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GW zu Causa Wirtschaftsbund Vorarlberg: Schluss mit der ÖVP-Querfinanzierung

18.11.2024, 1981 Zeichen

Wien (OTS) - Nach den Verfahren der Steuerhinterziehung beim ÖVP-Wirtschaftsbund in Vorarlberg ist nun von Seiten der WKStA auch eine Anklage wegen Untreue und Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung erhoben worden.
Jahrelang hat die Grüne Wirtschaft in Vorarlberg darauf hingewiesen, dass der ÖVP-Wirtschaftsbund mittels der Inseratenschaltung tief in die Kassa der aus den Pflichtmitgliedsbeiträgen der Unternehmen finanzierten Wirtschaftskammer gegriffen hat. Auch die Vermutung der Querfinanzierung der ÖVP wurde immer wieder thematisiert.
„ Dass im Zuge der Ermittlungen nun auch noch weitere unrechtmäßige Geldflüsse auftauchen, ist wenig überraschend. “, kritisiert Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, die Vorgänge in Vorarlberg erneut.
Malversationen in Wirtschaftskammer nicht aufgefallen
Und weiter: „Interessant finde ich, dass es bei der Überprüfung der Mittelverwendung in Vorarlberg niemandem aufgefallen sein soll, was da läuft. Angesichts der jährlichen Berichte der Kammerfraktionen zur Mittelverwendung muss man sich fragen, ob hier in unterschiedlicher Tiefe geprüft wurde oder gar systematisch weggeschaut wurde? “
Die Kammerfraktionen müssen nämlich jedes Jahr einen Bericht an die jeweilige Landeskammer legen, wie sie ihre Finanzmittel verwendet haben. Eine transparente Veröffentlichung gibt es allerdings nicht.
Transparenz und Regeln zur Fraktionsfinanzierung gefordert
Die Grüne Wirtschaft setzt sich seit ihrem Bestehen für klare Regeln zur Fraktionsförderung analog zur Parteienfinanzierung ein. Es herrscht nämlich völlige Willkür hinsichtlich der Höhe der insgesamt ausgeschütteten Mittel und es gibt keinerlei Regelung, wie diese auf die Faktionen aufgeteilt werden. Auch eine Offenlegung der Mittelverwendung ist angesichts der aufgetauchten Vorwürfe dringend notwendig. Die Grüne Wirtschaft macht dies freiwillig auf ihrer Website nach Beschluss des Rechnungsabschlusses in der jeweiligen Generalversammlung.



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