11.11.2024, 2492 Zeichen
Wien (OTS) - Heute, Montag, 11. November 2024 fand die zweite
Verhandlungsrunde
zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft (SWÖ-KV) zwischen der
Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und den Gewerkschaften statt. Die
Arbeitgeber sahen sich weiterhin mit einem breiten Forderungskatalog
konfrontiert, in einigen inhaltlichen Punkten konnten jedoch
Annäherungen erzielt werden. Für SWÖ-Geschäfts- und
Verhandlungsführerin Yvonne Hochsteiner ist das vorliegende Angebot
der Arbeitgeber im Branchenvergleich bereits „attraktiv“. ****
“Wir bieten von Anfang an die Inflation der betroffenen zwölf
Monate an. Wir tun dies, obwohl es noch nicht klar ist, ob die
Fördergeber hier mitgehen werden, denn die Rezession wird diese zu
enormen Einsparungen zwingen. Wir hoffen aber, dass der Sozialbereich
unberührt bleibt, sodass die Leistungen für die Menschen in
Österreich auch weiterhin bedarfsgerecht angeboten werden können“,
erklärt Hochsteiner. Die rollierende Inflation wäre für den Zeitraum
November 2023 bis Oktober 2024 inklusive der aktuellen
Schnellschätzung für den Oktober 2024 derzeit 3,53 Prozent.
Für Hochsteiner wäre darüber hinaus „kaum Spielraum“ vorhanden:
„Wir sind punktuell gesprächsbereit, allerdings muss alles in einem
realistischen Rahmen bleiben. Wir müssen bei jeder zusätzlichen nicht
-monetären Maßnahme mit Augenmaß vorgehen und diese finanziell
gegenrechnen.“
Zwtl.: Pflegezuschuss muss „repariert“ werden
Beim Thema Pflegezuschuss seien für SWÖ-Vorsitzenden Erich
Fenninger dagegen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in ihren
Interessen vereint: „Wir brauchen hier dringend eine Reparatur bei
der Finanzierung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG),
denn derzeit bekommen viele Beschäftigte diesen Pflegezuschuss nicht,
obwohl ihre Tätigkeit dies rechtfertigen würde.“
Insbesondere im Behindertenbereich gelte dies, denn hier würden
laut den vorliegenden Daten fast die Hälfte der Beschäftigten den
Pflegezuschuss nicht bekommen. Fenninger: „Wir wollen diese
Ungleichbehandlung im Kollektivvertrag reparieren, allerdings muss
dann dafür auch die Finanzierung stehen.“
Die dritte und letzte planmäßige Verhandlungsrunde zum
Kollektivvertrag Sozialwirtschaft findet am 25. November 2024 statt.
„Wir streben an, in der dritten Verhandlungsrunde einen fairen
Abschluss zu erzielen, damit der SWÖ-Kollektivvertrag am 1. Jänner
2025 fristgerecht in Kraft treten kann und die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer eine Abgeltung der Teuerung erhalten“, so Hochsteiner
abschließend. (ast)
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