Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: Wie werden Fonds bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



04.07.2012, 4799 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Fonds bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

"Besteuerung von Investmentfonds bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

Bei der Besteuerung von Investmentfonds sind zwei Ebenen relevant: Solange der Investor die Fondsanteile hält, sind zunächst jährlich nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres neben den Ausschüttungen die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern. Werden Fondsanteile verkauft, sind je nach steuerlicher Zuordnung der Fondsanteile zum  Alt-, Übergangs- oder Neubestand Gewinne bzw. Verluste aus einem Verkauf unterschiedlich zu behandeln.

  1. 1.    Laufende Besteuerung


Als Altbestand gelten Aktien, die der Anleger vor dem 1.1.2011 gekauft hat. Dividenden inländischer Aktien werden bei Ausschüttung mit 25% KESt belastet und dem Anleger netto gutgeschrieben. Dividenden ausländischer Aktien können auch dem 25% KESt-Abzug unterliegen, wenn die Dividendengutschrift durch eine inländische Bank erfolgt. Werden im Ausland Quellensteuern einbehalten, ist die Bank verpflichtet, bis zu max. 15% der ausländischen Quellensteuer auf die österreichische KESt anzurechnen und nur mehr den verbleibenden KESt-Betrag einzubehalten. Erfolgt die Dividendengutschrift durch eine ausländische Bank, ist die Dividende im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Investors mit 25% Sondereinkommensteuer zu besteuern, wobei je nach Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland einbehaltenen Quellensteuern angerechnet bzw. rückgefordert werden können.

2.    Besteuerung bei Veräußerung von Altbestand

Werden Altbestandsaktien verkauft, sind Gewinne nur dann steuerpflichtig, wenn die Aktien weniger als ein Jahr gehalten wurden, andernfalls sind sie steuerfrei. Verluste aus dem Verkauf von Aktien binnen Jahresfrist können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

3.    Besteuerung bei Veräußerung von Übergangsbestand

Als Übergangsbestand gelten Aktien, welche seit dem 1.1.2011 erworben und vor dem 1.4.2012 verkauft wurden. Für die Berechnung der steuerpflichtigen Spekulationsgewinne ist im Fall des Übergangsbestands eine Frist von bis zu 15 (statt bisher 12) Monaten maßgeblich. Damit sollen alle Verkäufe, die bis zum Eintritt der Neuregelung ab 1.4.2012 stattfinden, jedenfalls von der Besteuerung umfasst werden (Vermeidung von „Schlupflöchern“). Es gilt wie beim Altbestand der progressive Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

4.    Besteuerung bei Veräußerung von Neubestand

Als Neubestand gelten seit dem 1.1.2011 erworbene Aktien, welche ab dem 1.4.2012 verkauft werden. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden nunmehr automatisch durch KESt-Abzug besteuert, wenn die Aktien auf einem Inlandsdepot liegen. Es kommt somit auch im Verkaufsfall ein fester Steuersatz von 25% zur Anwendung. In der Bemessungsgrundlage dürfen Anschaffungsnebenkosten (Kosten, Gebühren) nicht mehr berücksichtigt werden, auch der Freibetrag wurde abgeschafft. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden (mit Einschränkungen) von der Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist weiterhin nicht vorgesehen.

Sind Aktien (Neubestand) am 1.4.2012 bei einer inländischen Bank hinterlegt, hat diese aus Vereinfachungszwecken die Möglichkeit, die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten mit dem Kurswert zum Stichtag 1.4.2012 festzusetzen. Die auf Basis dieser Werte ermittelten Veräußerungsgewinne und – verluste sind von KESt-Abzug umfasst und endbesteuert. Nur im Fall einer freiwilligen Veranlagung werden die tatsächlichen Anschaffungskosten der Ermittlung der Steuerbelastung zugrunde gelegt.

Bei den meisten Kapitalmaßnahmen, wie etwa Kapitalerhöhungen, Splits oder Lieferung von Aktien bei Wandel- oder Aktienanleihen erfolgt keine Besteuerung des bisher erzielten Kursgewinns. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden fortgeführt, sodass eine Steuerpflicht erst bei tatsächlichem Verkauf der Aktien eintritt.

Im Fall eines Auslandsdepots ohne KESt-Abzug sind die steuerpflichtigen Erträge und Gewinne zu berechnen und in der Steuererklärung zu erfassen."

Mehr “Drastil fragt” HIER.



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Jahresrückblick - Die Zwei vom Börsenradio - Peter Heinrich und Andreas Groß - Unser schönstes Interview? Alle!




