen für Dienstnehmerwohnungen wurden u.a.
folgende für die Branche relevante Punkte beschlossen:
Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 42.000 auf 55.000 Euro (Kleinunternehmerregelung sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommenssteuer-Pauschalierung)\nAnpassung der ersten fünf Tarifstufen um insgesamt rund 4 %\nAnhebung der Tagesgelder auf 30 Euro und der Nächtigungsgelder
auf 17 Euro\nUmfassende Attraktivierung des Kilometergeldes\n “Erfreulicherweise hat auch die Regierung den Handlungsbedarf
erkannt und weitere Verbesserungen beschlossen“, zeigt sich Robert
Seeber erleichtert und betont: „Mit den nunmehr beschlossenen
Maßnahmen fällt es uns leichter, die Tourismusbranche gemeinsam mit
unseren motivierten Mitarbeiter:innen auch in Zukunft positiv
weiterzuentwickeln“. (PWK272/ES)
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