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Deloitte freut sich auf die Bilanzpolizei

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#gabb aktuell



06.12.2012, 4088 Zeichen

""Enforcement in Österreich – Alea iacta est!

Lange wurde sie diskutiert, nun steht die Einführung der Enforcement-Einrichtung auch in Österreich fest: Ab 1.7.2013 ermittelt die neue Prüfstelle (auch „Bilanzpolizei“) und nimmt die Bilanzen ab 31.12.2013 genauer unter die Lupe. Vorrangiges Ziel ist die Kontrolle von Finanzinformationen kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Wien, 6. Dezember 2012: Aufgrund wiederholter Bilanzskandale wurden entsprechend den gültigen Vorschriften in allen EU-Ländern außer bis dato in Österreich unabhängige Prüfstellen eingerichtet. Jetzt ist es auch bei uns soweit – das heißt, in- und ausländische börsennotierte Unternehmen, deren Wertpapiere für den Handel am geregelten Markt in Österreich zugelassen sind, müssen sich ab sofort professionell darauf vorbereiten. Finanzwirtschaftlich soll Enforcement vor allem das Vertrauen der Kapitalmarktanleger in Finanzmarktinformationen stärken 

Die aktuelle Gesetzeslage und ihre Bewertung

„Wir freuen uns, dass es endlich da ist“, sagt Mag. Erich Kandler, Partner und einer der Enforcement-Experten bei Deloitte Österreich, und meint damit das sogenannte „Rechnungslegungs-Kontrollgesetz“, welches das Enforcement regelt. „Es war untragbar, dass Österreich es als einziges Land von 27 EU-Mitgliedsstaaten bislang nicht besaß.“

Das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz legt unter anderem die Zuständigkeiten im Enforcementverfahren fest: So erhält die Finanzmarktaufsicht die Rolle der obersten Prüfungsinstanz. Eine separate Prüfstelle, die noch eingerichtet werden muss, agiert dazu quasi als Vorfeldorganisation, wobei jeder Prüfungsfall unter dem „Gebot des öffentlichen Interesses“ jederzeit von der FMA an sich gezogen werden kann. „Es gibt somit die mehrfach gewünschte Zweistufigkeit, also eine Expertengruppe, die vor der FMA prüft, aber die entscheidende Rolle fällt der FMA zu“, erklärt Mag. Gerhard Marterbauer, Partner bei Deloitte Österreich. 

Resultat von Enforcement soll vor allem die Prävention sein. „In Deutschland funktioniert das bestens: Hier wurden im letzten Jahr rund 700 Firmen geprüft, bei 150 wurden Fehler festgestellt, nur sieben waren strafrechtlich relevant und wurden zur Anzeige gebracht“, führt Mag. Maximilian Schreyvogl, Partner bei Deloitte Österreich, vor Augen. Auch in Österreich ist eine Präventionswirkung zu erwarten, einhergehend mit einer Qualitätssteigerung in der Bilanzierung.

 Konsequenzen bei Bilanzfehlern

Prüfungsgegenstand des Enforcement sind Jahresabschlüsse, IFRS-Konzernabschlüsse sowie allfällige veröffentlichte Finanzinformationen börsennotierter Unternehmen. Was im Fall von Fehlerfeststellungen passiert, wurde lange und hart verhandelt. Kurz vor Beschluss wurde das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz dahingehend noch entschärft: Unternehmen können durch eine freiwillige Bekanntmachung festgestellter Fehler einer Anzeige entkommen. „Das macht Sinn“, so Kandler, „denn ein Fehler heißt noch nicht, dass der Jahresabschluss falsch ist.“ Marterbauer ergänzt: „Am Gesetz gehört aber in diesem Punkt noch gefeilt, denn momentan ist jeder Fehler, egal wie klein, absichtlich oder unabsichtlich, strafrechtlich relevant. Wir würden uns den Zusatz ‚wesentlich‘ wünschen, sprich, dass nur wesentliche, vorsätzliche Fehler in die Zuständigkeit des Strafrechts fallen.“

Vorbereitungsmaßnahmen

Mit dem Enforcement ist ein neuer Spieler am Markt, so sehen es die Experten bei Deloitte. Jetzt gilt es, sich rasch und bestmöglich darauf vorzubereiten – konkret: die Bilanzierung zu optimieren, die Dokumentationen besser und vor allem nachvollziehbar zu gestalten, Lücken zu schließen, also insgesamt ein höheres Niveau der Bilanzberichterstattung zu erreichen. Je besser Unternehmen bereits ihre Eröffnungsbilanz 2013 gestalten, desto eher sind sie für das Enforcement im kommenden Wirtschaftsjahr gerüstet.

 Deloitte hat für die Unterstützung zu prüfender Unternehmen den Deloitte Enforcement Quick Check entwickelt, der anhand der strategischen Gliederung in Vorbereitung – Prüfung – Nachbereitung alle Stadien des Verfahrens beleuchtet und praktische Tipps bereithält."



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