07.11.2024, 2237 Zeichen
Wien (OTS) - Die Bundeswettbewerbsbehörde, E-Control,
Datenschutzbehörde,
Finanzmarktaufsicht, Kommunikationsbehörde Austria, Schienen-Control,
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH sowie die Telekom-Control-
Kommission einen ihre Kräfte und schließen eine gemeinsame
Vereinbarung für ein „Netzwerk Digitalisierung“. Im Zentrum steht der
Austausch von sektorspezifischem Fachwissen unabhängiger Behörden bei
Digitalthemen.
In Zeiten einer fortschreitenden Digitalisierung, einer
steigenden Bedeutung des Zugangs zu Daten sowie dem zunehmenden
Einsatz von Anwendungen künstlicher Intelligenz stehen die
öffentliche Verwaltung sowie der private Sektor vor wachsenden
Herausforderungen.
Im Vollzug stellen sich beim Thema Digitalisierung teilweise
sektorübergreifende Herausforderungen bzw. Fragestellungen. Viele
Rechtsakte im Bereich der Digitalisierung weisen Berührungspunkte und
Überschneidungen auf. Um den Erfahrungsaustausch zu solchen
Fragestellungen zu stärken, unterzeichneten die beteiligten
unabhängigen Behörden am 06.11.2024 eine Vereinbarung zur
Kooperation.
„ Im Rahmen des Netzwerks Digitalisierung können wir als
unabhängige Behörden gemeinsam zusammenarbeiten, damit kompakte
Lösungen für die Themen Digitalisierung und künstliche Intelligenz
gefunden werden .“, so Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der
Bundeswettbewerbsbehörde.
„Da die Digitalisierung immer stärker voranschreitet und jeden
Lebensbereich erfasst, ist eine engere Kooperation zwischen jenen
Behörden, die in diesem Bereich eine Vollzugsverantwortung haben,
essentiell. Dadurch wird gewährleistet, dass entsprechendes
Fachwissen auch sektorenübergreifend vorhanden ist und
widersprechende Entscheidungen weitgehend vermieden werden .“, so
Matthias Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde.
Das Netzwerk Digitalisierung hat sich unter anderem folgende
Maßnahmen zum Ziel gesetzt:
- Regelmäßiger Informationsaustausch und gemeinsame Veranstaltungen
- Bereitstellung von Fachwissen, sofern dies rechtlich und
organisatorisch möglich ist
- Einschätzung von Sachverhalten im eigenen Wirkungsbereich
- Bildung von Arbeitsgruppen auf Expertinnen- und Expertenebene zur
Erarbeitung von gemeinsamen Lösungsansätzen
- gemeinsame Mitteilungen (Positionspapiere, Stellungnahmen)
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