13.11.2024, 5136 Zeichen
München (OTS) - Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft
weltweit eine Klage
wegen unlizenzierter Nutzung von geschützten Musikwerken gegen einen
Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI)
erhoben. Konkret geht es um das US-amerikanische Unternehmen OpenAI,
den Betreiber autogenerativer Chatbot-Systeme. Die GEMA wirft OpenAI
vor, geschützte Songtexte von deutschen Urheberinnen und Urhebern
wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben beziehungsweise die
Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke vergütet zu haben. Das
Verfahren dient dazu nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das
Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren.
OpenAI hat sich zum weltweit führenden Anbieter im Bereich
generativer KI entwickelt und erwirtschaftet mittlerweile Umsätze in
Höhe von mehr als 2 Milliarden Dollar jährlich. Im Jahr 2024 strebt
das Unternehmen Umsätze von bis zu 5 Milliarden Dollar an. Das KI-
gestützte Sprachsystem ChatGPT wurde unter anderem auch mit
urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songtexte aus
dem Repertoire der rund 95.000 GEMA Mitglieder. Vergütet werden sie
für die Nutzung ihrer Werke bislang nicht.
Die GEMA hat daher zur Durchsetzung der Ansprüche ihrer
Mitglieder beim Landgericht München am 13. November 2024 eine Klage
gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie
gegen OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa,
eingereicht. Gegenstand der Klage ist die unlizenzierte Wiedergabe
der Songtexte im Chatbot. Bei der Eingabe einfacher Prompts gibt der
Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System
offensichtlich trainiert worden ist.
Während andere Internetdienste für die Verwendung der Texte
Lizenzvergütungen für die Urheberinnen und Urheber zahlen, bedient
sich OpenAI systematisch unter bewusster Inkaufnahme von
Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und
Urheber. Eine gerechte Entlohnung wird so umgangen.
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: „Die Songs unserer
Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die
Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs
verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und
Urheber fair vergüten. Wir haben dafür ein Lizenzmodell entwickelt.
Gegen unlizenzierte Nutzungen gehen wir rechtlich vor.“
Zahlreiche namhafte deutsche Musikschaffende, darunter Kristina
Bach („Atemlos“), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Thomas
Eckert, Ulf Sommer und Peter Plate sowie deren Musikverlage
unterstützen die Klage der GEMA. Ihre Songtexte wurden nachweislich
durch den Chatbot verwertet. Eine Vergütung haben sie dafür nicht
erhalten.
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Ralf Weigand sagt: „Letzte Woche
haben wir mit der KI-Charta der GEMA deutlich gemacht, dass
menschliche kreative Leistungen nicht als Gratisvorlage für die
Angebote der KI-Anbieter in einer zutiefst wirtschaftlichen
Verwertungskette dienen dürfen. Ebenso können wir nicht hinnehmen,
dass im Output der Chatbots Urheberrechtsverletzungen vorkommen. Die
Klage der GEMA setzt ein wichtiges Zeichen: Es geht um die
Lebensgrundlage von uns Kreativschaffenden.“
Die GEMA hat Ende September ein Lizenzmodell für generative KI
vorgestellt. Ziel ist die faire Beteiligung von Musikschaffenden,
wenn ihre Werke beim Training der Systeme, bei der Generierung neuer
KI-Songs oder als Teil von KI-generierten Musikinhalten
weiterverwendet werden. Bereits in der Vergangenheit hatte die GEMA
die Betreiber von KI-Modellen und Systemen schriftlich darauf
hingewiesen, dass sie für die Nutzung der GEMA Werke eine Lizenz
erwerben müssen.
Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, sagt: „Die neue
Technologie stellt uns vor grundsätzliche Rechtsfragen, die wir
unbedingt klären müssen. Nur so wird es uns gelingen, ein
Lizenzmodell am Markt zu etablieren, das die Interessen der
Kreativschaffenden und der Verwerter in einen gerechten Ausgleich
bringt. Unser Musterverfahren leistet dazu einen entscheidenden
Beitrag. Es zeigt aber auch, dass wir im Interesse der Urheberinnen
und Urheber dazu bereit sind, die ihnen zustehenden Rechte
durchzusetzen.“
Mit ihrer KI-Charta fordert die GEMA einen verantwortungsvollen
Umgang mit generativer KI. Sie umfasst 10 Kernprinzipien wie den
Schutz des geistigen Eigentums, die faire Beteiligung der
Kreativschaffenden an der Wertschöpfung, Nachhaltigkeit sowie
Transparenz und Verantwortung der Kl-Anbieter.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund
95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen
und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen
Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Hinweis an die Redaktionen
FAQ zur Klage gegen OpenAI: http://www.gema.de/ki-klage
Die KI-Charta der GEMA: http://www.gema.de/ki-charta
Informationen zum KI-Lizenzierungsmodell sowie Statements, Facts
& Figures rund um „KI und Musik“ finden Sie im digitalen KI- Dossier
der GEMA unter http://www.gema.de/ki
Die Studie „KI und Musik“ (2024) finden Sie unter
http://www.gema.de/ki-studie
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