04.12.2024, 2689 Zeichen
Wien (OTS) - Die Weihnachtszeit rückt immer näher, und mit ihr steigt
die Zahl der
Online-Bestellungen und Paketzustellungen rapide an - ebenso wie die
Anfragen und Beschwerden bei Verbraucherorganisationen. Doch wer
trägt die Verantwortung, wenn ein Paket beschädigt wird oder verloren
geht? Ist es zulässig, dass Zusteller:innen Pakete einfach vor der
Tür abstellen? Und muss Ware, die nicht passt, in der
Originalverpackung zurückgeschickt werden? Maria Semrad, Juristin
beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) des Vereins für
Konsumenteninformation, beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesen
Themen.
Wer haftet für Transportschäden oder Verlust einer bestellten Ware?
Grundsätzlich haftet das Unternehmen, bei dem die Bestellung
aufgegeben wurde. Wurde jedoch auf eigenen Wunsch ein anderer
Lieferdienst beauftragt, können sich Verbraucher:innen bei Verlust
oder Beschädigung des Pakets mit ihren Schadenersatzansprüchen direkt
an den gewählten Zustelldienst wenden.
Dürfen Zusteller:innen das Paket auf die Terrasse oder vor die Tür
stellen?
Das passiert in der Praxis häufig, ist jedoch nicht erlaubt. Geht
ein solches Paket verloren oder wird beschädigt, haftet der
Versender. Eine zuverlässigere Option ist die Zustellung durch die
Post, da diese verpflichtet ist, an eine Abgabestelle zu liefern.
Vorsicht ist jedoch bei der Erteilung von Abstellgenehmigungen
geboten: In diesem Fall geht das Risiko auf die Empfänger:innen über,
sobald das Paket an der vereinbarten Stelle abgelegt wird.
Wer trägt die Kosten für das Rückporto?
Wenn Konsument:innen ihr Rücktrittsrecht bei online bestellter
Ware ausüben, sind sie grundsätzlich verpflichtet, die
Rücksendekosten zu übernehmen. Häufig übernehmen Unternehmen diese
Kosten jedoch freiwillig. Anders verhält es sich im
Gewährleistungsfall, also wenn die Ware beschädigt ist oder nicht die
zugesicherten Eigenschaften aufweist: In diesem Fall ist der Händler
verpflichtet, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen.
Muss eine Ware „originalverpackt“ zurückgeschickt werden?
Nein. Die Ware muss aber so zurückgeschickt werden, dass sie
unversehrt beim Unternehmen ankommt.
Wer kann bei Reklamationen Hilfestellung geben?
Bei einem Problem mit einem Händler im EU-Ausland kann man sich
an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich wenden (
http://www.europakonsument.at ). Wenn es sich um einen Händler aus
Österreich handelt, kann man sich an die nationale Beratung des VKI
wenden ( http://www.vki.at ). Bei Problemen mit einem Zustelldienst
dient die Postschlichtungsstelle bei der Rundfunk- und Telekom
Regulierungs-GmbH (RTR) als Ansprechpartner.
SERVICE: Weitere Informationen gibt es auf
http://www.europakonsument.at/paketzustellung .
Wiener Börse Party #795: ATX im Minus, AT&S mit kleinem Comeback, die grosse Erste Group Bilanz und die KTM Racing Frage
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, Porr, Amag, Immofinanz, CA Immo, EVN, Frequentis, Erste Group, DO&CO, Andritz, Austriacard Holdings AG, AT&S, Cleen Energy, Gurktaler AG Stamm, Kostad, Kapsch TrafficCom, Linz Textil Holding, Polytec Group, SBO, Wolford, Warimpex, Strabag, Oberbank AG Stamm, UBM, Agrana, Flughafen Wien, OMV, Palfinger, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa.
FACC
Die FACC ist führend in der Entwicklung und Produktion von Komponenten und Systemen aus Composite-Materialien. Die FACC Leichtbaulösungen sorgen in Verkehrs-, Fracht-, Businessflugzeugen und Hubschraubern für Sicherheit und Gewichtsersparnis, aber auch Schallreduktion. Zu den Kunden zählen u.a. wichtige Flugzeug- und Triebwerkshersteller.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER