Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



02.10.2012, 4551 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?

Werden Wertpapieren, die als Neubestand gelten, auf ein anderes Depot transferiert oder zieht der Privatanleger aus Österreich weg, so gelten derartige Ereignisse, wenn sie nach dem 31.3.2012 passieren, steuerlich als Verkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen werden allerdings die Rechtsfolgen des Verkaufes, nämlich der KESt-Abzug auf die stillen Reserven, unterdrückt bzw aufgeschoben.  Der folgende Beitrag wird darauf im Detail eingehen.

  • Steuerneutrale Depotüberträge bei ein- und derselben Privatperson


Die Voraussetzung, damit ein Depotübertrag bei ein und derselben Privatperson, d.h. ohne Wechsel des Steuerpflichtigen von Neuvermögen nicht als Verkauf besteuert wird, sondern steuerneutral bleibt, ist die Meldung bestimmter Daten entweder an die aufnehmende Bank oder die Finanzbehörden (Offenlegung). Als Neuvermögen gelten Aktien und Anteile an Investmentfonds, die nach dem 31.12.2010 vom Privatanleger angeschafft wurden, bei den übrigen Finanzanlagen, wie zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate ist das Anschaffungsdatum nach dem 31.3.2012 relevant.

Überträgt der Privatanleger Neuvermögen zwischen zwei Depots innerhalb derselben österreichischen oder ausländischen Bank, ist keine Meldung über die übertragenen Wertpapiere notwendig.

Überträgt der Privatanleger Neuvermögen vom In- oder Ausland auf das Depot einer anderen inländischen Bank, so muss die aufnehmende inländische Bank von der Vorgängerbank die Anschaffungskosten des Kunden erhalten. Den Auftrag dazu hat regelmäßig der Kunde der abgebenden Bank zu erteilen.

Bei Übertragung von Wertpapiervermögen von einer inländischen Bank auf eine ausländische Bank muss die inländische Bank innerhalb eines Monats eine Meldung an das für sie zuständige Finanzamt über den Namen des Kunden, seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank durchführen.

Bei Wertpapierübertragungen zwischen unterschiedlichen ausländischen Banken hat der Anleger innerhalb eines Monats eine Meldung an sein Wohnsitzfinanzamt zu machen, die die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank enthält

  • Steuerneutrale Depotüberträge zwischen unterschiedlichen Privatpersonen (Schenkungen, Erbschaften)


Wird Neuvermögen unentgeltlich vom Inlandsdepot einer Privatperson, zB durch Schenkung oder Erbschaft, an eine andere Privatperson auf ein anderes Inlandsdepot übertragen, benötigt die Bank für die Unterdrückung der Verkaufsbesteuerung einen dokumentarischen Nachweis über die Unentgeltlichkeit (zB Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss oder Schenkungsmeldung, nicht aber ein schriftlicher Schenkungsvertrag).

Bei einer entsprechenden unentgeltlichen Übertragung im Ausland muss der Privatanleger selbst innerhalb eines Monats bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Meldung erstatten, die  die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten und das ausländische Depot des Beschenkten umfasst.

  • Wegzug einer Privatperson aus Österreich


Besitzt eine Privatperson Neubestand und zieht sie nach dem 31.3.2012 aus Österreich weg, so gilt dieser Wegzug als Verkauf der Wertpapiere. Es folgt allerdings, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kein sofortiger KESt-Abzug auf die stillen Reserven, sondern ein Aufschub der Besteuerung bis zum tatsächlichen späteren Verkauf der Wertpapiere. 

Zieht der Anleger in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Norwegen, so muss er in der Steuerklärung des Wegzugsjahres einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuer stellen. Wird dem Antrag durch Bescheid stattgegeben und legt der Anleger den Bescheid bei seiner Bank bei einem späteren Verkauf der Neubestandsanteile vor, zieht die Bank keine KESt auf den Veräußerungsgewinn ab. Allerdings hat der Anleger die Gewinne im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung offenzulegen und zu versteuern.

Bei Wegzug in ein Drittland oder sollte der Kunde keinen Nichtfestsetzungsbescheides der Bank vorlegen, wird bei einem späteren Verkauf der Gewinn dem KESt-Abzug unterliegen, wobei sich der Gewinn als Differenz zwischen dem Kurswert bei Wegzug und den Anschaffungskosten bemisst.

Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
Email: nengel@deloitte.at
Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1102: ATX deutlich erholt, heute FACC-Day an der Wiener Börse, spannende News bei cyan, Aufschlag Erich Hampel




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:FACC, Amag, Strabag, Austriacard Holdings AG, Polytec Group, Flughafen Wien, Rosgix, EuroTeleSites AG, Wienerberger, Telekom Austria, AT&S, Hutter & Schrantz Stahlbau, SBO, RHI Magnesita, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Athos Immobilien, CA Immo, EVN, CPI Europe AG, OMV, Bajaj Mobility AG, Österreichische Post, UBM, Verbund, Deutsche Telekom, Münchener Rück, Vonovia SE, Siemens Energy, Fresenius Medical Care, Infineon.


