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Acht unabhängige österreichische Behörden schließen Vereinbarung zum gemeinsamen „Netzwerk Digitalisierung“

07.11.2024, 2237 Zeichen

Wien (OTS) - Die Bundeswettbewerbsbehörde, E-Control, Datenschutzbehörde, Finanzmarktaufsicht, Kommunikationsbehörde Austria, Schienen-Control, Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sowie die Telekom-Control- Kommission einen ihre Kräfte und schließen eine gemeinsame Vereinbarung für ein „Netzwerk Digitalisierung“. Im Zentrum steht der Austausch von sektorspezifischem Fachwissen unabhängiger Behörden bei Digitalthemen.
In Zeiten einer fortschreitenden Digitalisierung, einer steigenden Bedeutung des Zugangs zu Daten sowie dem zunehmenden Einsatz von Anwendungen künstlicher Intelligenz stehen die öffentliche Verwaltung sowie der private Sektor vor wachsenden Herausforderungen.
Im Vollzug stellen sich beim Thema Digitalisierung teilweise sektorübergreifende Herausforderungen bzw. Fragestellungen. Viele Rechtsakte im Bereich der Digitalisierung weisen Berührungspunkte und Überschneidungen auf. Um den Erfahrungsaustausch zu solchen Fragestellungen zu stärken, unterzeichneten die beteiligten unabhängigen Behörden am 06.11.2024 eine Vereinbarung zur Kooperation.
„ Im Rahmen des Netzwerks Digitalisierung können wir als unabhängige Behörden gemeinsam zusammenarbeiten, damit kompakte Lösungen für die Themen Digitalisierung und künstliche Intelligenz gefunden werden .“, so Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde.
„Da die Digitalisierung immer stärker voranschreitet und jeden Lebensbereich erfasst, ist eine engere Kooperation zwischen jenen Behörden, die in diesem Bereich eine Vollzugsverantwortung haben, essentiell. Dadurch wird gewährleistet, dass entsprechendes Fachwissen auch sektorenübergreifend vorhanden ist und widersprechende Entscheidungen weitgehend vermieden werden .“, so Matthias Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde.
Das Netzwerk Digitalisierung hat sich unter anderem folgende Maßnahmen zum Ziel gesetzt:
- Regelmäßiger Informationsaustausch und gemeinsame Veranstaltungen
- Bereitstellung von Fachwissen, sofern dies rechtlich und organisatorisch möglich ist
- Einschätzung von Sachverhalten im eigenen Wirkungsbereich
- Bildung von Arbeitsgruppen auf Expertinnen- und Expertenebene zur Erarbeitung von gemeinsamen Lösungsansätzen
- gemeinsame Mitteilungen (Positionspapiere, Stellungnahmen)



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