24.05.2024,
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Wien (OTS) - Die Möglichkeit, den umstrittenen Gesetzestext zum
Lieferkettengesetz praxistauglich und für Unternehmen anwendbar
auszugestalten wurde verpasst. Die finale Annahme beim heutigen
EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat besiegelt einen Text, der aus Sicht der
österreichischen Industrie höchst problematisch ist, sowie enormen
bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten vor allem für Klein-
und Mittelbetriebe (KMU) verursachen wird. Dabei zeigt sich: Gut
gemeint ist nicht immer gut gemacht. „Die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts Europa wurde mit dieser Entscheidung einmal mehr nachhaltig
beschädigt. Um international weiterhin konkurrenzfähig bleiben zu
können, braucht es in der kommenden EU-Legislaturperiode dringend ein
Umdenken des europäischen Gesetzgebers. Es braucht einen umfassenden,
horizontalen, proaktiven Rahmen für eine neue europäische
Industriepolitik“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV).
Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit & Industriepolitik müssen
oberste Priorität werden
Die im Rahmen des Rates beschlossenen Schlussfolgerungen zu
Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit und Industriepolitik sind nach dem
klaren Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel im
April, ein weiters wichtiges Signal auf diesem Weg. Die
nachdrückliche Forderung Industriepolitik und die Förderung der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu einem integralen Bestandteil der
Kommissionsagenda für die nächste Legislaturperiode zu machen ist
daher ausdrücklich zu begrüßen.
Der neue Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit wird neben
vielen anderen, in den Schlussfolgerungen genannten Maßnahmen daran
gemessen werden, ob es gelingt Bürokratie abzubauen und überbordende
Belastungen für Unternehmen künftig zu vermeiden. „Die nächste
EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit
und politischen Ambitionen gefunden werden kann. Ein solches
ausgewogenes Verhältnis von Wettbewerbsfähigkeit und politischer
Ambition hat sich in der Regelungsdichte und Regelungstiefe zu
manifestieren. EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten müssen die
regulatorischen Hürden für Investitionen sowie Entwicklung,
Produktion und Vermarktung von Innovationen in Europa abbauen bzw.
Schaffung neuer Einschränkungen verhindern“, so Neumayer
abschließend.
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