13.11.2024, 2615 Zeichen
Wien/Salzburg (OTS) - Der 11. Österreichische Verwaltertag des ÖVI in
Salzburg
dokumentierte die klaren Trends der Verwalterbranche. Der
Immobilienbranche wird - abgesehen von einigen Vorreitern - immer
wieder mangelnde technologische Innovationsfreudigkeit unterstellt.
„Dass vor allem durch den Einsatz von KI die effiziente Abwicklung
von Prozessen in der Hausverwaltung radikal anders wird, bestätigten
die Keynotes und Diskussionen, so ÖVI Verwaltersprecher Timur Jelinek
auf dem Jahreskongress des ÖVI, der sich mit mehr als 400 Teilnehmern
mittlerweile zur größten branchenspezifischen Veranstaltung in
Österreich entwickelt hat. Ein breites Themenspektrum von
Datenschutzfragen bei KI-Anwendungen (die auch live demonstriert
wurden) bis zu neuen gesetzlichen Anforderungen puncto Cyber-
Sicherheit bot praxisnahe Impulse für die tägliche Arbeit der
Verwalterinnen und Verwalter.
Forderung nach Rechtssicherheit
Viel Raum und Zeit wurde auch den rechtlichen Updates gegeben, die
sich durch jüngste Gesetzesänderungen und OGH-Judikatur zu Themen wie
Denkmalschutz, Baumhalterhaftung bis hin zu Verbandsklagen und
Wertsicherungen bei Mietverträgen ergaben. ÖVI-Präsident Georg Flödl
erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung an die künftige
Bundesregierung, für mehr Rechtssicherheit in allen Bereichen der
Immobilienwirtschaft zu sorgen.
Ungültige Wertsicherungsklauseln - ein Kollateralschaden der
Judikatur
Vor allem die OGH-Judikatur zu Wertsicherungsklauseln stößt vielfach
auf begründete Kritik. Am Beispiel des Richtwertmietzinses wurde
anschaulich dargestellt, dass es schon kalkulatorisch zu keiner
Gesetzesverletzung kommen kann, wenn eine Richtwertanhebung auch
Zeiträume umfasst, die vor dem Vertragsabschluss gelegen sind. Der
Vermieter kann bei Mietvertragsabschluss nur den gesetzlich vorher
verlautbarten Mietzins vereinbaren. Eine im Zeitraum zwischen
Verlautbarung und Mietvertragsvereinbarung eingetretene Teuerung geht
zu Lasten des Vermieters.
Ein Beispiel: Der Richtwert für Wien wurde zuletzt im April 2023 mit
EUR 6,67 / m² verlautbart. Wenn der Mietvertrag mit 1.9.2024
abgeschlossen wurde, so kann der Vermieter nur diesen Betrag (
allenfalls mit Zu- oder Abschlägen) ohne die mittlerweile
eingetretene Teuerung (+ 3,4 %) vereinbaren, das wären EUR 6,90.
Der OGH lässt die Rechtsanwender derzeit im Vollanwendungsbereich des
Mietrechts ratlos zurück.
„Rechtliche Kompetenz und technologische Innovationskraft sind die
Eckpfeiler der modernen Immobilienverwaltung,“ so ÖVI-Vorstand Timur
Jelinek abschließend. „Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die
vielfältigen Rechtsunsicherheiten im Wohnrecht rasch zu reformieren.“
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Knaus Tabbert
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