08.01.2018
Zugemailt von / gefunden bei: D.A.S. (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Ab 13. Jänner darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt mehr verlangt werden. Die D.A.S., der Spezialist im Rechtsschutz, informiert über die rechtlichen Neuerungen im Zahlungsverkehr und über die Haken, die das neue Zahlungsdienstegesetz mit sich bringt. Ein Entgelt darf nämlich weiterhin verlangt werden, wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die europäische Richtlinie PSD II bringt Regulierungen zum Schutz der Kunden und regelt Online-Zahlungen. So haften etwa Kunden bei verlorener oder gestohlener Kredit- oder Bankomatkarte nur noch im Ausmaß von 50 Euro.
Ab 13. Jänner 2018 gilt das neue Zahlungsdienstegesetz. Dann darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt verlangt werden. Jedoch können Zahlungsdienstleister wie Banken oder fremde Bankomataufsteller weiterhin ein Entgelt verlangen, wenn dies mit dem Kunden einzeln vereinbart wurde. „Den Beweis dafür muss aber der Zahlungsdienstleister erbringen“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.
Kunden werden durch europäische Richtlinie umfassender geschützt
Mitte Jänner wird auch die europäische Richtlinie Payment Service Directive (PSD II) umgesetzt. „Ziel dieser Richtlinie ist die Regulierung des Massenzahlungsverkehrs sowie des mobilen und online Bezahlens. Zusätzlich sollen Verbraucher auch besser vor Betrug, Missbrauch und strittigen Transaktionen geschützt werden“, erklärt Loinger.
Davon betroffen sind auch fremde Dienstleister, die zwischen einem Online-Händler und der Bank eines Käufers stehen und die Überweisung über das Internet ermöglichen. „So wie es beispielsweise bei einer Essensbestellung über ein Online-Lieferservice und der Bezahlung mittels Paypal der Fall wäre“, so der D.A.S. Vorstandsvorsitzende.
Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher
- Haftung des Kunden nur noch im Ausmaß von 50 Euro (bisher 150 Euro), wenn etwa die Zahlungskarte verloren oder gestohlen wurde und/oder missbräuchlich verwendet wurde. Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder Diebstahl gar nicht bemerkt wurde (leichte Fahrlässigkeit).
- Haftung des kontoführenden Zahlungsdienstleisters (Bank) gegenüber dem Kunden, wenn die Transaktion fehlerhaft oder verspätet vom anderen Anbieter ausgeführt wird
- Umfassende Informationspflichten der Dienstleister gegenüber dem Kunden, insbesondere auch bei Verrechnung von einzelnen Zahlungen, die nicht Teil des Rahmenvertrages sind. Das betrifft etwa Bankomatgebühren von Fremdaufstellern bei Barabhebungen.
- Eine „starke Kundenauthentifizierung“ ist verpflichtend. Das soll zum besseren Schutz des Kunden und seiner Daten vor Betrug und Missbrauch beitragen. Der Zahlungsdienstleister muss hier das Risiko (sicherheits-)technisch gering halten und mehrere Sicherheitsabfragen machen. Wenn er dagegen verstößt, haftet der Kunde nur noch bei betrügerischer Absicht
- Die Kündigung des Rahmenvertrages mit einem Zahlungsdienstleister muss für Kunden kostenlos sein. Läuft der Vertrag kürzer als 6 Monate darf die Kündigung weiterhin verrechnet werden.
- Einrichtung einer Schlichtungsstelle. „Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“ ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern. Verpflichtend vorgelagert ist eine interne Beschwerdestelle, die hier auf eine Streitbeilegung hinzuwirken hat.
9280
die_wichtigsten_neuerungen_beim_zahlungsverkehr_fur_verbraucher
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Addiko Bank, Immofinanz, CA Immo, Mayr-Melnhof, Polytec Group, Verbund, RBI, Athos Immobilien, Cleen Energy, EuroTeleSites AG, Kostad, Lenzing, Josef Manner & Comp. AG, VAS AG, Wolford, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)193955
inbox_die_wichtigsten_neuerungen_beim_zahlungsverkehr_fur_verbraucher
Captrace
Captrace ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich Investor Relations. Mit seinem System C◆Tace ermöglicht das Unternehmen dem Emittent größtmögliche Transparenz über seine Investorenstruktur zu erhalten. Durch den Service der Aktionärsidentifikation können Emittenten die Daten ihrer Investoren einfach und zuverlässig über das System C◆Trace von den Banken/Intermediären abfragen.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien
08.01.2018, 3855 Zeichen
08.01.2018
Zugemailt von / gefunden bei: D.A.S. (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Ab 13. Jänner darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt mehr verlangt werden. Die D.A.S., der Spezialist im Rechtsschutz, informiert über die rechtlichen Neuerungen im Zahlungsverkehr und über die Haken, die das neue Zahlungsdienstegesetz mit sich bringt. Ein Entgelt darf nämlich weiterhin verlangt werden, wenn eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die europäische Richtlinie PSD II bringt Regulierungen zum Schutz der Kunden und regelt Online-Zahlungen. So haften etwa Kunden bei verlorener oder gestohlener Kredit- oder Bankomatkarte nur noch im Ausmaß von 50 Euro.
Ab 13. Jänner 2018 gilt das neue Zahlungsdienstegesetz. Dann darf für Barabhebungen bei Bankomaten kein Entgelt verlangt werden. Jedoch können Zahlungsdienstleister wie Banken oder fremde Bankomataufsteller weiterhin ein Entgelt verlangen, wenn dies mit dem Kunden einzeln vereinbart wurde. „Den Beweis dafür muss aber der Zahlungsdienstleister erbringen“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.
