03.01.2018
Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Da im Zuge der globalen Finanzkrise aufgedeckt wurde, dass große Marktteilnehmer Referenzwerte wie Devisenkurse, Indizes sowie Kennzahlen durch dubiose und unfaire Geschäftspraktiken zum Nachteil anderer Marktteilnehmer und vieler Endverbraucher manipuliert hatten, hat die Europäische Union ein eigenes Regelwerk zur Verbesserung der Integrität und Genauigkeit derartiger Referenzwerte für Finanzinstrumente erarbeitet. Diese EU-Referenzwerte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/2011 vom 8. Juni 2016) ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten, wobei das nationale „Referenzwerte-Vollzugsgesetz“ (RW-VG) die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zur zuständigen Behörde in Österreich bestimmt hat.
Ab dem kommenden Jahr müssen Administratoren, die die Kontrolle über die Bereitstellung eines Referenzwertes ausüben und ihren Sitz in Österreich haben, über eine Zulassung der FMA verfügen. Je nachdem, ob der Referenzwert – entsprechend seiner Bedeutung - als „kritisch“, „signifikant“ oder „nicht signifikant“ einzustufen ist, ist dafür eine Konzession oder lediglich eine Registrierung erforderlich. Der Administrator unterliegt dann entsprechenden Anforderungen an die Unternehmensführung, die Qualität der Eingabedaten sowie den Erstellungsprozess des Referenzwertes und bestimmten Transparenzvorschriften.
Die FMA hat die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zu überwachen, Verstöße zu sanktionieren und für die Ordnungsgemäßheit der Erstellung Sorge zu tragen. Bei grenzüberschreitend bedeutenden Referenzwerten – wie etwa Euribor – haben die betroffenen Aufsichtsbehörden in entsprechenden europäischen Kollegien zusammenzuarbeiten, wobei hier die FMA auch die Interessen des österreichischen Finanzmarktes vertritt.
„Die Aufsicht über diese für die Marktteilnehmer so wichtigen Referenzwerte ist für die FMA eine neue und große Herausforderung auf nationaler wie grenzüberschreitender Ebene“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um für aussagekräftige, robuste und verlässliche Benchmarks zu sorgen, um auf diese Weise das nach den Manipulationsskandalen der vergangenen Jahre erschütterte Vertrauen wiederherzustellen.“
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Aktien auf dem Radar:Frequentis, Bajaj Mobility AG, Agrana, Amag, UBM, CPI Europe AG, OMV, Verbund, SBO, Porr, Strabag, AT&S, Frauenthal, SW Umwelttechnik, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, EuroTeleSites AG, Österreichische Post, Semperit, Telekom Austria, RHI Magnesita.
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Der Technologiekonzern Kontron AG – ehemals S&T AG – ist mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und Niederlassungen in 32 Ländern weltweit präsent. Das im SDAX® an der Deutschen Börse gelistete Unternehmen ist einer der führenden Anbieter von IoT (Internet of Things) Technologien. In diesen Bereichen konzentriert sich Kontron auf die Entwicklung sicherer und vernetzter Lösungen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und Services.
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Da im Zuge der globalen Finanzkrise aufgedeckt wurde, dass große Marktteilnehmer Referenzwerte wie Devisenkurse, Indizes sowie Kennzahlen durch dubiose und unfaire Geschäftspraktiken zum Nachteil anderer Marktteilnehmer und vieler Endverbraucher manipuliert hatten, hat die Europäische Union ein eigenes Regelwerk zur Verbesserung der Integrität und Genauigkeit derartiger Referenzwerte für Finanzinstrumente erarbeitet. Diese EU-Referenzwerte-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/2011 vom 8. Juni 2016) ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten, wobei das nationale „Referenzwerte-Vollzugsgesetz“ (RW-VG) die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA zur zuständigen Behörde in Österreich bestimmt hat.
Ab dem kommenden Jahr müssen Administratoren, die die Kontrolle über die Bereitstellung eines Referenzwertes ausüben und ihren Sitz in Österreich haben, über eine Zulassung der FMA verfügen. Je nachdem, ob der Referenzwert – entsprechend seiner Bedeutung - als „kritisch“, „signifikant“ oder „nicht signifikant“ einzustufen ist, ist dafür eine Konzession oder lediglich eine Registrierung erforderlich. Der Administrator unterliegt dann entsprechenden Anforderungen an die Unternehmensführung, die Qualität der Eingabedaten sowie den Erstellungsprozess des Referenzwertes und bestimmten Transparenzvorschriften.
Die FMA hat die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften zu überwachen, Verstöße zu sanktionieren und für die Ordnungsgemäßheit der Erstellung Sorge zu tragen. Bei grenzüberschreitend bedeutenden Referenzwerten – wie etwa Euribor – haben die betroffenen Aufsichtsbehörden in entsprechenden europäischen Kollegien zusammenzuarbeiten, wobei hier die FMA auch die Interessen des österreichischen Finanzmarktes vertritt.
„Die Aufsicht über diese für die Marktteilnehmer so wichtigen Referenzwerte ist für die FMA eine neue und große Herausforderung auf nationaler wie grenzüberschreitender Ebene“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um für aussagekräftige, robuste und verlässliche Benchmarks zu sorgen, um auf diese Weise das nach den Manipulationsskandalen der vergangenen Jahre erschütterte Vertrauen wiederherzustellen.“
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Klaus Kumpfmüller Vorstand Finanzmarktaufsicht FMA
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