 

Bildnachweis

1.

Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Immofinanz, Addiko Bank, CA Immo, SBO, Porr, Rosenbauer, EuroTeleSites AG, Frequentis, Kostad, Linz Textil Holding, Marinomed Biotech, Wiener Privatbank, Warimpex, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, E.ON , BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz, Hannover Rück.


Random Partner

Raiffeisen Zertifikate
Raiffeisen Zertifikate ist der führende österreichische Anbieter, der mit über 5.000 Anlage- und Hebelprodukten seit mehr als 20 Jahren in der DACH-Region genauso wie in vielen Märkten Zentral- und Osteuropas zu Hause ist. Einfach kompetent und schnell Marktentwicklungen handelbar zu machen, dafür steht Raiffeisen Zertifikate - Egal ob auf Aktien, Aktien-Indizes, Rohstoffe oder einzelne Themen basierend. Raiffeisen Zertifikate ist eine Marke der Raiffeisen Bank International AG.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A2REB0
AT0000A3BPU8
AT0000A3C5R2
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    #gabb #1755

    Featured Partner Video

    Wo war der Nikolo beim Sport?

    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6. Dezember 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6...

    Books josefchladek.com

    Mikael Siirilä
    Here, In Absence
    2024
    IIKKI

    Daido Moriyama
    Record (Kiroku) No.1-5 (Reprint Edition) 森山 大道 記録
    2008
    Akio Nagasawa

    Hans Hollein
    Austriennale. Österreich auf der 14. Triennale di Milano 1968. Die große Zahl / Il grande numero / The great number.
    1968
    Brüder Rosenbaum

    Gabriele Basilico
    Ambiente urbano 1970-1980
    2024
    Electa

    Charlie Simokaitis
    The Crisis Tapes
    2024
    TIS Books

    Drastil fragt: Wie werden Fonds bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert?


    04.07.2012, 4799 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Die Frage, wie Fonds bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012 besteuert werden, beantwortet wieder Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    "Besteuerung von Investmentfonds bei österreichischen Privatpersonen im Jahr 2012

    Bei der Besteuerung von Investmentfonds sind zwei Ebenen relevant: Solange der Investor die Fondsanteile hält, sind zunächst jährlich nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres neben den Ausschüttungen die ausschüttungsgleichen Erträge zu besteuern. Werden Fondsanteile verkauft, sind je nach steuerlicher Zuordnung der Fondsanteile zum  Alt-, Übergangs- oder Neubestand Gewinne bzw. Verluste aus einem Verkauf unterschiedlich zu behandeln.

    1. 1.    Laufende Besteuerung


    Als Altbestand gelten Aktien, die der Anleger vor dem 1.1.2011 gekauft hat. Dividenden inländischer Aktien werden bei Ausschüttung mit 25% KESt belastet und dem Anleger netto gutgeschrieben. Dividenden ausländischer Aktien können auch dem 25% KESt-Abzug unterliegen, wenn die Dividendengutschrift durch eine inländische Bank erfolgt. Werden im Ausland Quellensteuern einbehalten, ist die Bank verpflichtet, bis zu max. 15% der ausländischen Quellensteuer auf die österreichische KESt anzurechnen und nur mehr den verbleibenden KESt-Betrag einzubehalten. Erfolgt die Dividendengutschrift durch eine ausländische Bank, ist die Dividende im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Investors mit 25% Sondereinkommensteuer zu besteuern, wobei je nach Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland einbehaltenen Quellensteuern angerechnet bzw. rückgefordert werden können.

    2.    Besteuerung bei Veräußerung von Altbestand

    Werden Altbestandsaktien verkauft, sind Gewinne nur dann steuerpflichtig, wenn die Aktien weniger als ein Jahr gehalten wurden, andernfalls sind sie steuerfrei. Verluste aus dem Verkauf von Aktien binnen Jahresfrist können nur gegen innerhalb des Kalenderjahres realisierte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gegengerechnet werden. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Einkünfte aus Spekulation bis maximal EUR 440,- sind steuerfrei, ansonsten sind diese über die Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen dem progressiven Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

    3.    Besteuerung bei Veräußerung von Übergangsbestand

    Als Übergangsbestand gelten Aktien, welche seit dem 1.1.2011 erworben und vor dem 1.4.2012 verkauft wurden. Für die Berechnung der steuerpflichtigen Spekulationsgewinne ist im Fall des Übergangsbestands eine Frist von bis zu 15 (statt bisher 12) Monaten maßgeblich. Damit sollen alle Verkäufe, die bis zum Eintritt der Neuregelung ab 1.4.2012 stattfinden, jedenfalls von der Besteuerung umfasst werden (Vermeidung von „Schlupflöchern“). Es gilt wie beim Altbestand der progressive Tarifsteuersatz (bis zu maximal 50%).

