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Kocher zum Beantragungsstart Handwerkerbonus: 7.006 Anträge am 1. Tag

16.07.2024, 2679 Zeichen
Wien (OTS/BMAW) - Seit gestern ist es möglich, den Handwerkerbonus zu beantragen. 7.006 Anträge gingen bereits in den ersten 24 Stunden ein. „Das verdeutlicht die große Nachfrage nach dem Handwerkerbonus. Genau diese Nachfrage nach Handwerksleistungen wollten wir durch die Maßnahme stärken. Die ersten 24 Stunden seit dem Antragsstart zeigen, dass der Handwerkerbonus der richtige Impuls zur richtigen Zeit ist“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Insgesamt wurden 7.006 Anträge gestellt. Die Gesamtsumme aller beantragten Förderungen beträgt für diese ersten Anträge rund 6,56 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Fördersumme von rund 936 pro Antrag. Die ersten Zusagen wurden bereits getätigt. Die beantragte Gesamtsumme kann sich jedoch noch vorbehaltlich der Sachprüfung verändern.
Zwtl.: Über den Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von heuer 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zurückerstattet zu bekommen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur ein Antrag (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen) gestellt werden.
Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Für die Jahre 2024 und 2025 werden insgesamt 300 Millionen Euro Zur Verfügung gestellt, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. Der Handwerkerbonus kann rückwirkend für alle Handwerksleistungen seit dem 1. März 2024 beantragt werden.
Die Abwicklung des Handwerkerbonus übernimmt dabei die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Um die Antragsstellung möglichst unkompliziert zu gestalten, müssen in der Antragsmaske auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at lediglich folgende Daten bekannt gegeben werden: Name, Adresse, IBAN, Rechnung, Zahlungsbestätigung. Zur notwendigen Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises möglich.
Für alle Menschen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, gibt es Unterstützung. Die Website ermöglicht jeder Person für jede andere Person einen Antrag zu stellen, sofern die notwendigen Dokumente vorliegen. Diese können dann die entsprechenden Daten auf der Website eintragen und den Antrag stellen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe haben Unterstützung zugesagt.
Alle Informationen über die Förderung gibt es auf www.handwerkerbonus.gv.at

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