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Fitness mit Fallen: AK half St. Pöltnerin, aus unzulässigem Fitnessvertrag auszusteigen

02.01.2025, 3164 Zeichen

St. Pölten (OTS) - Der Jahreswechsel ist die Zeit der guten Vorsätze. Besonders beliebt ist dabei, im neuen Jahr mehr Bewegung zu machen. Viele Fitnessstudios locken zu dieser Zeit mit attraktiven Einstiegsangeboten. Doch die Wahl des falschen Fitnessstudios kann am Ende teuer werden und frustrierend sein - wie bei einer jungen Frau aus dem Bezirk St. Pölten, deren Vertrag sich automatisch und gegen ihren Willen um ein Jahr verlängerte. Die Frau kam zur AK - und konnte mit deren Hilfe aus dem unzulässigen Vertrag aussteigen. „Mit den Tipps unserer Konsumentenberater:innen finden Sie das für Sie passende Studio und vermeiden Probleme rund um Ihren Vertrag“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Fast ein Jahr lang hatte eine St. Pöltnerin in einem Fitnessstudio trainiert, als sie beschloss, ihr Training zukünftig in die Natur zu verlegen. Sie kündigte den Vertrag. Zu spät, hieß es vom Studio. Sie habe die Kündigungsfrist knapp verpasst, damit verlängere sich der Vertrag automatisch. Das ist rechtlich auch zulässig, aber: „Die Frau hatte einen Vertrag mit vereinbarter Laufzeit von 12 Monaten und automatischer Verlängerungsklausel abgeschlossen. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ist diese Verlängerung zulässig, unter anderem hätte das Fitnessstudio die Frau vor Ablauf der Laufzeit auf die bevorstehende Vertragsverlängerung hinweisen müssen - das war aber nicht passiert“, erklärt Konsumentenschützerin Petra Lang, die den Fall der jungen Frau betreute. Aus diesem Grund war die Verlängerung nicht zulässig und der Vertrag hinfällig.
Fitnessstudio ohne Fallstricke
Falsch bemessene Kündigungsfristen, unzulässige Zusatzkosten - immer wieder melden sich Betroffene bei der AK-Konsumentenberatung, weil sie Probleme mit Fitnessstudios haben. Unerlaubt lange Vertragslaufzeiten, automatische Verlängerungen oder Zusatzkosten wie unzulässige Verwaltungspauschalen können zur Kostenfalle werden. Deshalb rät die Konsumentenschützerin: „Prüfen Sie Verträge vor dem Unterschreiben ganz genau!“ Gerade bei Zusatzkosten heißt es aufpassen: Eine kostenpflichtige Einweisung in die Trainingsgeräte ist in der Regel zulässig, eine sogenannte „Aktivierungsgebühr“ oder „Verwaltungspauschale“ jedoch nicht. Punkto Vertragslaufzeit gilt: 12 Monate Bindung ist gesetzlich erlaubt, alles darüber hinaus nicht.
Hartnäckiger Irrglaube
Ein weit verbreiteter Irrglaube hält sich hartnäckig: dass man im Falle einer Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft problemlos aus dem Vertrag aussteigen könne. „So einfach ist es leider nicht. Generell gilt, dass Umstände wie Krankheit, Schwangerschaft oder auch ein Umzug keine Gründe für eine Kündigung darstellen, außer es wurde im Vertrag so vereinbart“, erklärt Lang. Eine Alternative könnte das Stilllegen des Vertrags für eine gewisse Zeit sein.
AK hilft
Viele Tipps zur Wahl des richtigen Studios, was in Verträgen erlaubt ist und was nicht, finden Sie unter: https://noe.arbeiterkammer.at/fitnessstudios . Bei Problemen mit bestehenden Verträgen oder Fragen zu neuen hilft die AK- Konsumentenberatung telefonisch unter T 05 7171-23 000 oder per Mail unter konsumentenberatung@aknoe.at .



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