04.01.2025, 1686 Zeichen
Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft legt
jährlich im
Rahmen der Fachkräfteverordnung die Mangelberufe für das Folgejahr
fest. Mangelberufe sind jene Berufe, in denen im Vorjahrjahr weniger
als 1,5 Arbeitssuchende pro beim AMS gemeldeter offener Stelle zur
Verfügung standen. Die Fachkräfteverordnung wurde am 31.12.2024
kundgemacht. Die Mangelberufsliste spielt eine zentrale Rolle bei der
Ausstellung der Rot-Weiß-Rot - Karte, da derzeit rund 67 Prozent
aller Karten für Berufe ausgestellt werden, die als Mangelberufe
gelistet sind.
Insgesamt werden für das Jahr 2025 81 bundesweite und 66
bundeslandspezifische Berufe als Mangelberufe festgelegt. Dazu
gehören beispielsweise die Berufe Elektroinstallateurin bzw. -
installateur, Gaststättenköchin bzw. -koch und diplomierte wie auch
nicht diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger.
Auch im Jahr 2025 stehen sogenannte Green Jobs wie beispielsweise
Straßenbahnwagenführerin bzw. -führer oder Autobuslenkerin bzw. -
lenker auf der Liste der Mangelberufe.
„Nach wie vor gibt es in einigen Bereichen wie beispielsweise im
Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Tourismus eine hohe Nachfrage
nach Arbeits- und Fachkräften. Wenngleich die Zahl der beim AMS
gemeldeten offenen Stellen aufgrund der schwachen Konjunktur leicht
gesunken ist, bleibt sie mit 80.740 Ende 2024 weiterhin auf einem
hohen Niveau (Durchschnitt 2014-2024 jeweils zum Jahresende: 63.396).
Mit der Mangelberufsliste stellen wir sicher, dass gut ausgebildete
internationale Fachkräfte in besonders stark nachgefragten Berufen
einen schnellen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt erhalten“, so
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
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