16.07.2024,
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Wien (OTS/BMAW) - Seit gestern ist es möglich, den Handwerkerbonus zu
beantragen. 7.006 Anträge gingen bereits in den ersten 24 Stunden
ein. „Das verdeutlicht die große Nachfrage nach dem Handwerkerbonus.
Genau diese Nachfrage nach Handwerksleistungen wollten wir durch die
Maßnahme stärken. Die ersten 24 Stunden seit dem Antragsstart zeigen,
dass der Handwerkerbonus der richtige Impuls zur richtigen Zeit ist“,
so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Insgesamt wurden 7.006 Anträge gestellt. Die Gesamtsumme aller
beantragten Förderungen beträgt für diese ersten Anträge rund 6,56
Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Fördersumme
von rund 936 pro Antrag. Die ersten Zusagen wurden bereits getätigt.
Die beantragte Gesamtsumme kann sich jedoch noch vorbehaltlich der
Sachprüfung verändern.
Zwtl.: Über den Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für
durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und
Lebensbereich. Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20 Prozent
der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von heuer 2.000 Euro (2025:
1.500 Euro) pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
zurückerstattet zu bekommen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur ein
Antrag (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen) gestellt werden.
Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und
sind unbedingt aufzubewahren. Für die Jahre 2024 und 2025 werden
insgesamt 300 Millionen Euro Zur Verfügung gestellt, um die
Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von
Handwerksleistungen zu schaffen. Der Handwerkerbonus kann rückwirkend
für alle Handwerksleistungen seit dem 1. März 2024 beantragt werden.
Die Abwicklung des Handwerkerbonus übernimmt dabei die
Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Um die
Antragsstellung möglichst unkompliziert zu gestalten, müssen in der
Antragsmaske auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at lediglich
folgende Daten bekannt gegeben werden: Name, Adresse, IBAN, Rechnung,
Zahlungsbestätigung. Zur notwendigen Identifikation des
Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das
Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises möglich.
Für alle Menschen, die nicht über die notwendigen technischen
Voraussetzungen verfügen, gibt es Unterstützung. Die Website
ermöglicht jeder Person für jede andere Person einen Antrag zu
stellen, sofern die notwendigen Dokumente vorliegen. Diese können
dann die entsprechenden Daten auf der Website eintragen und den
Antrag stellen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe
haben Unterstützung zugesagt.
Alle Informationen über die Förderung gibt es auf
www.handwerkerbonus.gv.at
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