23.03.2025, 2237 Zeichen
Wien (OTS) - Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf einer Baustelle
in der
Steiermark konnten Beamtinnen und Beamte der Finanzpolizei im Amt für
Betrugsbekämpfung (ABB) Anfang Jänner einen Steuerbetrüger auf der
Flucht überführen. Sie wurden auf eine dort tätige Baufirma
aufmerksam, bei der ein finanzstrafrechtlich verurteilter Unternehmer
als Vertragsunterzeichner der vom Generalunternehmer übermittelten
Verträge gelistet war. Überraschenderweise war der Mann persönlich
auf der Baustelle anwesend.
Der 56-Jährige versuchte offenbar, sich durch die Vortäuschung
eines Wohnsitzwechsels ins Ausland den steuerlichen und
strafrechtlichen Verpflichtungen in Österreich zu entziehen. Diese
Taktik ist bei Unternehmern, die ihrer Abgabenschuld entfliehen
wollen, nicht unüblich, doch dank der sorgfältigen Überwachung und
der Zusammenarbeit der Finanzpolizei mit Kolleginnen und Kollegen
anderer Spezialbereiche im Amt für Betrugsbekämpfung wurde der Plan
erfolgreich durchkreuzt.
„Abgaben und Finanzstrafen sind nicht verhandelbar und niemand
kann sich durch einen Wohnsitzwechsel ins Ausland seinen Schulden
entziehen. Durch die sorgfältige und aufmerksame Arbeit unserer
Finanzpolizei konnte auch dieser Fall aufgeklärt werden. Abgaben und
Steuern fließen zudem in wichtige Bereiche wie Verteidigung, Bildung
oder auch Schulen und Kindergärten“, so Staatssekretärin Barbara
Eibinger-Miedl.
Der Mann konnte seit 2020 keine gültige Meldung mehr im
Bundesgebiet aufweisen. Seine offenen Geldstrafen aus vorherigen
Verurteilungen in Höhe von 20.000 Euro waren noch nicht beglichen. Im
Rahmen der Vernehmung wurde sein tatsächlicher Wohnsitz festgestellt
und die erlangten Informationen wurden den für die Einbringung von
Geldstrafen aus Finanzvergehen zuständigen Kolleginnen und Kollegen
im ABB weitergeleitet.
Diese veranlassten unverzüglich einen Bescheid zum sofortigen
Strafantritt, sodass eine Festnahme durch die Landespolizei Graz vor
Ort im Anschluss an die Vernehmung erfolgte. Der Unternehmer wurde in
die Justizanstalt Graz eingeliefert. Der Sohn des Inhaftierten
meldete sich umgehend und beglich die Finanzstrafe in Höhe von 20.000
Euro bar. Die Nachforschungen zu weiteren ausstehenden Abgaben in
Höhe von rund 115.000 Euro dauern noch an.
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