19.03.2026, 5117 Zeichen
Die EU hat ihre umstrittenen Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen drastisch entschärft. Die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie trat am 18. März in Kraft und reduziert den Kreis der betroffenen Firmen um etwa 85 Prozent. Parallel drängt die deutsche Politik auf eine schnelle Anpassung des nationalen Lieferkettengesetzes, um den heimischen Mittelstand zu entlasten.
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Historische Kehrtwende in Brüssel
Mit der neuen Richtlinie vollzieht die EU eine beispiellose Deregulierung. Die Schwelle für die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde vervierfacht. Künftig sind nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro betroffen. Statt der ursprünglich geplanten 50.000 Firmen müssen sich nun EU-weit weniger als 7.000 an die Regeln halten.
Noch drastischer sind die Kürzungen bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Sie gilt künftig nur für Konzerne mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Ihre verbindliche Einführung wurde auf Juli 2029 verschoben. Gestrichen wurde zudem die Pflicht zur Erstellung eines Klimaplans. Die Frage der zivilrechtlichen Haftung bei Verstößen liegt nun wieder bei den Mitgliedsstaaten.
Deutschland passt nationales Gesetz an
Der europäische Rückzieher hat direkte Auswirkungen auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses gilt derzeit noch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern und ist damit strenger als die neue EU-Vorgabe. Die Bundesregierung arbeitet bereits an einer Angleichung.
Die Praxis hatte sich bereits gelockert: Seit Oktober 2025 prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Unternehmensberichte nicht mehr aktiv. Stattdessen setzt die Behörde auf Dialog. Nur bei schwerwiegenden, nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen drohen noch Bußgelder. Ein Gesetzentwurf zur formellen Anpassung des LkSG wurde bereits im Bundestag debattiert. Ziel ist die Streichung der separaten Berichtspflichten und eine Absenkung der Schwellenwerte.
Entlastung für Wirtschaft, Frust bei NGOs
Die Aufweichung der Regeln spaltet die Interessengruppen. Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) begrüßen die Entscheidung als „überlebenswichtig“ für den Mittelstand. Die bisherigen Pflichten zur lückenlosen Dokumentation globaler Lieferketten seien bürokratisch kaum zu bewältigen gewesen.
Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften wie ver.di kritisieren den Schritt scharf. Sie warnen, dass der Kernschutz gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung damit ausgehöhlt werde. Durch die extrem hohen Schwellenwerte entfalle die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für den Großteil der EU-Importe. Zudem untergrabe die Streichung der Klimaplan-Pflicht die Ziele des European Green Deal.
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Neben dem Lieferkettengesetz müssen Importeure künftig auch den neuen CO2-Grenzausgleich präzise dokumentieren, um hohe Bußgelder zu verhindern. Dieser Experten-Leitfaden erklärt die CBAM-Verordnung verständlich und zeigt Ihnen die notwendigen Schritte für ein rechtssicheres Reporting. CBAM-Reporting ohne Strafen umsetzen
Wettbewerbsfähigkeit schlägt Regulierung
Die Richtlinie markiert einen grundlegenden Kurswechsel in der europäischen Politik. Hatte sich die EU zuvor als globaler Vorreiter für ESG-Standards positioniert, setzt sie nun angesichts hoher Energiepreise und des Wettbewerbsdrucks aus den USA und China auf Deregulierung. Berichte wie der vielbeachtete Draghi-Report hatten übermäßige Bürokratie als Wachsumsbremse identifiziert.
Die Kommission und der Rat signalisieren klar: Wirtschaftliche Resilienz und der Erhalt von Industrie haben aktuell Vorrang vor umfassenden Nachhaltigkeitsvorgaben. Marktbeobachter rechnen damit, dass dieser trend anhält, solange die Industrieländer mit schwacher Produktion und der Abwanderung von Unternehmen kämpfen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für zehntausende mittelständische Unternehmen in Europa sinkt der regulatorische Druck unmittelbar. Große multinationale Konzerne müssen sich jedoch auf die verschobene Einführung der CSDDD im Jahr 2029 vorbereiten. Die Mitgliedsstaaten haben bis März 2027 Zeit, die geänderten CSRD-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland wird erwartet, dass die Bundesregierung die LkSG-Novelle noch vor der Sommerpause beschließt. Bis dahin befinden sich Unternehmen mit 1.000 bis 5.000 Mitarbeitern in einer Grauzone: Die gesetzlichen Pflichten bestehen formal weiter, werden von BAFA aber nicht aktiv durchgesetzt. Experten raten dennoch zu grundlegenden Sorgfaltsprozessen. Denn die Erwartungen von Öffentlichkeit und Verbrauchern an ethische Lieferketten bleiben hoch – unabhängig von der Gesetzeslage.
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