02.01.2025, 3164 Zeichen
St. Pölten (OTS) - Der Jahreswechsel ist die Zeit der guten Vorsätze.
Besonders beliebt
ist dabei, im neuen Jahr mehr Bewegung zu machen. Viele
Fitnessstudios locken zu dieser Zeit mit attraktiven
Einstiegsangeboten. Doch die Wahl des falschen Fitnessstudios kann am
Ende teuer werden und frustrierend sein - wie bei einer jungen Frau
aus dem Bezirk St. Pölten, deren Vertrag sich automatisch und gegen
ihren Willen um ein Jahr verlängerte. Die Frau kam zur AK - und
konnte mit deren Hilfe aus dem unzulässigen Vertrag aussteigen. „Mit
den Tipps unserer Konsumentenberater:innen finden Sie das für Sie
passende Studio und vermeiden Probleme rund um Ihren Vertrag“, sagt
AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Fast ein Jahr lang hatte eine St. Pöltnerin in einem
Fitnessstudio trainiert, als sie beschloss, ihr Training zukünftig in
die Natur zu verlegen. Sie kündigte den Vertrag. Zu spät, hieß es vom
Studio. Sie habe die Kündigungsfrist knapp verpasst, damit verlängere
sich der Vertrag automatisch. Das ist rechtlich auch zulässig, aber:
„Die Frau hatte einen Vertrag mit vereinbarter Laufzeit von 12
Monaten und automatischer Verlängerungsklausel abgeschlossen. Unter
Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ist diese Verlängerung
zulässig, unter anderem hätte das Fitnessstudio die Frau vor Ablauf
der Laufzeit auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hinweisen
müssen - das war aber nicht passiert“, erklärt Konsumentenschützerin
Petra Lang, die den Fall der jungen Frau betreute. Aus diesem Grund
war die Verlängerung nicht zulässig und der Vertrag hinfällig.
Fitnessstudio ohne Fallstricke
Falsch bemessene Kündigungsfristen, unzulässige Zusatzkosten -
immer wieder melden sich Betroffene bei der AK-Konsumentenberatung,
weil sie Probleme mit Fitnessstudios haben. Unerlaubt lange
Vertragslaufzeiten, automatische Verlängerungen oder Zusatzkosten wie
unzulässige Verwaltungspauschalen können zur Kostenfalle werden.
Deshalb rät die Konsumentenschützerin: „Prüfen Sie Verträge vor dem
Unterschreiben ganz genau!“ Gerade bei Zusatzkosten heißt es
aufpassen: Eine kostenpflichtige Einweisung in die Trainingsgeräte
ist in der Regel zulässig, eine sogenannte „Aktivierungsgebühr“ oder
„Verwaltungspauschale“ jedoch nicht. Punkto Vertragslaufzeit gilt: 12
Monate Bindung ist gesetzlich erlaubt, alles darüber hinaus nicht.
Hartnäckiger Irrglaube
Ein weit verbreiteter Irrglaube hält sich hartnäckig: dass man im
Falle einer Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft problemlos
aus dem Vertrag aussteigen könne. „So einfach ist es leider nicht.
Generell gilt, dass Umstände wie Krankheit, Schwangerschaft oder auch
ein Umzug keine Gründe für eine Kündigung darstellen, außer es wurde
im Vertrag so vereinbart“, erklärt Lang. Eine Alternative könnte das
Stilllegen des Vertrags für eine gewisse Zeit sein.
AK hilft
Viele Tipps zur Wahl des richtigen Studios, was in Verträgen
erlaubt ist und was nicht, finden Sie unter:
https://noe.arbeiterkammer.at/fitnessstudios . Bei Problemen mit
bestehenden Verträgen oder Fragen zu neuen hilft die AK-
Konsumentenberatung telefonisch unter T 05 7171-23 000 oder per Mail
unter konsumentenberatung@aknoe.at .
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 4/365: Vermögenssteuern - eine Einordnung von Finanzminister Gunter Mayr
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