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19.07.2017

Zugemailt von / gefunden bei: S&T (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Am 14. Juni 2017 wurde vor dem Landesgericht Linz ein gerichtlicher Vergleich im Verfahren 32 Fr 7884/12h betreffend der Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Zuge der Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG (FN 47292y) auf die Quanmax AG (FN 190272m), die nunmehrige S&T AG, abgeschlossen.

Im Rahmen dieses zwischen sämtlichen Parteien des Überprüfungsverfahrens abgeschlossenen rechtskräftigen Vergleiches wurde vereinbart, dass die S&T AG den Aktionären der S&T System Integration & Technology Distribution AG für jede am 12. Dezember 2012 gehaltene Aktie an der S&T System Integration & Technology Distribution AG (ISIN: AT0000905351) anstelle von 1,295 Aktien der S&T AG nunmehr 1,30795 Aktien der S&T AG gewährt werden. Die gegenständliche Vereinbarung im Rahmen des Vergleiches gilt nicht für jene ehemaligen Aktionäre der S&T System Integration & Technology Distribution AG, mit denen eine aufrechte Verzichtsvereinbarung besteht oder die einen rechtsgültigen Verzicht erklärt haben. Ergibt diese Zuzahlung keine ganze Zahl an Aktien, wird im Rahmen eines Spitzenausgleiches eine zusätzliche S&T AG-Aktie gewährt. Einem entsprechenden Antrag der S&T AG auf Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien gem. § 225e Abs 3 Satz 2 AktG iVm § 225j Abs 2 AktG wurde mit Beschluss vom 14. Juni 2017 stattgegeben.

Da keine eigenen Aktien der S&T AG für die Ausgleichsleistung zur Verfügung stehen, werden die neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital geschaffen. Die Raiffeisen Centrobank AG (FN 117507 f) wurde mit der Lieferung der zusätzlichen Aktien auf Anweisung der S&T AG beauftragt und wird, nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und Zulassung der Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, die zusätzlichen Aktien auf die Wertpapierdepots der anspruchsberechtigten Aktionäre gemäß dem Auftrag der S&T AG bis zum 31.12.2017 liefern.

Für die Lieferung der zusätzlichen Aktien an die anspruchsberechtigten Aktionäre ist ein separates Formular vom Aktionär und seiner depotführenden Stelle rechtsgültig zu unterfertigten. Dieses ist spätestens bis zum 31. August 2017 bei der S&T AG einlangend, entweder per Post (S&T AG, Industriezeile 35, 4021 Linz) oder per E-Mail an die Adresse umtausch@snt.at, zu übermitteln.

Der Nachweis der Anspruchsberechtigung der aufgrund des Vergleiches berechtigten ehemaligen Aktionäre der S&T System Integration & Technology Distribution AG erfolgt durch Übermittlung einer Depotbestätigung mit Stichtag 12. Dezember 2012, dem Tag der Firmenbucheintragung der Verschmelzung, die den Namen des Depotinhabers sowie die gehaltene Aktienanzahl an der S&T System Integration & Technology Distribution ausweist.

Die S&T AG übernimmt sämtliche mit der Abwicklung dieses Vergleiches im Zusammenhang stehenden Kosten und Gebühren der ehemaligen Aktionäre der S&T System Integration & Technology Distribution, höchstens jedoch bis zur Höhe EUR 10 je anspruchsberechtigtem Aktionär. Die Depotbanken werden ersucht, sich hinsichtlich der erstatteten Spesengebühren durch den ehemaligen Aktionär mit der Raiffeisen Centrobank AG in Verbindung zu setzen. Allenfalls darüber hinausgehende Kosten, Steuern, Rechtsgeschäftsgebühren, sonstige Abgaben, Rechtsberatungskosten etc. sind vom ehemaligen Aktionär selbst zu tragen.

Die Veröffentlichung dieser Mitteilung und des Formulars erfolgt über elektronische Informationsverbreitungssysteme der S&T AG, im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie auf der Homepage der S&T AG (unter www.snt.at/investor_relations/umtausch), wo das Antragsformular zum Download bereit steht. Für Rückfragen steht Ihnen die S&T AG unter der E-Mailadresse umtausch@snt.at zur Verfügung.

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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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