Random Partner

Kontron
Der Technologiekonzern Kontron AG – ehemals S&T AG – ist mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und Niederlassungen in 32 Ländern weltweit präsent. Das im SDAX® an der Deutschen Börse gelistete Unternehmen ist einer der führenden Anbieter von IoT (Internet of Things) Technologien. In diesen Bereichen konzentriert sich Kontron auf die Entwicklung sicherer und vernetzter Lösungen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und Services.

>> Besuchen Sie 53 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    Star der Stunde: Rosenbauer 0.62%, Rutsch der Stunde: AT&S -1.24%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 11-12: Kontron(2), Lenzing(1), Strabag(1), Mayr-Melnhof(1)
    BSN Vola-Event FACC
    Star der Stunde: Lenzing 1.44%, Rutsch der Stunde: Verbund -1.92%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Kontron(6), Wienerberger(4), Frequentis(1), OMV(1)
    Star der Stunde: FACC 3.56%, Rutsch der Stunde: SBO -1.81%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 9-10: Kontron(1), Strabag(1), Österreichische Post(1), OMV(1), Erste Group(1), VIG(1)
    BSN MA-Event Lenzing
    BSN MA-Event EuroTeleSites AG

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #1090: ATX stark, RBI vorne, Vorstandsangelegenheiten bei der Oberbank, Real Money von 10k auf 150k

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

    Books josefchladek.com

    Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
    Fishworm
    2025
    Void

    Jeff Mermelstein
    What if Jeff were a Butterfly?
    2025
    Void

    Pedro J. Saavedra
    Donde el viento da la vuelta
    2023
    Self published

    Michael Rathmayr
    Remedy
    2025
    Nearest Truth

    Tehching Hsieh
    One Year Performance 1978–1979
    2025
    Void

    Drastil fragt: Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?


    02.10.2012, 4551 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die  u.a. Frage beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    Was ist 2012 steuerlich bei Depotüberträgen von Wertpapieren und bei Wegzug von Privatanlegern zu beachten?

    Werden Wertpapieren, die als Neubestand gelten, auf ein anderes Depot transferiert oder zieht der Privatanleger aus Österreich weg, so gelten derartige Ereignisse, wenn sie nach dem 31.3.2012 passieren, steuerlich als Verkauf. Unter bestimmten Voraussetzungen werden allerdings die Rechtsfolgen des Verkaufes, nämlich der KESt-Abzug auf die stillen Reserven, unterdrückt bzw aufgeschoben.  Der folgende Beitrag wird darauf im Detail eingehen.

    • Steuerneutrale Depotüberträge bei ein- und derselben Privatperson


    Die Voraussetzung, damit ein Depotübertrag bei ein und derselben Privatperson, d.h. ohne Wechsel des Steuerpflichtigen von Neuvermögen nicht als Verkauf besteuert wird, sondern steuerneutral bleibt, ist die Meldung bestimmter Daten entweder an die aufnehmende Bank oder die Finanzbehörden (Offenlegung). Als Neuvermögen gelten Aktien und Anteile an Investmentfonds, die nach dem 31.12.2010 vom Privatanleger angeschafft wurden, bei den übrigen Finanzanlagen, wie zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate ist das Anschaffungsdatum nach dem 31.3.2012 relevant.

    Überträgt der Privatanleger Neuvermögen zwischen zwei Depots innerhalb derselben österreichischen oder ausländischen Bank, ist keine Meldung über die übertragenen Wertpapiere notwendig.

    Überträgt der Privatanleger Neuvermögen vom In- oder Ausland auf das Depot einer anderen inländischen Bank, so muss die aufnehmende inländische Bank von der Vorgängerbank die Anschaffungskosten des Kunden erhalten. Den Auftrag dazu hat regelmäßig der Kunde der abgebenden Bank zu erteilen.

    Bei Übertragung von Wertpapiervermögen von einer inländischen Bank auf eine ausländische Bank muss die inländische Bank innerhalb eines Monats eine Meldung an das für sie zuständige Finanzamt über den Namen des Kunden, seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank durchführen.