Kunden werden durch europäische Richtlinie umfassender geschützt
Mitte Jänner wird auch die europäische Richtlinie Payment Service Directive (PSD II) umgesetzt. „Ziel dieser Richtlinie ist die Regulierung des Massenzahlungsverkehrs sowie des mobilen und online Bezahlens. Zusätzlich sollen Verbraucher auch besser vor Betrug, Missbrauch und strittigen Transaktionen geschützt werden“, erklärt Loinger.
Davon betroffen sind auch fremde Dienstleister, die zwischen einem Online-Händler und der Bank eines Käufers stehen und die Überweisung über das Internet ermöglichen. „So wie es beispielsweise bei einer Essensbestellung über ein Online-Lieferservice und der Bezahlung mittels Paypal der Fall wäre“, so der D.A.S. Vorstandsvorsitzende.
Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher
- Haftung des Kunden nur noch im Ausmaß von 50 Euro (bisher 150 Euro), wenn etwa die Zahlungskarte verloren oder gestohlen wurde und/oder missbräuchlich verwendet wurde. Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder Diebstahl gar nicht bemerkt wurde (leichte Fahrlässigkeit).
- Haftung des kontoführenden Zahlungsdienstleisters (Bank) gegenüber dem Kunden, wenn die Transaktion fehlerhaft oder verspätet vom anderen Anbieter ausgeführt wird
- Umfassende Informationspflichten der Dienstleister gegenüber dem Kunden, insbesondere auch bei Verrechnung von einzelnen Zahlungen, die nicht Teil des Rahmenvertrages sind. Das betrifft etwa Bankomatgebühren von Fremdaufstellern bei Barabhebungen.
- Eine „starke Kundenauthentifizierung“ ist verpflichtend. Das soll zum besseren Schutz des Kunden und seiner Daten vor Betrug und Missbrauch beitragen. Der Zahlungsdienstleister muss hier das Risiko (sicherheits-)technisch gering halten und mehrere Sicherheitsabfragen machen. Wenn er dagegen verstößt, haftet der Kunde nur noch bei betrügerischer Absicht
- Die Kündigung des Rahmenvertrages mit einem Zahlungsdienstleister muss für Kunden kostenlos sein. Läuft der Vertrag kürzer als 6 Monate darf die Kündigung weiterhin verrechnet werden.
- Einrichtung einer Schlichtungsstelle. „Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“ ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Kunden und Zahlungsdienstleistern. Verpflichtend vorgelagert ist eine interne Beschwerdestelle, die hier auf eine Streitbeilegung hinzuwirken hat.
9280
die_wichtigsten_neuerungen_beim_zahlungsverkehr_fur_verbraucher
Was noch interessant sein dürfte:
Inbox: Semper Constantia Immo Invest erweitert Geschäftsführung
Inbox: Die Top 5 der Risiken für 2018
Inbox: Porr mit neuen Aufträgen über 148 Mio. Euro
Inbox: BlackRock hat bei CA Immo leicht aufgestockt
Inbox: Evotec und Apeiron erreichen Meilenstein und bekommen Geld
Was für ein Bullenmarkt und Ex-ÖIAG-Chef Kemler fordert 250.000 Euro (Top Media Extended)
Inbox: VIG: Aufsicht genehmigt Fusion der Baltikum-Gesellschaften
Inbox: Investor hat bei Buwog weiter reduziert
Inbox: Teuer bewertete Growth-Titel als Risiko in den Portfolios
Inbox: „Durch MiFID II ist der Handel von strukturierten Produkten noch transparenter geworden"
Inbox: Boom bei Kontaktloszahlungen mit Bankomatkarte
Börsepeople im Podcast S16/15: Elvira Karahasanovic
1.
Erste Campus, Bankomat, Überwachungskamera
, (© photaq.com) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Addiko Bank, Immofinanz, CA Immo, Mayr-Melnhof, Polytec Group, Verbund, RBI, Athos Immobilien, Cleen Energy, EuroTeleSites AG, Kostad, Lenzing, Josef Manner & Comp. AG, VAS AG, Wolford, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz.
Captrace
Captrace ist ein führender Anbieter von Informationssystemen im Bereich Investor Relations. Mit seinem System C◆Tace ermöglicht das Unternehmen dem Emittent größtmögliche Transparenz über seine Investorenstruktur zu erhalten. Durch den Service der Aktionärsidentifikation können Emittenten die Daten ihrer Investoren einfach und zuverlässig über das System C◆Trace von den Banken/Intermediären abfragen.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab.
Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.
Newsletter abonnieren
Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)
per Newsletter erhalten
AT0000A3DYG5 | |
AT0000A3EKB3 | |
AT0000A2VYE4 |
Wiener Börse Party #799: Bawag-Erfolg um 13 Uhr, Erste knapp davor; Entpolitisierung Finanzministerium und Verwaltungsreform?
Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm..Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inha...
Kjell-Ake Andersson & Mikael Wiström
Gruvarbetare i Wales
1977
Trydells
Nikita Teryoshin
Nothing Personal
2024
GOST
Gabriele Basilico
Ambiente urbano 1970-1980
2024
Electa
Shinkichi Tajiri
De Muur
2002
Fotokabinetten Gemeentemuseum Den Haag