    4.    Besteuerung bei Veräußerung von Neubestand

    Als Neubestand gelten seit dem 1.1.2011 erworbene Aktien, welche ab dem 1.4.2012 verkauft werden. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden nunmehr automatisch durch KESt-Abzug besteuert, wenn die Aktien auf einem Inlandsdepot liegen. Es kommt somit auch im Verkaufsfall ein fester Steuersatz von 25% zur Anwendung. In der Bemessungsgrundlage dürfen Anschaffungsnebenkosten (Kosten, Gebühren) nicht mehr berücksichtigt werden, auch der Freibetrag wurde abgeschafft. Statt des bisher geltenden First in - First out Verfahrens wird bei sukzessiven An- und Verkäufen das gleitende Durchschnittspreisverfahren angewendet. Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien werden (mit Einschränkungen) von der Bank automatisch mit anderen KESt-pflichtigen Erträgen (Dividenden, Zinsen) und Veräußerungsgewinnen (Aktien, Zertifikate, Fonds, etc) verrechnet. Ein Verlustvortrag in das nächste Veranlagungsjahr ist weiterhin nicht vorgesehen.

    Sind Aktien (Neubestand) am 1.4.2012 bei einer inländischen Bank hinterlegt, hat diese aus Vereinfachungszwecken die Möglichkeit, die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten mit dem Kurswert zum Stichtag 1.4.2012 festzusetzen. Die auf Basis dieser Werte ermittelten Veräußerungsgewinne und – verluste sind von KESt-Abzug umfasst und endbesteuert. Nur im Fall einer freiwilligen Veranlagung werden die tatsächlichen Anschaffungskosten der Ermittlung der Steuerbelastung zugrunde gelegt.

    Bei den meisten Kapitalmaßnahmen, wie etwa Kapitalerhöhungen, Splits oder Lieferung von Aktien bei Wandel- oder Aktienanleihen erfolgt keine Besteuerung des bisher erzielten Kursgewinns. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden fortgeführt, sodass eine Steuerpflicht erst bei tatsächlichem Verkauf der Aktien eintritt.

    Im Fall eines Auslandsdepots ohne KESt-Abzug sind die steuerpflichtigen Erträge und Gewinne zu berechnen und in der Steuererklärung zu erfassen."

    Mehr “Drastil fragt” HIER.



    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Jahresrückblick - Die Zwei vom Börsenradio - Peter Heinrich und Andreas Groß - Unser schönstes Interview? Alle!




     

    Bildnachweis

    1.

    Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Immofinanz, Addiko Bank, CA Immo, SBO, Porr, Rosenbauer, EuroTeleSites AG, Frequentis, Kostad, Linz Textil Holding, Marinomed Biotech, Wiener Privatbank, Warimpex, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, E.ON , BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz, Hannover Rück.


    Random Partner

    Raiffeisen Zertifikate
    Raiffeisen Zertifikate ist der führende österreichische Anbieter, der mit über 5.000 Anlage- und Hebelprodukten seit mehr als 20 Jahren in der DACH-Region genauso wie in vielen Märkten Zentral- und Osteuropas zu Hause ist. Einfach kompetent und schnell Marktentwicklungen handelbar zu machen, dafür steht Raiffeisen Zertifikate - Egal ob auf Aktien, Aktien-Indizes, Rohstoffe oder einzelne Themen basierend. Raiffeisen Zertifikate ist eine Marke der Raiffeisen Bank International AG.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A2REB0
    AT0000A3BPU8
    AT0000A3C5R2
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      #gabb #1755

      Featured Partner Video

      Wo war der Nikolo beim Sport?

      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6. Dezember 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 6...

      Books josefchladek.com

      Shōji Ueda
      Brilliant Scenes: Shoji Ueda Photo Album
      1981
      Nippon Camera

      Daido Moriyama
      Record (Kiroku) No.1-5 (Reprint Edition) 森山 大道 記録
      2008
      Akio Nagasawa

      Meinrad Schade
      Unresolved
      2018
      Scheidegger & Spiess

      Kjell-Ake Andersson & Mikael Wiström
      Gruvarbetare i Wales
      1977
      Trydells

      Regina Anzenberger
      Imperfections
      2024
      AnzenbergerEdition