02.09.2015, 1709 Zeichen
Seit April 2015 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Änderung der Aktionärsrichtlinie vor, die wenig Rücksicht auf die in Österreich und Deutschland übliche Trennung von Aufsichtsrat (Kontrolle) und Vorstand (Exekutive) nimmt.
Der Vorschlag enthält die Möglichkeit, dass die Aktionäre bzw. die Hauptversammlung die Vergütungen von Leitungsorganen festlegen. Bei den Aufsichtsräten ist dies bereits der Fall, bei den Vorständen aber nicht praktikabel. Wichtiger ist ein normierter, verständlicher, kompakter Vergütungsbericht, der durch eine nicht bindenden Aktionärsabstimmung – say on pay - auf den Prüfstand gestellt wird.
Wichtig ist, dass ein Unternehmen wissen soll, wer seine Aktionäre sind. Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Fonds etc sollten offenlegen, wer letztendlich die wirtschaftlichen Eigentümer der Anteile sind. Für Österreich bedeutet dies, dass über kurz oder lang kein Weg an Namensaktien oder niedrigeren Schwellen der Meldpflicht (derzeit vier Prozent) vorbei führen wird.
Stimmrechtsberater - nicht weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter - sollen künftig die Gründe für ihre Stimmrechtsempfehlungen der Öffentlichkeit bekanntgeben.
Es ist zu hoffen, dass die Vertreter von Österreich in Brüssel im Windschatten von Deutschland sich durchsetzen, um praktikable Lösungen umsetzen zu können. Leider wurden bei den Rechnungslegungsvorschriften sehr viel Unsinn und Unfug aus dem angelsächsischen Raum übernommen, die die Jahresabschlüsse schwerer lesbar und weniger aussagekräftig gemacht haben - siehe dazu die Bestimmungen zu good will, impairment test, latente Steuern und Erfassung von Bewertungsergebnissen in der Gewinn- und Verlustrechung von Immobiliengesellschaften.
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Wilhelm Rasinger
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