16.10.2024, 2901 Zeichen
Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der European American
Investment
Bank Aktiengesellschaft (âEuram Bankâ bzw. âEURAMâ) am 16. Oktober
2024 mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des
Geschäftsbetriebs untersagt und einen Regierungskommissär eingesetzt.
Begründet wird dies unter anderem mit gravierenden Versäumnissen im
Bereich der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung . Damit
ist ein Sicherungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) eingetreten.
Kundenguthaben sind bis zu 100.000 Euro pro Person durch die
Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) gesichert.
Das Geschäftsmodell der 1999 in Wien gegründeten EURAM ist auf
Private Banking/Immobilienfinanzierung und Asset Management
ausgerichtet. Sie serviciert Privat- und Geschäftskunden aus
Ãsterreich, Deutschland, Zentral- und Osteuropa, Vorder- und
Zentralasien sowie Russland.
Die EURAM ist zu 100 Prozent in Privatbesitz. Die Mehrheit an der
Bank wird über die Euram Holding AG von Finanzinvestoren und
Führungskräften gehalten.
Aufgrund der derzeit verfügbaren Daten geht die ESA davon aus,
dass insgesamt 757 Kunden zu entschädigen sind. Die Einlagen bei der
EURAM betragen insgesamt 276,3 Millionen Euro, davon sind 37,6
Millionen Euro durch die ESA gesichert . Dieser vergleichsweise
geringe Deckungsgrad ist auf die Ausrichtung der Bank auf Private
Banking zurückzuführen. Wenige Einleger halten also hohe Einlagen.
â Die ESA wird die rasche Entschädigung der Einleger
sicherstellen .â sagt Stefan TACKE, Geschäftsführer der ESA. â Wir
führen das Entschädigungsverfahren online durch, dadurch ist eine
unkomplizierte Abwicklung gewährleistet. In den kommenden Tagen
werden alle Einleger der EURAM von uns einen Brief erhalten, in dem
die nächsten Schritte erklärt werden .â.
Bei der EURAM sind umfangreiche Assets vorhanden, die Belastung
der Mitgliedsinstitute der ESA, die den Einlagensicherungsfonds
finanzieren, wird sich somit in Grenzen halten. â Die gesamten für
die Entschädigung der Einleger erforderlichen finanziellen Mittel
liegen bereits auf dem Auszahlungskonto der ESA bereit. Nach
derzeitigen Informationen â, so Rainer HASSLER, Geschäftsführer der
ESA, â wird die ESA den gröÃten Teil dieser Finanzmittel wieder
zurückbekommen .â.
Die ESA ist die gesetzliche einheitliche Sicherungseinrichtung im
Sinne des § 1 Absatz 2 ESAEG. Der Einlagensicherungsfonds der ESA
verfügt auch nach den bisher abgewickelten Sicherungsfällen durch
Beiträge der Mitgliedsinstitute und durch Rückflüsse aus den
Insolvenzverfahren über ausreichende Liquidität.
Die ESA steht in Kontakt mit dem eingesetzten
Regierungskommissär. Aufgrund der von der FMA bei der EURAM
festgestellten schweren Mängel im Bereich Geldwäscheprävention stimmt
sich die ESA mit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) beim
Bundeskriminalamt ab.
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