    Bei Wertpapierübertragungen zwischen unterschiedlichen ausländischen Banken hat der Anleger innerhalb eines Monats eine Meldung an sein Wohnsitzfinanzamt zu machen, die die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten sowie die aufnehmende ausländische Bank enthält

    • Steuerneutrale Depotüberträge zwischen unterschiedlichen Privatpersonen (Schenkungen, Erbschaften)


    Wird Neuvermögen unentgeltlich vom Inlandsdepot einer Privatperson, zB durch Schenkung oder Erbschaft, an eine andere Privatperson auf ein anderes Inlandsdepot übertragen, benötigt die Bank für die Unterdrückung der Verkaufsbesteuerung einen dokumentarischen Nachweis über die Unentgeltlichkeit (zB Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss oder Schenkungsmeldung, nicht aber ein schriftlicher Schenkungsvertrag).

    Bei einer entsprechenden unentgeltlichen Übertragung im Ausland muss der Privatanleger selbst innerhalb eines Monats bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Meldung erstatten, die  die übertragenen Wertpapiere, deren Anschaffungskosten und das ausländische Depot des Beschenkten umfasst.

    • Wegzug einer Privatperson aus Österreich


    Besitzt eine Privatperson Neubestand und zieht sie nach dem 31.3.2012 aus Österreich weg, so gilt dieser Wegzug als Verkauf der Wertpapiere. Es folgt allerdings, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, kein sofortiger KESt-Abzug auf die stillen Reserven, sondern ein Aufschub der Besteuerung bis zum tatsächlichen späteren Verkauf der Wertpapiere. 

    Zieht der Anleger in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach Norwegen, so muss er in der Steuerklärung des Wegzugsjahres einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuer stellen. Wird dem Antrag durch Bescheid stattgegeben und legt der Anleger den Bescheid bei seiner Bank bei einem späteren Verkauf der Neubestandsanteile vor, zieht die Bank keine KESt auf den Veräußerungsgewinn ab. Allerdings hat der Anleger die Gewinne im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung offenzulegen und zu versteuern.

    Bei Wegzug in ein Drittland oder sollte der Kunde keinen Nichtfestsetzungsbescheides der Bank vorlegen, wird bei einem späteren Verkauf der Gewinn dem KESt-Abzug unterliegen, wobei sich der Gewinn als Differenz zwischen dem Kurswert bei Wegzug und den Anschaffungskosten bemisst.

    Autor: Mag. Nora Engel-Kazemi
    Email: nengel@deloitte.at
    Telefon: +43 (0) 1 537 00 5420

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1102: ATX deutlich erholt, heute FACC-Day an der Wiener Börse, spannende News bei cyan, Aufschlag Erich Hampel




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:FACC, Amag, Strabag, Austriacard Holdings AG, Polytec Group, Flughafen Wien, Rosgix, EuroTeleSites AG, Wienerberger, Telekom Austria, AT&S, Hutter & Schrantz Stahlbau, SBO, RHI Magnesita, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Athos Immobilien, CA Immo, EVN, CPI Europe AG, OMV, Bajaj Mobility AG, Österreichische Post, UBM, Verbund, Deutsche Telekom, Münchener Rück, Vonovia SE, Siemens Energy, Fresenius Medical Care, Infineon.


    Random Partner

    Kontron
    Der Technologiekonzern Kontron AG – ehemals S&T AG – ist mit mehr als 6.000 Mitarbeitern und Niederlassungen in 32 Ländern weltweit präsent. Das im SDAX® an der Deutschen Börse gelistete Unternehmen ist einer der führenden Anbieter von IoT (Internet of Things) Technologien. In diesen Bereichen konzentriert sich Kontron auf die Entwicklung sicherer und vernetzter Lösungen durch ein kombiniertes Portfolio aus Hardware, Software und Services.

    >> Besuchen Sie 53 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      Star der Stunde: Rosenbauer 0.62%, Rutsch der Stunde: AT&S -1.24%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 11-12: Kontron(2), Lenzing(1), Strabag(1), Mayr-Melnhof(1)
      BSN Vola-Event FACC
      Star der Stunde: Lenzing 1.44%, Rutsch der Stunde: Verbund -1.92%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Kontron(6), Wienerberger(4), Frequentis(1), OMV(1)
      Star der Stunde: FACC 3.56%, Rutsch der Stunde: SBO -1.81%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 9-10: Kontron(1), Strabag(1), Österreichische Post(1), OMV(1), Erste Group(1), VIG(1)
      BSN MA-Event Lenzing
      BSN MA-Event EuroTeleSites AG

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #1090: ATX stark, RBI vorne, Vorstandsangelegenheiten bei der Oberbank, Real Money von 10k auf 150k

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

      Books josefchladek.com

      Jacques Fivel
      CHINON DCM-206
      2025
      Le Plac’Art Photo

      Michael Rathmayr
      Remedy
      2025
      Nearest Truth

      Anna Fabricius
      Home is where work is
      2024
      Self published

      Henrik Spohler
      Flatlands
      2023
      Hartmann Projects

      Siri Kaur
      Sistermoon
      2025
      Void